Assistenz der Fahrzeugführung – so in etwa könnte die Stellenbeschreibung für die zahlreichen Fahrerassistenten lauten, die Dich als Autofahrerin bzw. Autofahrer auf Deiner Pkw-Reise begleiten. Doch welche Fahrerassistenzsysteme gibt es und welche davon sind Pflicht? Wie können Fahrerassistenzsysteme Dich unterstützen? Und wie ist die aktuelle Rechtslage? In diesem Beitrag erfährst Du alles, was Du rund um das Thema Fahrassistenzsysteme wissen musst. Bist Du bereit? Let’s go!
INHALT
Fahrerassistenzsysteme & autonomes Fahren: Rechtlicher Rahmen
Fehler sind menschlich und kaum vermeidbar. Selbst ohne Ablenkung durch Handynutzung am Steuer oder Ähnliches und auch wenn weder Alkoholkonsum noch Müdigkeit im Spiel sind: In vielen Dingen sind Maschinen uns um Welten voraus. Das ist der Grund, warum die Automobil-Industrie seit Jahren immer ausgefeiltere Elektroniksysteme in die Fahrzeuge verbaut. Fahrerassistenzsysteme (auch ADAS – Advanced Driver Assistance Systems – genannt) sollen mehr Sicherheit auf den Straßen schaffen und die Anzahl der Autounfälle möglichst auf ein Minimum reduzieren. Die Assistenzsysteme überwachen sozusagen Dein Fahrzeug und Deine Umgebung, um Dich vor potenziellen Gefahren rechtzeitig zu warnen und gegebenenfalls sogar einzugreifen.
Inzwischen geht es aber um viel mehr als nur um die Erhöhung Deiner Sicherheit: Die Assistenzsysteme sollen am Ende selbstständig werden und die Verantwortung für die Fahrzeugführung gänzlich übernehmen. Was dahintersteckt verraten wir Dir sofort!
EU-Regelungen für Fahrerassistenzsysteme
Fahrerassistenzsysteme und autonomes Fahren gehen Hand in Hand und haben bereits zu einigen Gesetzesanpassungen geführt. Inzwischen ist daraus ein EU-weites Projekt geworden, das mit neuen Verordnungen eine neue Ära einläutet. Hierbei dienen die neuen Regelungen rund um die Anforderungen an die verbauten Fahrerassistenten dem Ziel, den Weg für das autonome Fahren zu ebnen. Das heißt: In nur wenigen Jahren wirst Du auf der Straße nicht nur sorglos die Hände vom Steuer runternehmen können – unterwegs werden sich voraussichtlich auch fahrerlose Pkws zu Dir gesellen.
Fahrerassistenz, automatisiertes & autonomes Fahren: 5-Stufen-Modell
Der Deutsche Bundestag hat bereits im Jahr 2018 eine Ausarbeitung mit dem Titel „Autonomes und automatisiertes Fahren auf der Straße – rechtlicher Rahmen“ (WD 7 – 3000 – 111/18) veröffentlicht. Darin wird ein 5-Stufen-Modell vorgestellt, das von der Fahrerassistenz hin zum vollkommen autonomen Fahren führen soll. Was es mit den Stufen auf sich hat? Das erklären wir Dir!
Stufen 0–1: Die Geburt des assistierten Fahrens
Vor Einführung der Fahrerassistenzsysteme galt Stufe 0: Zu diesem Zeitpunkt gab es zwar schon Systeme (wie ABS, ESP oder Bremsassistenten), die zur Stabilisierung des Fahrzeugs in kritischen Fällen beitrugen. Allerdings lag das Fahren an sich und die Ausführung der dafür notwendigen Funktionen (Lenken, Bremsen, Licht ein- und ausschalten usw.) in Deiner vollen Verantwortung.
Mit Stufe 1 hat die Ära der Assistenzsysteme wirklich begonnen: Es kamen erste Fahrerassistenten zum Zuge, die tatsächlich einzelne Fahrfunktionen unter Deiner Aufsicht übernehmen konnten. Zum „assistierten Fahren“ zählte zum Beispiel die Einführung von Tempomat & Co.
Stufen 2–3: Teilautomatisiertes und hochautomatisiertes Fahren
Stufe 2 geht noch einen großen Schritt weiter und leitet die Ära des teilautomatisierten Fahrens ein: Ob Spurhaltesystem, Müdigkeitswarner, Stauassistent, Einparkhilfe oder Notbremsassistent: Diese Assistenzsysteme übernehmen zahlreiche Fahrfunktionen. Jedoch musst Du als Fahrer bzw. Fahrerin weiterhin alles im Blick behalten und notfalls eingreifen.
Mit Stufe 3 beginnt das hochautomatisierte Fahren: Ob Überholmanöver, Bremsen oder Lenkung: Der Fahrerassistent mutiert langsam zum Fahrer und steuert zentrale Funktionen selbstständig. Du musst weiterhin stets eingriffsbereit sein, wenn der Assistent Dich darum bittet, das Steuer wieder zu übernehmen.
Stufen 4–5: Vollautomatisiertes & autonomes Fahren
Bei Stufe 4, ist das Fahren bereits vollautomatisiert. Somit übernimmt das Fahrerassistenzsystem das Kommando und kann von Anfang bis Ende das Fahrzeug kontrollieren, fahren und gegebenenfalls sicher anhalten. Allerdings kann weiterhin der Fahrer eingreifen, wenn es notwendig wird.
Stufe 5 ist die Endstation: Nun ist der Fahrerassistent definitiv zum autonomen Fahrer befördert worden. Das heißt: Das Fahrzeug ist nun gänzlich ohne Fahrer unterwegs. In dem Fall haftet nur noch der Hersteller des Fahrzeugs bzw. der verbauten Assistenzsysteme, die nun als Fahrzeugführer fungieren.
Autonomes Fahren und StVZO
Aktuell kommen in Deutschland nur „Automatisierte Fahrzeuge“ infrage, die weiterhin dem Fahrer bzw. der Fahrerin die Aufsichtspflicht überlassen, damit jederzeit der Fahrerassistent übersteuert bzw. ausgeschaltet werden kann. Die Zukunft schaut aber in Richtung autonomes Fahren, wo gar kein Eingreifen von Personen mehr notwendig ist. Autonomes Fahren ist allerdings nur dann möglich, wenn die hierfür notwendigen Assistenzsysteme als „Fahrzeugführer“ anerkannt werden. Schließlich heißt es in §31 (1) und (2) der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung):
„(1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muss zur selbstständigen Leitung geeignet sein.“
„(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.“
§31 (1) und (2) der StVZO
Mit anderen Worten: Wenn es soweit ist, dass das Kommando vollkommen in die Hände der Bordelektronik gelegt wird, dann muss Folgendes sichergestellt werden:
- Die hierfür eingesetzten Fahrerassistenzsysteme müssen in der Lage sein, das Fahrzeug vollkommen selbstständig und sicher zu leiten.
- Ob geleast oder gekauft: Der Halter des Fahrzeugs muss nur dann dem autonomen Fahren zustimmen, wenn er sicherstellen kann, dass die verbauten Assistenzsysteme hierzu geeignet und zugelassen sind.
Autonomes Fahren & StVG
Mit der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) im Jahr 2017 wurde der rechtliche Rahmen für die Verwendung von Fahrerassistenten geschaffen. Hierfür sind insbesondere die hinzugefügten §1a–1i ausschlaggebend. Dort werden nämlich sehr wichtige Regeln aufgestellt, die das Führen teil- bzw. vollautomatisierter Fahrzeuge nur unter klaren Bedingungen erlauben. Die Änderung des Gesetzes klärt unter anderem, welche Fahrerassistenzsysteme unter welchen Bedingungen und zu welchem Zweck verwendet werden dürfen.
StVG-Regelung für Fahrerassistenzsysteme
In StVG §1a (2) wird klargestellt, welche „Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion“ als solche gelten und was solche Fahrzeuge mitbringen müssen.
- Hierfür muss eine „technische Ausrüstung“ (also Assistenzsysteme) vorhanden sein, die zentrale Fahraufgaben übernehmen kann:
- Fahrzeug-Steuerung (Quer- und Längsführung)
- Einhalten der Verkehrsregeln (Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbot usw.)
- Die Assistenzsystememüssen müssen jederzeit „übersteuerbar“ sein:
- Der Fahrer muss stets in der Lage sein, das Assistenzsystem auszuschalten und das Kommando selbst zu übernehmen.
- Ist ein Eingreifen erforderlich, muss der Fahrerassistent mit genügend Vorlauf und mit eindeutigen Signalen das Eingreifen einfordern.
- Die Assistenzsysteme müssen in der Lage sein, zu verhindern, dass sie zu einem nicht zugelassenen bzw. nicht vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Wozu können Fahrerassistenzsysteme beitragen?
Auch wenn viele davon den Fahrkomfort erheblich steigern: Fahrerassistenzsysteme dienen nicht vorrangig dazu, Dir den täglichen Roadtrip zu versüßen. Wozu können Fahrerassistenzsysteme also beitragen? Hier sind zwei Aspekte besonders wichtig:
- Vermeidung bzw. Reduzierung von schweren Autounfällen
- Den Weg für das autonome Fahren ebnen
Mehr Verkehrssicherheit dank ausgefeilter Fahrerassistenzsysteme
Selbst mit dem besten Reaktionsvermögen können Menschen in kritischen Situationen nicht so schnell wie digitale Fahrassistenten reagieren. Sensoren, Radare und Kameras behalten die gesamte Verkehrssituation stets im Blick und werten diese hinsichtlich aufkommender Gefahren permanent aus. Somit sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass etwas übersehen wird und dass es zum Aufprall kommt.
Die Sicherheitssysteme im Auto haben allerdings nicht nur die Verkehrssituation im Blick. Sie überwachen auch die Funktionen Deines Autos und melden sich bei Auffälligkeiten, die sicherheitsrelevant sind. Dich und alle Insassen hat der Fahrassistent ebenfalls im Blick: Sinkt Deine Aufmerksamkeit oder wird das Fahrverhalten auffällig, greifen sie ein.
Durch diese Rundum-Überwachung verkehrssicherheitsrelevanter Aspekte tragen Fahrerassistenzsysteme maßgeblich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.
Fahrerassistenzsysteme als Vorstufe fürs autonome Fahren
Selbstfahrende Taxis, Autobusse oder Pkws – auch daran arbeiten Ingenieure seit Jahren. Doch autonomes Fahren kann nur dann funktionieren, wenn die Fahrzeuge bzw. die dort verbauten technischen Ausrüstungen sicher und umsichtig am Straßenverkehr teilnehmen können. In dem Zusammenhang sind Fahrerassistenzsysteme unverzichtbar. In den letzten Jahren sind nicht nur jede Menge Fahrassistenten neu dazugekommen. Auch deren Verbindung durch verbaute Steuergeräte und hochpräzise CAN-Bussysteme wird immer ausgefeilter. Am Ende der Reise soll das autonome Fahren für alle möglich werden.
Welche Fahrerassistenzsysteme gibt es?
Wie schon angedeutet übernimmt die Fahrerassistenz zahlreiche Funktionen, die allesamt für mehr Sicherheit sorgen sollen. Je nach „Zuständigkeitsbereich“ können sie nochmals in Gruppen unterteilt werden:
Fahrerassistenzsysteme zur technischen Überwachung
Bei dieser Gruppe geht es nicht um die Führung Deines Fahrzeugs, sondern um Hinweise, die Dich auf vorliegende Defekte bzw. Auffälligkeiten hinweisen. Darunter fallen alle möglichen Informationen, die Dir über die Bordelektronik mitgeteilt werden:
- Die Reifendrucksensoren behalten den Reifendruck im Blick und bescheren Dir eine entsprechende Meldung, wenn die Werte nicht stimmen.
- Dank entsprechender intelligenter Assistenten wird eine Motorüberhitzung heutzutage immer unwahrscheinlicher:
- Ob Kühlwasser nachfüllen oder Ölstandskontrolle – es muss nicht erst die Motorkontrollleuchte angehen, damit Du auf diese Missstände aufmerksam wirst.
- Weitere Meldungen (mittlerweile häufig in Textform) helfen Dir dabei, vorliegende Defekte früh zu entdecken.
- Ist ein Problem mit der Einspritzung vorhanden, ein Injektor defekt oder vielleicht eine der Lambdasonden verschlissen, schlägt das System Alarm.
- So ersparst Du Dir weitere Probleme – wie zum Beispiel einen Katalysator-Defekt oder eine Ölspur.
Heutzutage ist die Fahrzeugelektronik so komplex, dass Du bei vielen Problemen nicht drum herumkommst, den Fehlerspeicher auslesen zu lassen. Allerdings haben Elektronik und Sensorik einen sehr großen Vorteil: Sie sorgen vor und verhindern, dass Du aufgrund eines nicht rechtzeitig erkannten Defekts liegen bleibst bzw. einen Autounfall baust.
Fahrerassistenzsysteme zur Kontrolle der Fahrtüchtigkeit
Was bringt Dir das bestens funktionierende Fahrzeug, wenn Deine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist? Eben! Denn es muss nicht immer die Nutzung des Handys am Steuer oder eine Fahrt unter Alkoholeinfluss sein: Je nach Verkehrslage und Konstellation im Auto können Müdigkeit und Konzentrationsschwierigkeiten schneller auftreten, als Du es vielleicht merkst. Genau dafür gibt es immer mehr Fahrerassistenzsysteme, die Fahrauffälligkeiten und Ähnliches so früh entdecken, dass es gar nicht erst zur Gefahrensituation kommen muss. Ein paar Beispiele gefällig?
- Der Müdigkeitswarner wird aktiv, wenn Dein Fahrverhalten nachlässig bzw. auffällig wird.
- Dieser Assistent richtet sich nicht nur nach Deinem Fahrverhalten, sondern auch nach der pausenlosen Fahrzeit.
- Je nach Fahrzeugmodell rüttelt Dich das System unterschiedlich wach – ob vibrierendes Lenkrad, akustisches oder optisches Signal samt Textwarnung.
- Noch präziser ist der Aufmerksamkeitswarner, der mit Kamera-Unterstützung Deine Konzentration noch besser im Blick behält.
- Hiermit kommt es erst gar nicht zum Sekundenschlaf.
- Und sollte der Kreislauf oder Ähnliches im Fahrzeug versagen, kann dieses Assistenzsystem aktiv werden und durch eine kontrollierte Notfallbremsung helfen.
Fahrerassistenzsysteme zur Einhaltung der Verkehrsregeln
Spätestens nach der bestandenen Führerschein-Prüfung solltest Du alle Straßenverkehrsregeln können. Dennoch kann es passieren, dass Du ein Schild übersiehst oder vielleicht eine Ampel zu spät erkennst. Bevor Du geblitzt wirst oder vermeidbare Rotlichtverstöße begehst, solltest Du lieber auf folgende nützliche Fahrassistenten zurückgreifen:
- Es gibt mittlerweile Fahrerassistenzsysteme, die mittels Frontkamera und verbauter Radarsensorik die Verkehrszeichen erfassen und auswerten.
- Hiermit wirst Du über Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Überholverbote live informiert.
- Je nach Ausstattung wirst Du sogar auf situationsbedingte Einschränkungen mit einem entsprechenden Symbol auf dem Display aufmerksam gemacht.
- In dem Fall bedient sich der Assistent noch der von den Regensensoren gelieferten Informationen, um Dir mitzuteilen, ob die Einschränkung „bei Nässe“ aktuell greift.
- Gleiches gilt bei Geschwindigkeitsbeschränkungen, die nur ab einer gewissen Uhrzeit gelten.
- Damit Du nicht aus Versehen zu viel Gas gibst, kannst Du noch die Einhaltung einer maximal erlaubten Geschwindigkeit per Knopfdruck dem Fahrassistenten überlassen.
- Hierbei kannst Du selbst entscheiden, ob Du das Limit auf 2–3 Km/h darüber oder darunter einstellst.
- Alternativ stellt das Tempomat eine weitere Möglichkeit dar, um die Geschwindigkeit konstant zu halten.
- In dem Fall übernimmt der Assistent gänzlich das Abbremsen im Gefälle bzw. das Beschleunigen, wenn es wieder bergauf geht.
- Schaltest Du die automatische Abstandsregelung ein, passt der Assistent die voreingestellte Geschwindigkeit von selbst an und orientiert sich dabei an der Distanz zum Vordermann.
- Somit musst Du nicht das Tempomat ständig aus- und einschalten.
- Wird der Verkehr dichter, bremst das Auto automatisch ab.
- Ebenfalls sehr praktisch zum Einhalten der geltenden Verkehrsregeln: der Fernlichtassistent.
- So kann das Assistenzsystem bei Bedarf das Fernlicht einschalten.
- Nimmt die Frontkamera Fahrzeuge wahr, die geblendet werden könnten, greift der Fernlichtassistent wieder ein und kehrt zum Abblendlicht zurück.
- Spurhalteassistenten führen Dich regelrecht wieder auf die Spur.
- Somit biegen sie nicht nur auffälliges Fahrverhalten wieder gerade.Obendrein kannst Du Dich im Notfall wieder auf die gerade Spur bringen lassen.Hierbei orientieren sie sich nicht nur an den Spurenbegrenzungen, sondern sind mittlerweile auch ohne vorhandene Linie in der Lage, ein anormales Abweichen zu erkennen und dementsprechend zu handeln.
- Dieses Fahrerassistenzsystem greift allerdings nur, wenn Du nicht den Blinker gesetzt hast und somit keinerlei Überholabsicht signalisiert hast.
Fahrerassistenzsysteme zur Unfallvermeidung
Selbst wenn die Fahrtüchtigkeit gegeben ist und Du alle Verkehrsregeln im Blick hast, kann es dennoch zu einer kritischen Situation kommen. Die gute Nachricht ist: Die neuesten Assistenzsysteme sind in der Lage, in vielen Fällen das Schlimmste zu verhindern:
- Gerade bei hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn kann der tote Winkel fatale Folgen haben.
- Der Abbiegeassistent hat den für Dich nicht direkt sichtbaren Bereich stets im Blick.
- Ein rotes oder orangenes Warndreieck am Außenspiegel hält Dich davon ab, auszuscheren, wenn eine Kollisionsgefahr besteht.
- Wenn es besonders heikel wird, greifen das Notbremsautomatiksystem und ggf. der Ausweichassistent.
- In dem Fall wird nicht nur eine Notbremsung selbstständig eingeleitet.Wenn der Bremsweg nicht mehr ausreicht, kommt der Ausweichassistent zur Hilfe und mildert die Kollision ab.
- In dem Fall schaltet sich auch das Notbremslicht automatisch ein – um eine Massenkarambolage möglichst zu verhindern.
- Je nach Ausstattung kann ein Notfall-Spurhalteassistent das Fahrzeug wieder auf die Spur bringen, wenn links oder rechts eine Kollision droht.
Welche Fahrerassistenzsysteme sind Pflicht? Welche bieten Dir nur mehr Komfort im Straßenverkehr? Das verraten wir Dir abschließend noch!
Fahrerassistenzsysteme: Pflicht oder Komfort?
Die Gesetzeslage befindet sich aktuell im Umschwung und dadurch werden immer mehr Fahrerassistenzsysteme zur Pflicht. In dem Zusammenhang ist vor allem die EU-Verordnung 2019/2144 richtungsweisend, die ganz klare Vorgaben hierzu formuliert. Bei bereits existierenden Fahrzeugtypen haben die Hersteller bis 2024 Zeit, um die vorgeschriebenen Fahrassistenten bei Neuwagen einzubauen. Neue Fahrzeugtypen müssen schon seit 2022 mit den Pflicht-Fahrerassistenzsystemen daherkommen. Laut Verordnung sind die folgenden technischen Ausrüstungen Pflicht (Quelle: EU-Verordnung 2019/2144, Artikel 6–7):
„Hochentwickelte Fahrerassistenzsysteme für alle Kraftfahrzeugklassen
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit den folgenden hochentwickelten Fahrerassistenzsystemen ausgerüstet sein:
a) intelligenter Geschwindigkeitsassistent
b) Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
c) Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers
d) hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers
e) Notbremslicht
f) Rückfahrassistent und
g) ereignisbezogene Datenaufzeichnung.“
EU-Verordnung 2019/2144, Artikel 6
In Artikel 7 („Besondere Anforderungen an Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge“) selbiger Verordnung werden noch folgende Fahrerassistenzsysteme zur Pflicht gemacht:
- Hochentwickeltes Notbrems-Assistenzsystem
- Notfall-Spurhalteassistent
Das Reifendruckassistenzsystem ist ebenfalls Pflicht – hierzu gibt es in der EU-Verordnung einen separaten Artikel (Artikel 5, „Besondere Vorschriften für Reifendrucküberwachungssysteme und Reifen“) mit sehr detailliert formulierten Vorschriften.
Du siehst es: In Zukunft werden viele Fahrerassistenzsysteme zum Standard gehören. Vielleicht erweitert sich sogar die Liste der Pflicht-Assistenten um ein paar weitere, wenn es fürs angestrebte autonome Fahren notwendig sein sollte.
Nun sind wir aber neugierig: Wie sieht es bei Dir aus? Ist Dein Fahrzeug bereits mit vielen Assistenzsystemen ausgestattet? Welche davon verwendest Du am liebsten? Gehörst Du zu denjenigen, die alle vorhandenen Assistenten aktivieren oder behältst Du lieber selbst die volle Kontrolle über das Fahrgeschehen? Hat Dir vielleicht sogar ein Assistent einen bösen Streich gespielt? Wir sind sehr gespannt auf Deinen Kommentar!