18 Mrz 2022 Autowissen
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Ohne TÜV fahren? Besser nicht!

Unangenehme Dinge verdrängt man gerne – das gilt insbesondere für die Hauptuntersuchung, die bei den meisten Fahrzeugen alle 2 Jahre fällig wird. Vergesslichkeit hin oder her: Ohne TÜV fahren solltest Du definitiv nicht. Ist nämlich bei Deinem Auto der TÜV abgelaufen, kann es schnell unangenehm werden. Mit welchen Konsequenzen Du rechnen musst und vieles mehr – das erfährst Du hier! Bist Du startklar? Let’s go!

TÜV abgelaufen – so what?!

Du schaust Dich nach links, nach rechts um und wunderst Dich darüber, dass nur Dein Fahrzeug mit gelber TÜV-Plakette unterwegs ist? Mit Deiner Vermutung liegst Du leider vollkommen richtig: Du hast schon wieder die HU vergessen und den vorgesehenen TÜV-Termin längst überschritten. Und jetzt? Wir liefern Dir die Antworten auf alle Fragen, die Dir gerade durch den Kopf schießen. Bist Du bereit? Los geht’s!

Darf man den TÜV überziehen?

Auch wenn Du jetzt gerne etwas anderes von uns hören würdest, müssen wir Dich leider enttäuschen:

  • Nein, Du darfst den TÜV nicht überziehen.
  • Der Grund: Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind Hauptuntersuchungen in festen Abständen gesetzlich vorgeschrieben.
  • Somit darfst Du nicht ohne TÜV fahren.

Wie lange darf man den TÜV überziehen?

Die Antwort kannst Du Dir nun denken:

  • Da Du nicht ohne TÜV fahren darfst, stellt sich die Frage eigentlich gar nicht.
  • Allerdings gibt es für den ersten Monat des überschrittenen TÜV-Termins noch etwas Kulanz.
  • Ab 2 Monaten gibt es entsprechende Konsequenzen:
    • Welche das sind – dazu kommen wir gleich.
  • Eine Ausnahme gibt es bei Saisonkennzeichen mit abgelaufenem TÜV – auch dazu verraten wir Dir nachher mehr.
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Ob mit Pkw, Lkw oder Minibus: Ohne TÜV fahren darfst Du nicht.

Wie lange kann man den TÜV überziehen?

Den TÜV zu überziehen dürfte nicht besonders schwer sein. Daher kannst Du theoretisch den TÜV sehr lange überziehen. Praktisch gesehen solltest Du dies lieber nicht tun, denn erlaubt ist das, wie gesagt, nicht.

Was passiert, wenn der TÜV abgelaufen ist?

Was passiert, wenn der TÜV abgelaufen ist? Je nach vorliegendem Fall kann es recht unangenehm werden. Mit welchen „Strafen“ und Kosten Du rechnen musst? Die Antwort findest Du im nächsten Abschnitt!

Ohne TÜV fahren – das wird teuer!

Vorsicht: Wenn Du den HU-Termin verpasst hast, kannst Du nicht ohne Weiteres mit dem Auto ohne TÜV fahren. Denn auch wenn in den meisten Fällen „nur“ Verwarnungsgelder fällig werden – den TÜV zu überziehen kostet. Wie viel Dich ein abgelaufener TÜV kosten kann – das erfährst Du hier.

TÜV abgelaufen: Strafen

Du hast Recht: Ohne gültige TÜV-Plakette zu fahren, stellt an sich keine Straftat dar. Aber eine Ordnungswidrigkeit ist es definitiv. Und solltest Du den HU-Termin um Monate überziehen bzw. ein Nutzfahrzeug mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung ohne TÜV fahren, verlässt Du den Verwarngeld-Bereich und musst somit mit Bußgeldern von aktuell bis zu 75 Euro rechnen sowie mit einem Eintrag im Fahreignungsregister rechnen. Und solltest Du den TÜV um mehr als 2 Monate überzogen haben, wird eine sogenannte „erweiterte Hauptuntersuchung“ fällig – was wiederum Mehrkosten verursacht. Ist das nicht Strafe genug?

Tipp: Noch teurer kann es werden, wenn Du mit TÜV-Überschreitung in einen Autounfall verwickelt wirst. In dem Fall kann Dir die Kfz-Versicherung einen Strich durch die Rückerstattungsrechnung machen, wenn die versäumte HU in irgendeiner Form die Gefahr herbeigeführt hat. Und wenn Du jetzt denkst, dass Du dann einfach die Kfz-Versicherung wechseln kannst, müssen wir Dich leider auch hier enttäuschen. Mehr dazu erfährst Du mit nur einem Klick!
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Ist der TÜV abgelaufen, gibt’s „Strafen“ – ob Verwarngeld, Bußgeld oder Punkte in Flensburg.

TÜV überziehen: Kosten

Was kostet es denn, den TÜV zu überziehen? Wie bereits angedeutet, musst Du bei überzogenem TÜV mit zweierlei Kosten rechnen:

  • Zum einen spielt das Ausmaß der Überschreitung eine Rolle:
    • Wenn Du den TÜV nur um 1 Monat überzogen hast, entstehen zunächst keine zusätzlichen Kosten.
    • Ab 2 Monaten TÜV-Überschreitung ändert sich die Lage.
  • Ist die HU schon seit 2 Monaten oder mehr überfällig, reicht die „normale“ Hauptuntersuchung nicht mehr aus.
    • Stattdessen ist eine erweiterte Hauptuntersuchung fällig – was Dich bei ein und derselben Prüfstelle 20 % mehr kosten wird.
    • Dieser Prozentsatz ist gesetzlich vorgeschrieben und somit nicht verhandelbar:

„Wird eine Hauptuntersuchung nach Nummer 2.2 der Anlage VIIIa StVZO nach Überschreitung des Vorführtermins um mehr als zwei Monate an einem Fahrzeug durchgeführt, ist die Gebühr für diese Untersuchung aus der Gebühr für die Hauptuntersuchung (Spalte 5) zuzüglich dem 0,2-Fachen dieser Gebühr zu bilden.“

GebOSt, Anlage zu § 1 Gebührentarif, 413.4.6 Punkt 8.
Wusstest Du das? Die Kosten für die normalen bzw. erweiterten Hauptuntersuchungen sind allesamt in der StGebO (Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr) geregelt, und zwar in der Anlage 1 zu GebOSt, § 1. Wie die Gebühren zu handhaben sind, das regelt GebOSt, §1. So kostet die Verlängerung der HU-Frist zwecks Behebung festgestellter Mängel 15,30 € extra (Kostennummer 234). Bei Pkws unter 3,5 Tonnen ist für die normale HU eine Kostenspanne zwischen 29,40 € und 46,10 € definiert.
  • Hinzu kommen noch die Kosten, die in Form von Verwarngeldern & Co. auf Dich zukommen.
    • Wir fassen die Lage in folgender Tabelle für Dich zusammen:
TÜV-Überschreitung Verwarngeld / Bußgeld Punkte
TÜV 1 Monat überzogen
TÜV 2–3 Monate überzogen 15 Euro Verwarngeld
TÜV 4–8 Monate überzogen 25 Euro Verwarngeld
TÜV 8+ Monate überzogen 60 Euro Bußgeld 1 Punkt
Beispiel: Wenn Du die HU verpasst hast und dadurch den TÜV um 6 Monate überzogen hast, musst Du mit einem Verwarngeld in Höhe von 25 Euro rechnen. Ist der TÜV seit 1 Jahr abgelaufen, fällt die Strafe deutlich härter aus. In dem Fall musst Du nicht nur 60 Euro Bußgeld zahlen; obendrein erhältst Du 1 Punkt in Flensburg. Das gilt übrigens nur bei Fahrzeugen ohne vorgesehene Sicherheitsprüfung. Ist eine solche Sicherheitsprüfung vorgesehen, kann das Bußgeld bis auf 75 Euro ansteigen.
Tipp: Um zukünftig nicht mehr die Hauptuntersuchung zu überziehen, solltest Du immer genau die TÜV-Plakette lesen. Wie das geht, das erfährst Du mit nur einem Klick auf vorigen Link!

TÜV überziehen mit Rückdatierung?

Was passiert eigentlich, wenn Du den HU-Termin verpasst hast, und Du mit überzogenem TÜV zur Prüfstelle fährst? Gibt es dann eine Rückdatierung oder zählt der Zeitpunkt der wahrgenommenen Untersuchung für die Erteilung der entsprechenden Plakette? Die gute Nachricht ist:

  • Die TÜV-Rückdatierung gibt es seit 2012 nicht mehr.
  • Somit musst Du höchstens mit 20 % Mehrkosten bei einer notwendigen erweiterten HU rechnen.
  • Dafür wird aber der TÜV nicht zurückdatiert – immerhin etwas.
Beispiel: Angenommen, Du hättest im Dezember 2021 vorstellig werden müssen und es fällt Dir erst jetzt auf. In dem Fall ist der TÜV seit mehr als 2 Monaten überzogen und Du musst eine erweiterte HU veranlassen. Wenn Du im März 2022 die HU bestehst, wird die nächste Untersuchung erst im März 2024 anfallen – und nicht im Dezember 2023. Das kannst Du übrigens schnell an der Dir zugeteilten TÜV-Farbe erkennen.
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Den HU-Termin solltest Du nicht verpassen! Ohne TÜV zu fahren – das kann teuer werden.

TÜV-Nachprüfung überzogen

Solltest Du die Hauptuntersuchung aufgrund von erheblichen Mängeln nicht bestehen, wirst Du binnen zwei Monaten nochmals zur TÜV-Nachprüfung antreten müssen. Solltest Du auch diesen HU-Termin überziehen, musst Du mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 Euro rechnen.

Tipp: Zur Nachprüfung darfst Du mit dem Auto ohne TÜV fahren. Allerdings solltest Du hier keine unnötigen Umwege wählen und das Dokument mit der festgesetzten Nachprüffrist vorweisen können.
Wusstest Du das? Hast Du die TÜV-Nachprüfung überzogen, ist lediglich ein Verwarngeld vorgesehen. Von der Prüfstelle wirst Du nicht zur Kasse gebeten, denn für die HU an sich bleiben die Kosten auch bei abgelaufenem TÜV gleich – sofern keine erweiterte HU angeordnet wird.

Ohne TÜV fahren: Sonderfälle & Ausnahmen

Wie sieht es mit Anhängern oder Wohnwagen ohne TÜV aus? Was gilt für Saisonkennzeichen mit abgelaufenem TÜV? Wie gelange ich trotz überzogenem TÜV zur Prüfstelle? Darf ich ohne TÜV zum TÜV fahren? Das verraten wir Dir auch noch!

Wohnwagen oder Anhänger ohne TÜV fahren

Ob leicht oder schwer: Du darfst einen Anhänger ohne TÜV nicht fahren. Das Gleiche gilt übrigens auch für Wohnwagen bzw. Wohnmobile – logisch. Wenn Du den Wohnwagen oder den Anhänger ohne TÜV auf einem Privatgrundstück bzw. einem Camping-Platz länger stehen lässt, hast Du nichts zu befürchten, solange Du keine Einfahrt zugeparkt hast. Und solange Du die Kfz-Haftpflicht sowie die Kfz-Steuer weiterhin brav bezahlst, kannst Du am Tag X zum vereinbarten TÜV-Termin fahren. Hierbei gilt das Gleiche wie bei Pkws: Wenn Du zum TÜV ohne TÜV fahren möchtest, musst Du einige Dinge beachten. Dazu kommen wir gleich noch.

Tipp: Möchtest Du mit dem Anhänger bzw. dem Wohnwagen verreisen, solltest Du spätestens beim anstehenden Urlaubscheck die TÜV-Plakette lesen und nachschauen, wie lange der TÜV schon abgelaufen ist. So kannst Du realistisch abschätzen, wie hoch die HU-Kosten voraussichtlich ausfallen werden.

Mit Saisonkennzeichen ohne TÜV fahren

Bei Saisonkennzeichen kann es durchaus sein, dass die nächste vorgesehene HU genau in den Zeitraum fällt, in dem Du mit dem Fahrzeug nicht fahren darfst. Somit wirst Du zum Auftakt der „erlaubten“ Jahreszeit mit Saisonkennzeichen ohne TÜV fahren müssen, wenn Du zum vereinbarten HU-Termin rechtzeitig erscheinen möchtest. Hier gilt:

  • Du solltest den Termin unbedingt in den ersten Monat der für Dich geltenden Betriebserlaubnis legen.
  • Dann wirst Du zur Prüfstelle auch mit Saisonkennzeichen ohne TÜV fahren dürfen – aber mehr auch nicht.
  • Hingegen ist das Fahren mit Saisonkennzeichen außerhalb des vorgesehenen Betriebszeitraums tabu – überzogener TÜV hin oder her.

Aber auch bei normalen, ganzjährig gültigen Nummernschildern darfst Du Dein Auto ohne TÜV zum TÜV fahren. Was Du hierbei beachten solltest, erfährst Du hier!

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Ohne TÜV zum TÜV fahren – das wird meistens nur geduldet und die Beweislast liegt bei Dir.

Auto ohne TÜV zum TÜV fahren

Dass Du das Auto ohne TÜV zur Prüfstelle fahren darfst, heißt nicht, dass Du dieses Recht einfordern darfst und keinerlei Strafen zu befürchten hast. Denn ohne aktuelle HU ist Dein Fahrzeug nicht StVZO-konform und hat – wortwörtlich – nichts im Straßenverkehr zu suchen. Allerdings wird die Fahrt zum TÜV ohne TÜV meistens geduldet – vorausgesetzt, Du kannst nachweisen, dass Du (a) auf dem direkten Weg zur Prüfstelle bist und (b) dort auch tatsächlich einen HU-Termin hast. Triffst Du jedoch auf einen nicht-kompromissbereiten Polizisten, hast Du schlechte Karten. Warum? Weil Du bei abgelaufener Prüfplakette gegen die StVZO verstößt und ein Verwarngeld bzw. ein Bußgeld fällig werden kann:

„Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind.“

StVZO § 29, (7)

So, nun weißt Du, warum es definitiv keine gute Idee ist, ohne TÜV fahren zu wollen. Und dennoch passiert es häufiger, als man denkt. Daher unsere wie immer neugierige Frage an Dich: Hast Du schon mal den TÜV vergessen und den vorgesehenen HU-Termin überschritten? Wie ist es ausgegangen? Wir sind sehr gespannt auf Deinen Kommentar!

Chris von ATP

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