21 Sep 2022 Autowissen
Auf diesem Bild ist ein rotes Auto in der Dunkelheit zu sehen. Der Fokus liegt auf dem linken Fernlicht, das eingeschaltet ist.

Fernlicht einschalten: Das musst Du beachten!

Das Fernlicht einzuschalten, ist bekanntlich nicht schwer. Aber weißt Du auch, wann und wo Du das Fernlicht anmachen darfst? Bist Du Dir sicher, dass Du das Fernlicht auf Autobahnen und innerorts richtig verwendest? Und bist Du hierbei StVZO-konform unterwegs? In diesem Beitrag erfährst Du alles, was Du zum Thema Fernlicht einschalten wissen solltest. Bist Du bereit? Let’s go!

Fernlicht einschalten – aber bitte StVZO-konform!

Wer das Fernlicht (auch Aufblendlicht genannt) einschalten möchte, muss funktionierende Frontscheinwerfer – samt Leuchtmitteln – haben. Logisch. Daher gibt es für alle beteiligten Fernlicht-Komponenten ganz klare gesetzliche Vorschriften, die Du unbedingt einhalten solltest. Welche das sind? Das legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Dort erfährst Du, was die entsprechenden Frontscheinwerfer vorweisen müssen – inklusive Lichtintensität, Farbe, Scheinwerferreinigungsanlage & Co.

Fernlicht-Farbe & Fernlicht-Symbol – das sagt die StVZO

Bei aller bunten Vielfalt – die Fernlicht-Farbe ist keine Geschmackssache und kann somit nicht nach Belieben variiert werden. Hier ist §50 (1) der StVZO unmissverständlich formuliert:

„Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden“

Somit darfst Du nur geeignete Leuchtkörper verwenden, wenn Du hierzulande mit einem Pkw im Straßenverkehr unterwegs bist und das Fernlicht einschalten möchtest. Doch das ist nicht alles: Auch die Farbe des Fernlicht-Symbols im Cockpit ist festgelegt. Letztere Kontrollleuchte muss blau sein. Außerdem ist das Vorhandensein eines funktionierenden Fernlicht-Symbols keine Option – sondern oberste Pflicht. Beides findest Du in §50 (5) der StVZO:

„Die Einschaltung des Fernlichts muss durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden […].“

Hier ist ein leuchtendes blaues Fernlicht-Symbol vor schwarzem Hintergrund zu sehen.
Das Fernlicht-Symbol leuchtet immer blau – das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Fernlicht-Leuchtweite und Beleuchtungsstärke

Wenn Du jetzt denkst, dass die StVZO in Sachen Leuchtweite und Beleuchtungsstärke kulanter ist, müssen wir Dich leider enttäuschen – zumindest was die Mindestleuchtweite des Fernlichts angeht. Ob Xenon, LED oder Halogen – die Fernlicht-Leuchtweite und der Lux-Wert (Lx) müssen stimmen:

„Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt […] 1,00 lx [bei Pkws]“

StVZO §50 (5)

Mit anderen Worten: Zu schwaches Licht (unter 1 Lumen pro Quadratmeter) bzw. eine zu niedrige Leuchtweite (unter 100 Metern) ist nicht StVZO-konform. Der Grund? Ganz einfach: Bei schlechten Lichtverhältnissen solltest Du nicht nur das Fernlicht einschalten, sondern auch rechtzeitig gesehen werden. Hierfür müssen aber Leuchtweite und Beleuchtungsstärke stimmen. Ansonsten bringt auch das beste Fernlicht nichts.

Schon gewusst? Der Lux-Wert (lx) gibt an, wie hell das Licht im Kegel Deines Frontscheinwerfers sein wird. Hierbei entspricht der Wert 1 lx einer Helligkeitsstufe von einem Lumen pro Quadratmeter an (1 lm/m2). Dabei hat der Lux-Wert nichts mit der Kelvin-Skala zu tun – diese bezieht sich auf die Farbtemperatur – und nicht auf den Helligkeitsgrad. Mehr dazu erfährst Du mit einem Klick auf vorigen Link!

Fernlicht ohne Scheinwerferreinigungsanlage verboten?

Keine Sorge: Bei den meisten Fahrzeugen mit LED oder Halogen-Scheinwerfern brauchst Du keine Scheinwerferreinigungsanlage (SRA), um das Fernlicht einschalten zu dürfen. Bei Xenon-Scheinwerfern ist eine SRA jedoch unbedingt erforderlich und sogar gesetzlich vorgeschrieben:

„Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit […] einer Scheinwerferreinigungsanlage […] ausgerüstet sein.“

Bei LED-Scheinwerfern greift die SRA-Pflicht nur unter zwei Bedingungen: Die Zulassung Deines Fahrzeugs ist nach April 2000 erfolgt und die Lichtintensität beträgt mehr als 2000 Lumen. In dem Fall ist eine SRA unbedingt erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben. Scheinwerferreinigungsanlage hin oder her: Verdeckt oder verschmutzt dürfen die Beleuchtungseinrichtungen nicht sein – das ist in §17 (1) StVO mehr als eindeutig formuliert.

Schon gewusst? Dass eine Scheinwerferreinigungsanlage bei Xenon-Scheinwerfern Pflicht ist, kommt nicht von ungefähr. Bei der Lichtintensität sorgen bereits leichte Verschmutzungen für eine Zerstreuung des Lichtkegels. Wer unter diesen Bedingungen das Fernlicht einschaltet, gefährdet notgedrungen den Straßenverkehr. Geblendete Autofahrer können schwere Autounfälle bauen – und die Kosten dürfte Deine Kfz-Versicherung nicht übernehmen, da Fahrlässigkeit im Spiel ist.
Auf dem Bild ist ein Fahrzeug mit eingeschaltetem Fernlicht zu sehen. Das Auto fährt nachts auf einer Landstraße.
Bei schlechten Sichtverhältnissen kannst Du das Fernlicht einschalten – sofern Du weder den Vordermann noch den Gegenverkehr blendest.

Fernlicht: Weitere Pflichten laut StVZO

Abgesehen von Fernlicht-Symbol-Farbe, Fernlicht-Farbe, Leuchtweite, Beleuchtungsstärke und SRA gibt es noch weitere gesetzlich vorgeschriebene Merkmale, denen Dein Auto in Sachen Fernlicht genügen sollte. Hierbei sind die in der StVZO formulierten Pflichten auch nachvollziehbar – und dienen allesamt dazu zu verhindern, dass andere Straßenverkehrsteilnehmer durch eingeschaltetes Fernlicht gefährdet werden:

  • Das Fernlicht einschalten solltest Du immer parallel – sprich: Es müssen hierfür zwei funktionstüchtige Frontscheinwerfer angebracht sein.
    • Ansonsten verwirrst Du die anderen Verkehrsteilnehmer bzw. Verkehrsteilnehmerinnen, wenn Du nicht sogar fälschlicherweise für ein Motorrad gehalten wirst.
  • Die automatische Leuchtweitenregulierung ist bei Xenon und LED-Scheinwerfern ein Muss!
    • Bei einer Leuchtweite von fast 250 Metern, ist es extrem wichtig, dass der Fernlicht-Kegel rechtzeitig reduziert wird, wenn Gegenverkehr auftaucht.
    • Hierfür ist dann Dein persönlicher Fernlichtassistent zuständig.
  • In jedem Pkw müssen die Scheinwerfer einstellbar sein, damit der Lichtkegel die vorgeschriebene Höhe nicht überschreitet bzw. niemanden blendet oder stört.
    • Insbesondere wenn das Auto stark beladen ist, kann eine Einstellung vonnöten sein.
    • Das solltest Du für den nächsten Urlaubscheck bzw. für die Planung Deines nächsten Roadtrips auf dem Schirm haben.
Profi-Tipp von Meister Brian: Stimmt etwas bei Deinen Fernlicht-Komponenten nicht, wirst Du bei der nächsten HU nicht ohne Weiteres eine neue TÜV-Plakette erhalten. Und ohne TÜV fahren ist auch bei defektem Fernlicht definitiv keine Option!

Am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen ist die eine Sache. Sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten, ist eine andere Sache. Für letzteren Punkt ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) zuständig. Wann, wie und wo darfst Du also das Fernlicht einschalten? Wir verraten es Dir!

Fernlicht einschalten: Was im Straßenverkehr erlaubt ist – und was nicht

Direkt vorweggenommen: In der StVO wirst Du keinerlei Vorgaben finden, wann, wie und wo Du das Fernlicht einschalten musst. Sprich: Eine Pflicht, das Fernlicht zu verwenden, gibt es nicht. Allerdings wirst Du dort klare Ansagen erhalten, was Du wann und wo nicht machen darfst. Mit anderen Worten: Die StVO verrät Dir, was Du unterlassen solltest, verpflichtet Dich jedoch nicht dazu, in vorgegebenen Situationen das Fernlicht einzuschalten.

Fernlicht einschalten verboten!

Keine Panik: Es ist natürlich nicht allgemein verboten, das Fernlicht einzuschalten – ansonsten würde es hierzulande nicht zur Grundausstattung von Fahrzeugen gehören. Jedoch gibt es Situationen, in denen es laut StVO nicht erlaubt ist, mit maximaler Beleuchtung die Straßen unsicher zu machen. Die hierfür ausschlaggebenden Vorgaben findest Du in §17 StVO:

  • „Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung“ darfst Du nicht das Fernlicht einschalten.
    • Also: Innerorts ist die Verwendung Deiner Fernlicht-Scheinwerfer meistens verboten.
    • Ausnahmen dürften leere, schlecht bzw. nicht beleuchtete Gassen sein – sofern Du weder Anwohner, Passanten & Co. damit belästigst.
    • Am helllichten Tag ist auch auf Landstraßen und Autobahnen das Fernlicht fehl am Platz.
Tipp: Und sollte sich starker Nebel ausbreiten – komm bitte nicht auf die Idee, das Fernlicht als Gegenmittel zu verwenden. Die Kombi Fernlicht plus Nebel führt nämlich zu einer sehr gefährlichen Lichtstreuung. Für solche Witterungsverhältnisse ist die Nebelschlussleuchte zuständig. Mehr dazu erfährst Du mit nur einem Klick!
Hier sieht man ein herannahendes Auto mit eingeschaltetem Fernlicht. Links und rechts liegt Schnee auf der Straße. Es ist nebelig und deswegen blendet das Fernlicht.
Vorsicht! Bei Nebel ist die Verwendung des Fernlichts tabu!

„Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert.“

  • Somit ist Fernlicht einschalten bei Gegenverkehr, dichtem Verkehr bzw. geringem Abstand zum Vordermann ebenfalls tabu.
  • Besteht die Gefahr, einen Fahrradfahrer, Fußgänger oder ein Tier auf bzw. neben der Straße zu blenden, musst Du das Aufblendlicht ausschalten.
Gut zu wissen: Auch wenn das Fernlicht im Straßenverkehr ebenfalls als Leuchtzeichen und somit als Warnzeichen bisweilen genutzt wird – Tiere oder Passanten wirst Du mit einer solchen Blendung nicht warnen können. Übrigens: Damit steigt auch das Risiko, eine durch das starke Licht erstarrte Katze zu überfahren.
  • Last but not least: Als Lichthupe darfst Du nur dann das Fernlicht einschalten, wenn Du hiermit einer Gefahr vorbeugst.

Fernlicht auf Autobahnen verwenden: Darauf musst Du achten!

Prinzipiell ist es nicht verboten, das Fernlicht auf der Autobahn einzuschalten. Allerdings gelten hier alle zuvor erwähnten Regeln, die die Verwendungsmöglichkeiten des Fernlichts auf der Autobahn stark einschränken:

  • Du darfst nur das Fernlicht einschalten, wenn die Lichtverhältnisse schlecht sind – in der Dunkelheit, Dämmerung & Co.
  • Die Verwendung des Fernlichts ist nur erlaubt, wenn Du eine Blendung des Gegenverkehrs sicher ausschließen kannst.
  • Eine Ausnahme stellt die Lichthupe dar, die Du auch am helllichten Tag verwenden darfst – solange Du sie richtig und nicht als Nötigungsmittel einsetzt.
Gut zu wissen: Die Lichthupe darfst Du auch verwenden, um einen Überholvorgang anzukündigen – allerdings nur, wenn Du hierbei niemanden blendest. Das ist in §5 (5) der StVO geregelt.
Eine Frau sitzt im Auto und streckt ihre Hand aus, um sich vor dem blendenden Fernlicht eines Fahrzeugs aus dem Gegenverkehr zu schützen.
In vielen Situationen darfst Du das Fernlicht einschalten – solange Du damit niemanden blendest.

Mit Fernlicht innerorts fahren? Vorsicht!

Wie gesagt: Von wenigen Ausnahmen abgesehen ist die Verwendung von Fernlicht innerorts meistens nicht erlaubt. Was passiert, wenn Du – ob aus Versehen oder nicht – dennoch mit eingeschaltetem Fernlicht innerorts fährst, obwohl es hierfür gar keine triftigen Gründe gibt? Du ahnst es schon: In dem Fall drohen Dir Verwarnungsgelder. In welcher Höhe diese je nach Verkehrssituation ausfallen – das erfährst Du direkt!

Fernlicht einschalten verboten? Diese Strafen drohen

Wo es Verbote gibt, gibt es entsprechende Strafen. Somit musst Du je nach Situation mit Konsequenzen rechnen, die allesamt in der 14. Auflage des „bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs“ (Bußgeldkatalog, Stand 09.11.2021) festgesetzt sind. Welche das sind – das kannst Du folgender Tabelle entnehmen:

Tatbestand Punkte Geldstrafe
Ankündigung eines Überholungsvorgangs mit Fernlicht – mit Blendung des Gegenverkehrs 0 20,00 €
Fernlicht eingeschaltet trotz durchgehender ausreichender Straßenbeleuchtung 0 10,00 €
Fernlicht eingeschaltet trotz durchgehender ausreichender Straßenbeleuchtung – mit Gefährdung 0 15,00 €
Fernlicht eingeschaltet trotz durchgehender ausreichender Straßenbeleuchtung – mit Unfall 0 35,00 €

Du siehst es: Punkte hast Du nicht zu befürchten, solange Du nicht wiederholt mit falsch verwendetem Fernlicht erwischt wirst. Sollten sich jedoch weitere Delikte dazugesellen – wie Handynutzung während des Fahrens, Alkohol am Steuer bzw. Drogenkonsum – kann aus einem Verwarnungsgeld eine unangenehme Medizinisch-Psychologische-Untersuchung werden. Und wer möchte das schon? Eben.

Es ist eine Nahaufnahme eines Lenkstockschalters links vom Lenkrad. Bei diesem Lenkstockschalter kann man per Drehschalter das Fernlicht einschalten.
Das Fernlicht einschalten kannst Du anhand des Lenkstockschalters – links oder rechts vom Lenkrad

Fernlicht anmachen: So geht’s richtig!

Zugegeben. Das Fernlicht einzuschalten ist kein Hexenwerk. Je nach Fahrzeugmodell kann der dafür vorgesehene Hebel sich links oder rechts vom Lenkrad befinden. Denn das haben fast alle Pkws gemeinsam – ob mit oder ohne Rädchen für die anderen Beleuchtungen am Auto: Im Unterschied zur Nebelschlussleuchte, lässt sich das Fernlicht meistens am selben Hebel einschalten wie die Blinkerleuchten – ob per Drehschalter (wie zum Beispiel beim 1er BMW F40 116i) oder per Druckmechanismus (wie zum Beispiel beim VW Polo 9N oder beim SEAT-Ibiza). Das Problem dabei ist: Betätigst Du den Lenkstockschalter mit etwas zu viel Schwung oder drehst Du etwas zu viel am Drehschalter, kann es durchaus passieren, dass Du aus Versehen das Fernlicht anmachst. Daher solltest Du regelmäßig Deine Kontrollleuchten im Bordinstrument auch während der Fahrt checken: Leuchtet das blaue Fernlicht-Symbol ohne Dein bewusstes Zutun, solltest Du schleunigst wieder zum Abblendlicht zurückkehren. Was ansonsten passiert, haben wir Dir gerade verraten.

So, nun weißt Du bestens darüber Bescheid, was es in puncto Fernlicht einschalten zu beachten gibt. Jetzt sind wir aber gespannt: Verwendest Du häufig das Fernlicht? Hattest Du schon mal eine kritische Situation, in der Du jemanden geblendet hast bzw. selbst geblendet wurdest? Hast Du vielleicht sogar ein Verwarnungsgeld zahlen müssen, weil Du das Fernlicht falsch verwendet hattest? Wir sind sehr gespannt auf Deinen Kommentar!

Chris von ATP

BELIEBTE BEITRÄGE

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Kommentare
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare sehen