12 Jun 2023 Autowissen
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Fahrerassistenzsysteme: Übersicht, Pflichten & Co.

Assistenz der Fahrzeugführung – so in etwa könnte die Stellenbeschreibung für die zahlreichen Fahrerassistenten lauten, die Dich als Autofahrerin bzw. Autofahrer auf Deiner Pkw-Reise begleiten. Doch welche Fahrerassistenzsysteme gibt es und welche davon sind Pflicht? Wie können Fahrerassistenzsysteme Dich unterstützen? Und wie ist die aktuelle Rechtslage? In diesem Beitrag erfährst Du alles, was Du rund um das Thema Fahrassistenzsysteme wissen musst. Bist Du bereit? Let’s go!

Fahrerassistenzsysteme & autonomes Fahren: Rechtlicher Rahmen

Fehler sind menschlich und kaum vermeidbar. Selbst ohne Ablenkung durch Handynutzung am Steuer oder Ähnliches und auch wenn weder Alkoholkonsum noch Müdigkeit im Spiel sind: In vielen Dingen sind Maschinen uns um Welten voraus. Das ist der Grund, warum die Automobil-Industrie seit Jahren immer ausgefeiltere Elektroniksysteme in die Fahrzeuge verbaut. Fahrerassistenzsysteme (auch ADAS – Advanced Driver Assistance Systems – genannt) sollen mehr Sicherheit auf den Straßen schaffen und die Anzahl der Autounfälle möglichst auf ein Minimum reduzieren. Die Assistenzsysteme überwachen sozusagen Dein Fahrzeug und Deine Umgebung, um Dich vor potenziellen Gefahren rechtzeitig zu warnen und gegebenenfalls sogar einzugreifen.

Inzwischen geht es aber um viel mehr als nur um die Erhöhung Deiner Sicherheit: Die Assistenzsysteme sollen am Ende selbstständig werden und die Verantwortung für die Fahrzeugführung gänzlich übernehmen. Was dahintersteckt verraten wir Dir sofort!

EU-Regelungen für Fahrerassistenzsysteme

Fahrerassistenzsysteme und autonomes Fahren gehen Hand in Hand und haben bereits zu einigen Gesetzesanpassungen geführt. Inzwischen ist daraus ein EU-weites Projekt geworden, das mit neuen Verordnungen eine neue Ära einläutet. Hierbei dienen die neuen Regelungen rund um die Anforderungen an die verbauten Fahrerassistenten dem Ziel, den Weg für das autonome Fahren zu ebnen. Das heißt: In nur wenigen Jahren wirst Du auf der Straße nicht nur sorglos die Hände vom Steuer runternehmen können – unterwegs werden sich voraussichtlich auch fahrerlose Pkws zu Dir gesellen.

Gut zu wissen: Diese bahnbrechenden Veränderungen sind durch die EU-Verordnung 2019/2144 eingeleitet worden, die seit dem 06.07.2022 rechtskräftig ist. Diese Verordnung „über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern“ legt fest, was Fahrassistenzsysteme leisten können müssen und welche davon sogar Pflicht werden sollen.
Auf dem Bild liegt der Fokus auf dem Schalter, der sich links an einem Lederlenkrad befindet und mit dem man die Assistenzsysteme Tempomat und Geschwindigkeitsregler steuern kann.
Ob Tempomat oder Geschwindigkeitsregler: Diese Assistenzsysteme haben die Geschwindigkeit im Blick.

Fahrerassistenz, automatisiertes & autonomes Fahren: 5-Stufen-Modell

Der Deutsche Bundestag hat bereits im Jahr 2018 eine Ausarbeitung mit dem Titel „Autonomes und automatisiertes Fahren auf der Straße – rechtlicher Rahmen“ (WD 7 – 3000 – 111/18) veröffentlicht. Darin wird ein 5-Stufen-Modell vorgestellt, das von der Fahrerassistenz hin zum vollkommen autonomen Fahren führen soll. Was es mit den Stufen auf sich hat? Das erklären wir Dir!

Stufen 0–1: Die Geburt des assistierten Fahrens

Vor Einführung der Fahrerassistenzsysteme galt Stufe 0: Zu diesem Zeitpunkt gab es zwar schon Systeme (wie ABS, ESP oder Bremsassistenten), die zur Stabilisierung des Fahrzeugs in kritischen Fällen beitrugen. Allerdings lag das Fahren an sich und die Ausführung der dafür notwendigen Funktionen (Lenken, Bremsen, Licht ein- und ausschalten usw.) in Deiner vollen Verantwortung.

Mit Stufe 1 hat die Ära der Assistenzsysteme wirklich begonnen: Es kamen erste Fahrerassistenten zum Zuge, die tatsächlich einzelne Fahrfunktionen unter Deiner Aufsicht übernehmen konnten. Zum „assistierten Fahren“ zählte zum Beispiel die Einführung von Tempomat & Co.

Stufen 2–3: Teilautomatisiertes und hochautomatisiertes Fahren

Stufe 2 geht noch einen großen Schritt weiter und leitet die Ära des teilautomatisierten Fahrens ein: Ob Spurhaltesystem, Müdigkeitswarner, Stauassistent, Einparkhilfe oder Notbremsassistent: Diese Assistenzsysteme übernehmen zahlreiche Fahrfunktionen. Jedoch musst Du als Fahrer bzw. Fahrerin weiterhin alles im Blick behalten und notfalls eingreifen.

Mit Stufe 3 beginnt das hochautomatisierte Fahren: Ob Überholmanöver, Bremsen oder Lenkung: Der Fahrerassistent mutiert langsam zum Fahrer und steuert zentrale Funktionen selbstständig. Du musst weiterhin stets eingriffsbereit sein, wenn der Assistent Dich darum bittet, das Steuer wieder zu übernehmen.

Stufen 4–5: Vollautomatisiertes & autonomes Fahren

Bei Stufe 4, ist das Fahren bereits vollautomatisiert. Somit übernimmt das Fahrerassistenzsystem das Kommando und kann von Anfang bis Ende das Fahrzeug kontrollieren, fahren und gegebenenfalls sicher anhalten. Allerdings kann weiterhin der Fahrer eingreifen, wenn es notwendig wird.

Stufe 5 ist die Endstation: Nun ist der Fahrerassistent definitiv zum autonomen Fahrer befördert worden. Das heißt: Das Fahrzeug ist nun gänzlich ohne Fahrer unterwegs. In dem Fall haftet nur noch der Hersteller des Fahrzeugs bzw. der verbauten Assistenzsysteme, die nun als Fahrzeugführer fungieren.

Gut zu wissen: Je nach Stufe sieht es in Sachen Haftung anders aus. Solange die Endstufe nicht erreicht worden ist, haftet in den meisten Fällen weiterhin der Fahrer bzw. der Halter des Fahrzeugs, wenn es zum Autounfall kommt. Die Fahrerassistenzsysteme ersetzen keineswegs die Verantwortung des Fahrers bzw. der Fahrerin. Mit Stufe 5 sieht es anders aus: Hier ist nicht mehr die Kfz-Versicherung des Halters im Schadensfall zuständig. Die Fahrzeug- und ADAS-Hersteller stehen von nun an in der Verantwortung, da der Fahrer zum Beifahrer geworden ist und nicht mehr für das Steuern des Fahrzeugs zuständig ist.

Autonomes Fahren und StVZO

Aktuell kommen in Deutschland nur „Automatisierte Fahrzeuge“ infrage, die weiterhin dem Fahrer bzw. der Fahrerin die Aufsichtspflicht überlassen, damit jederzeit der Fahrerassistent übersteuert bzw. ausgeschaltet werden kann. Die Zukunft schaut aber in Richtung autonomes Fahren, wo gar kein Eingreifen von Personen mehr notwendig ist. Autonomes Fahren ist allerdings nur dann möglich, wenn die hierfür notwendigen Assistenzsysteme als „Fahrzeugführer“ anerkannt werden. Schließlich heißt es in §31 (1) und (2) der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung):

„(1) Wer ein Fahrzeug oder einen Zug miteinander verbundener Fahrzeuge führt, muss zur selbstständigen Leitung geeignet sein.“

„(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.“

§31 (1) und (2) der StVZO

Mit anderen Worten: Wenn es soweit ist, dass das Kommando vollkommen in die Hände der Bordelektronik gelegt wird, dann muss Folgendes sichergestellt werden:

  • Die hierfür eingesetzten Fahrerassistenzsysteme müssen in der Lage sein, das Fahrzeug vollkommen selbstständig und sicher zu leiten.
  • Ob geleast oder gekauft: Der Halter des Fahrzeugs muss nur dann dem autonomen Fahren zustimmen, wenn er sicherstellen kann, dass die verbauten Assistenzsysteme hierzu geeignet und zugelassen sind.
Der Park-Distance-Control-Assistent ist aktiv: Auf dem Display ist ein Auto zu sehen – davor und dahinter zeigen grüne und orangene Markierungen die Nähe zum vorderen bzw. zum hinteren Auto.
Eine Riesenhilfe beim Ein- und Ausparken: Der Park-Distance-Control-Assistent.

Autonomes Fahren & StVG

Mit der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) im Jahr 2017 wurde der rechtliche Rahmen für die Verwendung von Fahrerassistenten geschaffen. Hierfür sind insbesondere die hinzugefügten §1a–1i ausschlaggebend. Dort werden nämlich sehr wichtige Regeln aufgestellt, die das Führen teil- bzw. vollautomatisierter Fahrzeuge nur unter klaren Bedingungen erlauben. Die Änderung des Gesetzes klärt unter anderem, welche Fahrerassistenzsysteme unter welchen Bedingungen und zu welchem Zweck verwendet werden dürfen.

StVG-Regelung für Fahrerassistenzsysteme

In StVG §1a (2) wird klargestellt, welche „Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion“ als solche gelten und was solche Fahrzeuge mitbringen müssen.

  • Hierfür muss eine „technische Ausrüstung“ (also Assistenzsysteme) vorhanden sein, die zentrale Fahraufgaben übernehmen kann:
    • Fahrzeug-Steuerung (Quer- und Längsführung)
    • Einhalten der Verkehrsregeln (Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbot usw.)
Wusstest Du das? Unter „Querführung“ fallen Manöver wie Spurwechsel oder Spurhalterassistenten. Unter „Längsführung“ werden Fahrerassistenzsysteme gefasst, die die Steuerung nach vorne bzw. nach hinten beeinflussen (zum Beispiel Rückfahrassistenten oder Bremsassistenten).
  • Die Assistenzsystememüssen müssen jederzeit „übersteuerbar“ sein:
    • Der Fahrer muss stets in der Lage sein, das Assistenzsystem auszuschalten und das Kommando selbst zu übernehmen.
    • Ist ein Eingreifen erforderlich, muss der Fahrerassistent mit genügend Vorlauf und mit eindeutigen Signalen das Eingreifen einfordern.
    • Die Assistenzsysteme müssen in der Lage sein, zu verhindern, dass sie zu einem nicht zugelassenen bzw. nicht vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Gut zu wissen: Laut §1a des StVG stehen die Fahrzeughersteller in der Pflicht, dem Fahrer eindeutig mitzuteilen, welche Assistenzsysteme er wie, wann und wo verwenden darf.

Wozu können Fahrerassistenzsysteme beitragen?

Auch wenn viele davon den Fahrkomfort erheblich steigern: Fahrerassistenzsysteme dienen nicht vorrangig dazu, Dir den täglichen Roadtrip zu versüßen. Wozu können Fahrerassistenzsysteme also beitragen? Hier sind zwei Aspekte besonders wichtig:

  • Vermeidung bzw. Reduzierung von schweren Autounfällen
  • Den Weg für das autonome Fahren ebnen

Mehr Verkehrssicherheit dank ausgefeilter Fahrerassistenzsysteme

Selbst mit dem besten Reaktionsvermögen können Menschen in kritischen Situationen nicht so schnell wie digitale Fahrassistenten reagieren. Sensoren, Radare und Kameras behalten die gesamte Verkehrssituation stets im Blick und werten diese hinsichtlich aufkommender Gefahren permanent aus. Somit sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass etwas übersehen wird und dass es zum Aufprall kommt.

Die Sicherheitssysteme im Auto haben allerdings nicht nur die Verkehrssituation im Blick. Sie überwachen auch die Funktionen Deines Autos und melden sich bei Auffälligkeiten, die sicherheitsrelevant sind. Dich und alle Insassen hat der Fahrassistent ebenfalls im Blick: Sinkt Deine Aufmerksamkeit oder wird das Fahrverhalten auffällig, greifen sie ein.

Durch diese Rundum-Überwachung verkehrssicherheitsrelevanter Aspekte tragen Fahrerassistenzsysteme maßgeblich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.

Im Cockpit meldet sich ein Fahrerassistenzsystem zu Wort: Bitte Abstand halten!
Ist die Distanz zum Vordermann zu gering, meldet sich Dein Fahrerassistenzsystem zu Wort.

Fahrerassistenzsysteme als Vorstufe fürs autonome Fahren

Selbstfahrende Taxis, Autobusse oder Pkws – auch daran arbeiten Ingenieure seit Jahren. Doch autonomes Fahren kann nur dann funktionieren, wenn die Fahrzeuge bzw. die dort verbauten technischen Ausrüstungen sicher und umsichtig am Straßenverkehr teilnehmen können. In dem Zusammenhang sind Fahrerassistenzsysteme unverzichtbar. In den letzten Jahren sind nicht nur jede Menge Fahrassistenten neu dazugekommen. Auch deren Verbindung durch verbaute Steuergeräte und hochpräzise CAN-Bussysteme wird immer ausgefeilter. Am Ende der Reise soll das autonome Fahren für alle möglich werden.

Welche Fahrerassistenzsysteme gibt es?

Wie schon angedeutet übernimmt die Fahrerassistenz zahlreiche Funktionen, die allesamt für mehr Sicherheit sorgen sollen. Je nach „Zuständigkeitsbereich“ können sie nochmals in Gruppen unterteilt werden:

Fahrerassistenzsysteme zur technischen Überwachung

Bei dieser Gruppe geht es nicht um die Führung Deines Fahrzeugs, sondern um Hinweise, die Dich auf vorliegende Defekte bzw. Auffälligkeiten hinweisen. Darunter fallen alle möglichen Informationen, die Dir über die Bordelektronik mitgeteilt werden:

Heutzutage ist die Fahrzeugelektronik so komplex, dass Du bei vielen Problemen nicht drum herumkommst, den Fehlerspeicher auslesen zu lassen. Allerdings haben Elektronik und Sensorik einen sehr großen Vorteil: Sie sorgen vor und verhindern, dass Du aufgrund eines nicht rechtzeitig erkannten Defekts liegen bleibst bzw. einen Autounfall baust.

Fahrerassistenzsysteme zur Kontrolle der Fahrtüchtigkeit

Was bringt Dir das bestens funktionierende Fahrzeug, wenn Deine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist? Eben! Denn es muss nicht immer die Nutzung des Handys am Steuer oder eine Fahrt unter Alkoholeinfluss sein: Je nach Verkehrslage und Konstellation im Auto können Müdigkeit und Konzentrationsschwierigkeiten schneller auftreten, als Du es vielleicht merkst. Genau dafür gibt es immer mehr Fahrerassistenzsysteme, die Fahrauffälligkeiten und Ähnliches so früh entdecken, dass es gar nicht erst zur Gefahrensituation kommen muss. Ein paar Beispiele gefällig?

  • Der Müdigkeitswarner wird aktiv, wenn Dein Fahrverhalten nachlässig bzw. auffällig wird.
    • Dieser Assistent richtet sich nicht nur nach Deinem Fahrverhalten, sondern auch nach der pausenlosen Fahrzeit.
    • Je nach Fahrzeugmodell rüttelt Dich das System unterschiedlich wach – ob vibrierendes Lenkrad, akustisches oder optisches Signal samt Textwarnung.
  • Noch präziser ist der Aufmerksamkeitswarner, der mit Kamera-Unterstützung Deine Konzentration noch besser im Blick behält.
    • Hiermit kommt es erst gar nicht zum Sekundenschlaf.
    • Und sollte der Kreislauf oder Ähnliches im Fahrzeug versagen, kann dieses Assistenzsystem aktiv werden und durch eine kontrollierte Notfallbremsung helfen.

Fahrerassistenzsysteme zur Einhaltung der Verkehrsregeln

Spätestens nach der bestandenen Führerschein-Prüfung solltest Du alle Straßenverkehrsregeln können. Dennoch kann es passieren, dass Du ein Schild übersiehst oder vielleicht eine Ampel zu spät erkennst. Bevor Du geblitzt wirst oder vermeidbare Rotlichtverstöße begehst, solltest Du lieber auf folgende nützliche Fahrassistenten zurückgreifen:

  • Es gibt mittlerweile Fahrerassistenzsysteme, die mittels Frontkamera und verbauter Radarsensorik die Verkehrszeichen erfassen und auswerten.
    • Hiermit wirst Du über Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Überholverbote live informiert.
    • Je nach Ausstattung wirst Du sogar auf situationsbedingte Einschränkungen mit einem entsprechenden Symbol auf dem Display aufmerksam gemacht.
      • In dem Fall bedient sich der Assistent noch der von den Regensensoren gelieferten Informationen, um Dir mitzuteilen, ob die Einschränkung „bei Nässe“ aktuell greift.
      • Gleiches gilt bei Geschwindigkeitsbeschränkungen, die nur ab einer gewissen Uhrzeit gelten.
  • Damit Du nicht aus Versehen zu viel Gas gibst, kannst Du noch die Einhaltung einer maximal erlaubten Geschwindigkeit per Knopfdruck dem Fahrassistenten überlassen.
    • Hierbei kannst Du selbst entscheiden, ob Du das Limit auf 2–3 Km/h darüber oder darunter einstellst.
  • Alternativ stellt das Tempomat eine weitere Möglichkeit dar, um die Geschwindigkeit konstant zu halten.
    • In dem Fall übernimmt der Assistent gänzlich das Abbremsen im Gefälle bzw. das Beschleunigen, wenn es wieder bergauf geht.
  • Schaltest Du die automatische Abstandsregelung ein, passt der Assistent die voreingestellte Geschwindigkeit von selbst an und orientiert sich dabei an der Distanz zum Vordermann.
    • Somit musst Du nicht das Tempomat ständig aus- und einschalten.
    • Wird der Verkehr dichter, bremst das Auto automatisch ab.
  • Ebenfalls sehr praktisch zum Einhalten der geltenden Verkehrsregeln: der Fernlichtassistent.
    • Nimmt die Frontkamera Fahrzeuge wahr, die geblendet werden könnten, greift der Fernlichtassistent wieder ein und kehrt zum Abblendlicht zurück.
Der Fokus liegt auf dem Knopf zur Aktivierung des Spurhalteassistenten. Das Assistenzsystem ist aktiv – das erkennt man am gelb leuchtenden Lämpchen.
Der Spurhalteassistent ist aktiv und meldet sich, sobald Du ohne Blinker die Spur zu verlassen drohst.
  • Spurhalteassistenten führen Dich regelrecht wieder auf die Spur.
    • Somit biegen sie nicht nur auffälliges Fahrverhalten wieder gerade.Obendrein kannst Du Dich im Notfall wieder auf die gerade Spur bringen lassen.Hierbei orientieren sie sich nicht nur an den Spurenbegrenzungen, sondern sind mittlerweile auch ohne vorhandene Linie in der Lage, ein anormales Abweichen zu erkennen und dementsprechend zu handeln.
    • Dieses Fahrerassistenzsystem greift allerdings nur, wenn Du nicht den Blinker gesetzt hast und somit keinerlei Überholabsicht signalisiert hast.

Fahrerassistenzsysteme zur Unfallvermeidung

Selbst wenn die Fahrtüchtigkeit gegeben ist und Du alle Verkehrsregeln im Blick hast, kann es dennoch zu einer kritischen Situation kommen. Die gute Nachricht ist: Die neuesten Assistenzsysteme sind in der Lage, in vielen Fällen das Schlimmste zu verhindern:

  • Gerade bei hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn kann der tote Winkel fatale Folgen haben.
    • Der Abbiegeassistent hat den für Dich nicht direkt sichtbaren Bereich stets im Blick.
    • Ein rotes oder orangenes Warndreieck am Außenspiegel hält Dich davon ab, auszuscheren, wenn eine Kollisionsgefahr besteht.
  • Wenn es besonders heikel wird, greifen das Notbremsautomatiksystem und ggf. der Ausweichassistent.
    • In dem Fall wird nicht nur eine Notbremsung selbstständig eingeleitet.Wenn der Bremsweg nicht mehr ausreicht, kommt der Ausweichassistent zur Hilfe und mildert die Kollision ab.
    • In dem Fall schaltet sich auch das Notbremslicht automatisch ein – um eine Massenkarambolage möglichst zu verhindern.
  • Je nach Ausstattung kann ein Notfall-Spurhalteassistent das Fahrzeug wieder auf die Spur bringen, wenn links oder rechts eine Kollision droht.

Welche Fahrerassistenzsysteme sind Pflicht? Welche bieten Dir nur mehr Komfort im Straßenverkehr? Das verraten wir Dir abschließend noch!

Der Fokus liegt auf dem Display eines modernen Autos. Der Rückfahrassistent ist an und die Rückfahrkamera hat die Umgebung hinterm Heck im Blick.
Der Rückfahrassistent muss sein! Dank Rückfahrkamera kannst Du auch Passanten & Co. erkennen.

Fahrerassistenzsysteme: Pflicht oder Komfort?

Die Gesetzeslage befindet sich aktuell im Umschwung und dadurch werden immer mehr Fahrerassistenzsysteme zur Pflicht. In dem Zusammenhang ist vor allem die EU-Verordnung 2019/2144 richtungsweisend, die ganz klare Vorgaben hierzu formuliert. Bei bereits existierenden Fahrzeugtypen haben die Hersteller bis 2024 Zeit, um die vorgeschriebenen Fahrassistenten bei Neuwagen einzubauen. Neue Fahrzeugtypen müssen schon seit 2022 mit den Pflicht-Fahrerassistenzsystemen daherkommen. Laut Verordnung sind die folgenden technischen Ausrüstungen Pflicht (Quelle: EU-Verordnung 2019/2144, Artikel 6–7):

„Hochentwickelte Fahrerassistenzsysteme für alle Kraftfahrzeugklassen

(1) Kraftfahrzeuge müssen mit den folgenden hochentwickelten Fahrerassistenzsystemen ausgerüstet sein:

a) intelligenter Geschwindigkeitsassistent

b) Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre

c) Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers

d) hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers

e) Notbremslicht

f) Rückfahrassistent und

g) ereignisbezogene Datenaufzeichnung.“

EU-Verordnung 2019/2144, Artikel 6

In Artikel 7 („Besondere Anforderungen an Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge“) selbiger Verordnung werden noch folgende Fahrerassistenzsysteme zur Pflicht gemacht:

  • Hochentwickeltes Notbrems-Assistenzsystem
  • Notfall-Spurhalteassistent

Das Reifendruckassistenzsystem ist ebenfalls Pflicht – hierzu gibt es in der EU-Verordnung einen separaten Artikel (Artikel 5, „Besondere Vorschriften für Reifendrucküberwachungssysteme und Reifen“) mit sehr detailliert formulierten Vorschriften.

Du siehst es: In Zukunft werden viele Fahrerassistenzsysteme zum Standard gehören. Vielleicht erweitert sich sogar die Liste der Pflicht-Assistenten um ein paar weitere, wenn es fürs angestrebte autonome Fahren notwendig sein sollte.

Nun sind wir aber neugierig: Wie sieht es bei Dir aus? Ist Dein Fahrzeug bereits mit vielen Assistenzsystemen ausgestattet? Welche davon verwendest Du am liebsten? Gehörst Du zu denjenigen, die alle vorhandenen Assistenten aktivieren oder behältst Du lieber selbst die volle Kontrolle über das Fahrgeschehen? Hat Dir vielleicht sogar ein Assistent einen bösen Streich gespielt? Wir sind sehr gespannt auf Deinen Kommentar!

Chris von ATP

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