Die Lichthupe benutzen viele – ob auf der Autobahn oder in der Innenstadt, ob zum Überholen oder um Dir die Vorfahrt zu gewähren. Doch ist die Verwendung der Lichthupe immer erlaubt? Darf man die Lichthupe betätigen, um ein Warnzeichen zu geben? Was gilt auf der Autobahn? Was sagt die StVO dazu? All das und vieles mehr – erfährst Du hier!
INHALT
Lichthupe: Was ist das?
Die Lichthupe zählt zu den sogenannten Leuchtzeichen, die in der StVO erwähnt werden. In dem Fall wird mehrmals kurz hintereinander das Fernlicht eingeschaltet und wieder ausgeschaltet. Somit wird die Aufmerksamkeit des Vordermanns oder des Gegenverkehrs getriggert. Doch kann man ohne Weiteres die Lichthupe benutzen und hier und da ein Lichtkonzert veranstalten? Du ahnst es schon: Die Straßenverkehrsordnung rückt das Ganze wieder ins rechte Licht.
Lichthupe erlaubt? Das sagt die StVO!
Kurz auf- und abzublenden, um sich den Weg auf der Autobahn freizuräumen – easy. Nur leider ist genau diese Verwendung der Lichthupe verboten. In dem Fall ist die StVO mehr als eindeutig. Hierfür sind §16 und §5 (5) ausschlaggebend. Was diese vorgeben? Das verraten wir Dir direkt!
§16 StVO: Warnzeichen geben
Die Lichthupe heißt nicht ohne Grund „Licht-Hupe“. Genauso wie die Autohupe dient sie hauptsächlich dazu, ein Warnzeichen zu geben. Und wie der Name es schon verrät: Warnzeichen haben den Zweck, andere Verkehrsteilnehmer vor potentiellen Gefahren zu schützen. Für die Lichthupe ist §16, Absatz (1) der StVO wichtig:
„Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
StVO §16 (1)
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§5 Absatz 5) oder
2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.“
Die Lichthupe zählt zu den Leuchtzeichen (genauso wie das Warnblinklicht). Wer außerhalb geschlossener Ortschaften die Lichthupe zum Anzeigen der Überholabsicht verwendet, macht nichts anderes als möglichen Gefahren vorzubeugen. Schließlich könnte der Vordermann im selben Augenblick zum Beispiel ausscheren. Ist die Gefahr schon da, kannst Du die Lichthupe benutzen, um die Betroffenen „wachzurütteln“. Das kann sogar effektiver als die Hupe sein, die zum Beispiel bei lauter Musik im Auto überhört werden könnte.
§5 (5) StVO: Lichthupe zum Überholen erlaubt
§16 StVO hat es schon angedeutet und dabei auf §5 Absatz (5) der StVO verwiesen. Doch was steht dort genau? Der §5 der StVO regelt das Überholen im Straßenverkehr. Und Absatz (5) legt fest, wann Du vor dem Überholen ein Warnzeichen geben darfst:
„(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, dürfen entgegenkommende Fahrzeugführende nicht geblendet werden.“
StVO §5 (5)
Eindeutiger geht’s nicht, oder? Somit darfst Du nur außerhalb geschlossener Ortschaften mit der Lichthupe Deine Überholabsicht ankündigen. Dabei solltest Du nur dann das Fernlicht kurz einschalten, wenn Du damit niemanden blendest. Also: In Städten hat die Lichthupe auch bei der besten Überholabsicht absolut nichts zu suchen!
Lichthupe auf der Autobahn benutzen – aber bitte richtig!
Dass Du auf der Autobahn außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs bist, dürfte Dir sofort einleuchten. Somit ist die Betätigung der Lichthupe auf der Autobahn prinzipiell erlaubt. Wenn diese Raser nicht da wären, die auf der linken Spur angeschossen kämen, um die Normalsterblichen mit Lichthupe und dichtem Anfahren wegzufegen… In solchen Situationen wird das ursprüngliche Warnzeichen schnell zur Drohung – und somit zur Nötigung. Und solltest Du Deinen Unmut mit ausgestrecktem Mittelfinger und passender Beleidigung kundtun, bekommst Du am Ende noch den Ärger.
Achtung, Lichthupe benutzen verboten!
Wer mit Lichthupe im Dauereinsatz auf der linken Spur fährt, gibt keine Warnzeichen mehr. Besonders heikel wird es, wenn nicht nur die Lichthupe übertrieben häufig betätigt wird, sondern wenn obendrein der Mindestabstand nicht eingehalten wird. Das Drängeln stellt in dem Fall nicht ohne Grund eine Straftat dar: Nötigung kann zu schweren Autounfällen führen. Diese Verwendung der Lichthupe ist definitiv verboten! Dabei gilt: Je gefährlicher die Kombi, desto höher die Strafen.
Falscher Einsatz der Lichthupe auf der Autobahn: Strafen
Außerhalb geschlossener Ortschaften und somit auch auf der Autobahn sind zwei Situationen besonders kritisch und dementsprechend strafbar:
- Betätigung der Lichthupe ohne Einhaltung des Mindestabstands
- Unpassende Verwendung der Lichthupe mit Blendung des Vordermanns bzw. des Gegenverkehrs.
Je nach Verkehrssituation und Gefährdungslage steigen die Strafen dementsprechend. In folgender Tabelle fassen wir das Wichtigste zusammen:
Tatbestand | Verwarnungsgeld |
---|---|
Missbräuchlich Leuchtzeichen gegeben | 5,00 € |
Missbräuchlich Leuchtzeichen gegeben – mit Belästigung | 10,00 € |
Nicht rechtzeitig abgeblendet bei Gegenverkehr – ohne Gefährdung | 20,00 € |
Nicht rechtzeitig abgeblendet bei Gegenverkehr – mit Gefährdung | 25,00 € |
Nicht rechtzeitig abgeblendet bei Gegenverkehr – mit Unfall | 35,00 € |
Blendung des Vordermanns – ohne Gefährdung | 20,00 € |
Blendung des Vordermanns – mit Gefährdung | 25,00 € |
Blendung des Vordermanns – mit Unfall | 35,00 € |
Lichthupe benutzen: Fazit
Du siehst es: Die Lichthupe zu verwenden, ist an sich erlaubt – aber nur solange Du Dich an die Regeln hältst und das Warnzeichen nicht zweckentfremdest. Außerhalb geschlossener Ortschaften und somit auch auf der Autobahn darfst Du immer dann die Lichthupe betätigen, wenn Du einen Überholvorgang ankündigen möchtest oder die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vor einer möglichen Gefahr warnen möchtest. Ob aufgrund von Ablenkung durch die Verwendung des Handys am Steuer oder aufgrund von Fahrauffälligkeiten wegen Übermüdung, Alkoholeinfluss oder CBD beim Autofahren: Die Lichthupe ist eine gute Möglichkeit, andere „wachzurütteln“. Auch andere Verkehrsteilnehmer über ein blendendes Fernlicht oder gar ausgeschaltetes Licht bei schlechten Sichtverhältnissen hinzuweisen, liegt im grünen Bereich. Schließlich dient das Leuchtzeichen in dem Fall dazu, andere vor einer Gefahr zu warnen. Allerdings darf die Lichthupe nicht selbst zur Gefahr werden. Und das bedeutet: Ihre Verwendung ist immer dann tabu, wenn sie selbst zur Gefahr wird:
- Drängeln mit Lichthupe, um den Vordermann dazu zu zwingen, schneller seinen Überholvorgang zu beenden, ist verboten.
- Genauso ist die Verwendung der Lichthupe nicht erlaubt, wenn damit andere geblendet werden – logisch.
So, nun weißt Du alles, was Du in puncto Lichthupe wissen solltest. Jetzt sind wir aber neugierig: Verwendest Du häufig die Lichthupe auf der Autobahn? Hattest Du schon mal eine gefährliche Situation, in der Du Dir mit dem schnellen Auf- und Abblenden eine Vollbremsung ersparen konntest? Oder hast Du Dich vielleicht häufiger über „Raser“ geärgert, die mit Lichtkonzert Dich auf die rechte Spur drängeln wollten? Hast Du Dich unter Druck setzen lassen oder wie hast Du reagiert? Wir sind sehr gespannt auf Deinen Kommentar!