16 Okt 2023 Autowissen
Headerbild mit Fokus auf Standlicht beifahrerseitig

Standlicht & Rundumleuchte – mit LED noch sicherer unterwegs!

Wer kennt die Situation nicht: Es ist dunkel und Du bist auf der Autobahn unterwegs. Plötzlich steht ein Fahrzeug auf dem Standstreifen, das Du trotz aufgestelltem Warndreieck erst spät bemerkst. Solche Situationen sind alles andere als ungefährlich, insbesondere wenn Du einen Unfallwagen oder ein liegen gebliebene Fahrzeug zu spät entdeckst. Das Warndreieck und das Warnblinklicht sind bekanntlich Pflicht. Für mehr Sichtbarkeit und somit Sicherheit sorgen LED-Standlichter und modernste Rundumkennleuchten. Was sich dahinter verbirgt, was Du hierbei berücksichtigen musst und vieles mehr – das erfährst Du hier!

Standlicht am Auto: Funktion

Du ahnst es schon: Für das Standlicht gelten hierzulande klare Vorschriften, die Du unbedingt einhalten solltest. Hierbei gibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vor, wie die sogenannten Begrenzungsleuchten aussehen dürfen und wie viele wie angebracht werden dürfen. Zudem gibt die Straßenverkehrsordnung vor, wann und wie Du das Standlicht verwenden darfst.

Begrenzungsleuchten laut § 51 StVZO

Die geltenden Vorgaben findest Du in § 51 (1) und (3) der StVZO:

„(1) Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1 000 mm – müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. […]“

Die Standlicht-Farbe (weiß) ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben, auch das kannst Du §51 (1) der StVZO entnehmen. Außerdem müssen sie so angebracht werden, dass sie die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Noch ein wichtiger Punkt aus dem besagten Abschnitt: Wenn Du mit Abblendlicht unterwegs bist oder das Fernlicht einschalten musst – das Standlicht muss hierbei immer parallel an sein. Der Grund dahinter? Ganz einfach: Die Begrenzungsleuchten ermöglichen es, die Umrisse des Fahrzeuges besser zu erkennen und Überholmanöver usw. besser planen und umsetzen zu können.

Ob Halogen oder LED: Die Standlichter müssen so verbaut sein, dass der damit erzeugte Lichtkegel den Vorgaben von §51 (3) StVZO entspricht:

„(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Begrenzungsleuchten darf nicht weniger als 350 mm und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1 500 mm über der Fahrbahn liegen. Lässt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so dürfen die Begrenzungsleuchten höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 2 100 mm […].“

Gehen Deine Begrenzungsleuchten mit § 51 StVZO konform, musst Du um Deine Betriebserlaubnis schon mal nicht bangen. Doch selbst mit TÜV-Plakette kannst Du Probleme bekommen, wenn Du Dich nicht an den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung hältst und das Standlicht falsch verwendest.

Ein Mann sitzt angelehnt an seinem liegen gebliebenem Fahrzeug und sieht verzweifelt aus. Es ist bereits dunkel und das Standlicht ist demensprechend an.
Denk bitte dran: Bei einer Panne in der Dunkelheit solltest Du das Standlicht einschalten!

Begrenzungsleuchten laut § 17 StVO

Selbstverständlich müssen auch Deine Begrenzungsleuchten clean bleiben, damit sie ihren Zweck erfüllen können. Dass das Standlicht immer zusammen mit dem Abblendlicht angeht, ist die eine Sache. Nur mit Standlicht fahren darfst Du allerdings nicht – hierfür ist § 17 (2) StVO richtungsweisend:

„(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. […]“

Auch interessant: Bist Du bei starkem Nebel unterwegs und verfügt Dein Fahrzeug über zwei Nebelscheinwerfer, reicht es aus, wenn Du zusätzlich noch das Standlicht einschaltest. Wie Du die Nebelschlussleuchte und die Nebelscheinwerfer richtig nutzt, erfährst Du in einem anderen Beitrag.

Soweit zu den Vorgaben während der Fahrt. Aber was ist, wenn Du aufgrund einer Autopanne oder eines Autounfalls halten muss? Auch hier wirst Du in § 17 der STVO fündig, wobei es einen großen Unterschied macht, ob Du Dich innerhalb oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindest:

„(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. […]“

(§17 (4) StVO)

Mit anderen Worten:

  • Wenn Du innerhalb einer geschossenen Ortschaft im Notfall hältst (natürlich nicht im Halteverbot oder Parkverbot), solltest Du das Parklicht verwenden, sofern keine ausreichende Beleuchtung vorhanden ist.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Parklicht für diesen Fall absolut tabu – hier solltest Du mindestens das Standlicht verwenden.
Tipp: Du möchtest auf Nummer sicher gehen? Dann solltest Du Dich unbedingt zusätzlich absichern und Dir eine LED-Warnleuchte mit Magnet besorgen – wie zum Beispiel die LEDguardian ROAD FLARE Signal TA20 von OSRAM. Diese kannst Du im Notfall einfach aufs Dach anbringen: Mit dieser gelben Rundumkennleuchte ist Dein liegen gebliebenes Fahrzeug nicht zu übersehen!

Standlicht nachrüsten? Das geht!

Dass Du mit Retrofit-LED Deine Scheinwerfer nachrüsten kannst, haben wir Dir bereits in einem anderen Beitrag verraten. Welche Vorteile Dir dabei entgegenwinken – auch das haben wir Dir nicht vorenthalten. Doch kannst Du Dein Standlicht nachrüsten und in den LED-Genuss kommen? Ja, klar! Sofern Du hierfür zugelassene Leuchtmittel verwendest und dabei sicherstellst, dass sie auch für Dein Fahrzeug erlaubt sind. Mehr dazu erfährst Du direkt im nächsten Abschnitt!

Das könnte Dich interessieren: Du fragst Dich, was die verschiedenen Leuchtmittel so alles können? Mit nur einem Klick auf den folgenden Link kannst Du schnell nachlesen, worin sich Xenon-, LED- und Halogen-Leuchtmittel unterscheiden.

LED-Standlicht: heller, sicherer, nachhaltiger

Sehen und gesehen werden – das ist das A und O, wenn Du im Straßenverkehr sicher unterwegs sein möchtest. Hierbei solltest Du nicht nur die Fahrt, sondern auch potenzielle Gefahrensituationen im Blick haben, wenn Du in der Dunkelheit länger halten musst. Ob bei einer Autopanne oder an einer geschlossenen Schranke vor einem Bahnübergang in der Nacht: Das Standlicht sorgt dafür, dass Du rechtzeitig entdeckt wirst. Viele Fahrzeuge kommen noch mit Halogen-W5W-Leuchmitteln für die Begrenzungsleuchten daher. Das ist zwar weiterhin zulässig, optimal ist es jedoch nicht. Warum? Ganz einfach: Auch für das Standlicht kann ein Halogen-Leuchtmittel nicht das leisten, was Du von einer LED-Standleuchte erwarten kannst. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Mit 6.000 Kelvin auf der Kelvin-Skala hat ein LED-Standlicht eine sehr hohe, kaltweiße Farbtemperatur.
  • Hiermit leuchten Deine Begrenzungsleuchten nicht nur deutlich heller.
  • Obendrein sind sie deutlich energiesparender als deren traditionelles Pendant.

Du siehst es: Mit LED sorgen Deine Begrenzungsleuchten für mehr Sichtbarkeit und somit mehr Sicherheit im Straßenverkehr – vorausgesetzt, Du verwendest eine W5W-LED mit entsprechender Straßenzulassung. Mit der NIGHT BREAKER LED W5W von OSRAM bist Du auf der sicheren Seite, wenn Du LED-Standlichter nachrüsten möchtest.

LED-Standlicht nachrüsten – mit OSRAM

Du magst keine halben Sachen? Dann solltest Du auch in Sachen Auto-Lichter keine Kompromisse eingehen! Du hast bereits Deinen Frontscheinwerfern H7-LEDs bzw. H4-LEDs gegönnt? Dann solltest Du das Upgrade zu Ende denken und Dir noch ein LED-Standlicht nachrüsten (lassen). Mit OSRAM geht es auch ganz einfach – in dem Fall ganz ohne Adapter, dank Plug & Play-Lösung. Hierbei bringt die NIGHT BREAKER LED W5W alles mit, was Du von einem hochwertigen LED-Standlicht erwartest:

  • 6.000 Kelvin, bis zu 70 Lumen
  • Dank universeller Polarität musst Du Dir bei der Installation keine Gedanken um Plus- bzw. Minus-Pole machen
  • Dank Plug & Play-Lösung ist die Installation ganz easy: Einfach einstecken – und fertig!
  • Mit der W5W-LED kannst Du bis zu 80 % Energieverbrauch im Vergleich zur W5W-Halogen-Variante sparen.
Profi-Tipp von Meister Brian: Je nach Fahrzeugausstattung und vorhandener Bordelektronik kann es nach der Nachrüstung des LED-Standlichts zu einer Fehlermeldung kommen. In dem Fall ist es ratsam, mit einem hierfür vorgesehenen CAN-Bussystem der Bordelektronik etwas auf die Sprünge zu helfen.
Gut zu wissen: Die NIGHT BREAKER W5W-LED von OSRAM eignet sich nicht nur für Deine Begrenzungsleuchten (Positionslicht). Es ist auch für das Parklicht und die Innenraumbeleuchtung bestens geeignet.

LED-Standlicht nachrüsten: Das musst Du beachten

Die NIGHT BREAKER LED W5W von OSRAM verfügt über eine allgemeine Bauartgenehmigung und erfüllt somit die Bedingungen des §22a StVZO. Allerdings ist diese „Austauschlichtquelle“ fahrzeugspezifisch und lediglich für die Fahrzeugtypen zugelassen, die in der OSRAM-Kompatibilitätsliste aufgeführt sind. Diese kannst Du Dir auf der Herstellerseite als PDF-Datei herunterladen:

Kompatibilität prüfen

Dein Fahrzeug ist dort für die W5W-LED aufgeführt? Perfekt! Dann steht dem Wechsel nichts mehr im Wege.

Gut zu wissen: Wenn Du selbst Dein LED-Standlicht nachrüsten möchtest, dann erhältst Du 4 Jahre Garantie von OSRAM. Lässt Du die Nachrüstung in der Werkstatt erledigen, dann gibt’s 1 Jahr Garantie obendrauf – also insgesamt 5 Jahre Sicherheit. Allerdings musst Du in dem Fall mit höheren Kosten rechnen, da Du weder die Material- noch die Einbaukosten beeinflussen kannst. Mehr dazu erfährst Du von OSRAM.
Auszüge aus der Kompatibilitätsliste von OSRAM: Dort kannst Du sehen, ob es möglich ist, für Dein Auto ein LED-Standlicht nachzurüsten.
Ist die W5W-LED für Dein Fahrzeug als Standlicht-Nachrüstung zugelassen?

Beispiel 1: W5W-LED-Standlicht für VW Golf 6 nachrüsten

Bei dem VW Golf 6 gibt es aktuell die Zulassung nur für die Modellvariante Cabrio (1K; Baujahr 2008 ff.). Der Einbau der W5W-LED wird von OSRAM als schwierig eingestuft. Somit ist die Nachrüstung hier eher Profi-Sache. In dem Fall musst Du Dich darauf einstellen, ein CAN-Bussystem dazu kaufen zu müssen – um lästige VW-Fehlermeldungen nach dem Einbau zu vermeiden.

Beispiel 2: W5W-LED-Standlicht für Ford Fiesta nachrüsten

Du besitzt ein Ford Fiesta (MK7) Facelift (Baujahr 2013 ff.)? Herzlichen Glückwunsch! Für dieses Fahrzeugmodell ist die 5W5-LED von OSRAM nicht nur zugelassen, der Einbau ist auch noch einfach und für Hobbyschrauber problemlos zu schaffen. Das gilt übrigens auch für den Ford Fiesta (MK3) Facelift (Baujahr 2014–2018). In beiden Fällen ist kein CAN-Bussystem vonnöten.

Beispiel 3: W5W-LED-Standlicht für 3er BMW E90 nachrüsten

Leider ist das Fahrzeug für die W5W-LED von OSRAM in der Liste noch nicht aufgeführt. Das bedeutet: Zurzeit kannst Du mit der NIGHT BREAKER W5W das LED-Standlicht nicht nachrüsten. Aber keine Sorge: Die Liste wird regelmäßig erweitert! Solltest Du jedoch an Deinem E90 noch Retrofit-LEDs für die Scheinwerfer nachrüsten wollen – das ist definitiv laut Liste gar kein Problem.

Eine Frau legt gerade die Magnet-Rundumleuchte auf ihr Autodach. Der Wagen steht auf dem Standstreifen außerorts und es dämmert. Man sieht lediglich die weibliche Hand der Fahrerin, die aus dem geöffneten Fenster heraus die Kennleuchte anbringt.
Noch sicherer ist es, wenn Du neben dem Standlicht noch eine LED-Rundumleuchte verwendest.

Standlicht plus Rundumleuchte – für noch mehr Sicherheit am Straßenrand

Bei dichtem Verkehr in Kombination mit Regenwetter und Dunkelheit kann auch das beste LED-Standlicht zu spät gesehen werden. Immer beliebter werden in dem Zusammenhang Rundumkennleuchten, die Du im Notfall schnell aufs Dach packen kannst, um früher und vor allem besser gesehen zu werden. Doch ist das für „normale“ Pkw-Fahrer wie Dich und mich überhaupt erlaubt? Wir verraten es Dir!

Warnleuchten laut StVZO §53a

Sofern Du nicht mit blauer Rundumkennleuchte den falschen Eindruck eines laufenden Polizei- oder Rettungseinsatzes vortäuschst, spricht laut StVZO § 53a (1) nichts dagegen, das Pflicht-Warndreieck durch eine passende Warnleuchte zu ergänzen. Allerdings kommt die Farbe Blau natürlich nicht infrage und es müssen noch weitere Bedingungen erfüllt werden:

„(1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. […] Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. […]“

Du siehst es also: Sofern die Warnleuchte nur gelbes Blinklicht produzieren kann und nicht fest auf dem Dach angebracht ist, sondern bei Bedarf tragsicher angebracht werden kann – ist deren Einsatz laut StVZO erlaubt. Übrigens: Bei Pkws unter 3,5 Tonnen sind sie kein Muss – ab 3,5 Tonnen muss hingegen eine solche Warnleuchte sogar vorhanden sein (vgl. StVZO § 53a (2) 1. u. 2.). Wenn die Kennleuchte nicht vorgeschrieben ist, gilt eine weitere Bedingung, die unbedingt vorliegen sollte: Die Warnleuchte muss „der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.“ (vgl. StVZO § 53a (3))

Tipp: Du fragst Dich, wie Du eine Unfallstelle richtig absichern kannst oder ob in Deutschland eine Warnwesten-Pflicht besteht? Mit nur einem Klick auf den jeweiligen Link erfährst Du alles, was Du dazu wissen solltest!
Leuchtende orangene Rundumleuchte auf Autodach
Ob liegen geblieben oder Unfall: Mit einer Rundumleuchte sieht man Dich von Weitem.

LED-Warnleuchte mit Magnet als Auto-Warnlicht: Das musst Du wissen

Eine LED-Warnleuchte mit Magnet lässt sich bei Bedarf schnell aufs Dach sicher anbringen. Selbstverständlich darfst Du die Kennleuchte nicht jederzeit verwenden, insbesondere nicht während der Fahrt. Kommt es zu einem Autounfall oder zu einer Autopanne, kannst Du anhand der LED-Warnleuchte vor der Gefahrensituation warnen. Somit beugst Du Folgeunfällen vor, indem Du das liegen gebliebene Fahrzeug nicht nur mit Standlicht und Warndreieck hervorhebst: Zudem signalisierst Du durch die Verwendung einer gelben Rundumleuchte eindeutig, dass an der Stelle besondere Vorsicht geboten ist.

LEDguardian® ROAD FLARE Signal TA20 von OSRAM – Deiner Sicherheit zuliebe

Die Produktbezeichnung spricht Bände: Die ROAD FLARE von OSRAM ist eine LED-Warnleuchte, die sozusagen als „Signalfackel“ gelbes Blinklicht abgibt und eine Gefahr signalisiert. Sie entspricht selbstverständlich der besagten Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile und erfüllt somit die Bedingungen von StVZO § 53a (3). Was die Rundumkennleuchte noch so alles ausmacht? Wir verraten es Dir:

  • Die ROAD FLARE TA20 ist eine Akku-betriebene LED-Warnleuchte mit Magnet.
  • Der Akku hat eine Laufzeit von 15 Stunden und kann per mitgelieferten USB-C-Kabel aufgeladen werden.
  • Das Warnlicht wird durch 18 LEDs erzeugt, die insgesamt bis zu 2000 Kelvin-Farbtemperatur ergeben.
  • Dank LED-Technologie ist die Warnleuchte nicht nur besonders energiesparend, sondern auch, dank ihrer Langlebigkeit, sehr nachhaltig.
  • Selbst bei extremen Wetterverhältnissen kannst Du Dich auf die LED-Warnleuchte verlassen: Wasser, Staub und Wind machen ihr nichts aus!
  • Zudem lässt sie sich im Nu anbringen – und zwar ganz einfach und bequem ohne erforderliches technisches Know-how.
Wusstest Du das? Die LEDguardian® ROAD FLARE Signal TA20 von OSRAM hat den German Innovation Award 2023 in der Kategorie „Excellence in Business-to-Consumer – Lighting” gewonnen. Mehr dazu kannst Du in der Pressemitteilung vom Hersteller selbst nachlesen.

Du siehst es: Nicht nur die mittlerweile kaum wegzudenkenden Assistenzsysteme sorgen für zunehmende Sicherheit im Straßenverkehr. Auch bei der Fahrzeugbeleuchtung werden die Leuchtmittel immer effizienter. Ob Du nun ein LED-Standlicht nachrüsten lässt oder Dir eine LED-Warnleuchte holst, eines steht definitiv fest: Damit leistest Du einen erheblichen Beitrag zu Deiner eigenen Sicherheit. Aber nicht nur das: Besser sehen und besser gesehen werden – das schützt nicht nur Dich in Gefahrensituationen, sondern alle andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auch.

Nun sind wir neugierig: Bist Du bereits mit LED-Begrenzungsleuchten unterwegs? Oder steht eine Nachrüstung auf Deiner To-do-Liste? Hast Du auch schon eine LED-Warnleuchte im Auto? Hast Du sie bereits eingesetzt? In welcher Situation? Wir sind sehr gespannt auf Deinen Kommentar!

Chris von ATP

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