9 Aug 2023 Autowissen
Headerbild zum Blogbeitrag "Parkverbot"

Achtung, Parkverbot!

Wo ist das Parken verboten? Nicht nur bei Führerschein-Prüflingen dürfte die Frage häufig Kopfzerbrechen bereiten. Die Regeln sind so vielfältig, dass auch Du Dir im Straßenverkehr sicherlich schon mal die Frage gestellt haben dürftest: Gilt hier überhaupt Parkverbot? Welche Fahrzeuge dürfen hier parken? Wie sind die verschiedenen Parkverbotsschilder zu deuten? Und welche Strafen drohen bei Parken im Parkverbot? In diesem Beitrag findest Du alle Antworten zum Thema „Parken verboten“. Bist Du bereit? Dann lass uns direkt starten!

Parkverbot & Parkverbotsschilder: Bedeutung

Bevor wir Dir verraten, wo überall das Parken verboten ist, müssen wir zwei wichtige Punkte klären. Zum einen ist es wichtig, das Parkverbot vom Halteverbot nochmals kurz abzugrenzen. Zum anderen sollten wir vorab noch eine wichtige Frage klären, und zwar: „Ab wann parkt man?“. Erst danach wird es besser verständlich, wann und wo ein Parkverbot überhaupt greifen kann.

Ab wann parkt man?

Hierzu ist Paragraf 12, Absatz 2 der StVO mehr als eindeutig; dort heißt es:

„Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“

StVO § 12 (2)

Ob auf einem Gehweg, an einem abgesenkten Bordstein oder an einer Bushaltestelle spielt keine Rolle: Wenn Du hinterm Steuer sitzen bleibst und dort länger als 3 Minuten verweilst, gilt das als Parken. Aber auch unter 3 Minuten kannst Du Dich mit dem Ordnungsamt anlegen – wenn Du das Fahrzeug verlässt, obwohl dort Parkverbot herrscht.

„Parkverbotsschilder“: Bedeutung

Im Grunde genommen gibt es keine „echten“ Parkverbotsschilder. Viel mehr lässt sich ein Parkverbot an bestimmten Schildern ablesen, die bereits auf andere Verkehrssituationen hinweisen. Ob mit oder ohne Pfeil: Die Verkehrszeichen 283 und 286 weisen eigentlich auf verschiedene Arten von Halteverboten hin. Dennoch wirst Du sie sehr wahrscheinlich als „Parkverbotsschilder“ kennen, und zwar nicht ohne Grund: Ist das Halten verboten, ist automatisch auch das Parken verboten.

Gut zu wissen: Es gibt noch zahlreiche weitere Schilder, die ein Parkverbot indirekt mit signalisieren können. Ob Taxi-, Stopp-Schild, Vorfahrt-gewähren-Schild, Andreaskreuz oder andere sprechende Verkehrszeichen – hier sollten bei Dir die Alarmglocken läuten, wenn Du keinen Parkverstoß begehen möchtest.
Auch interessant: In der DDR gab es tatsächlich ein dediziertes Parkverbotsschild: Ein rundes Verkehrszeichen mit roter Umrandung und einem durchgestrichenen schwarzen P stand für „Parken verboten“. Das Schild gab es bis zur Neuerung der DDR StVO im Jahr 1977. In diesem Zuge wurde es durch das „eingeschränktes Halteverbotsschild“ ersetzt.
An einem Taxistand sind unmissverständliche Schilder angebracht: Dort ist für Nicht-Taxis das Parken verboten!
An Taxiständen gilt: „Parken verboten!“

Wo ist Parken verboten?

Wie gesagt: Überall, wo das Halten verboten ist, gilt automatisch auch Parkverbot. Mit einem Klick auf den vorigen Link kannst Du Dein Wissen auffrischen und nachlesen, wo Du überall gar nicht bzw. nur bedingt halten darfst. Dennoch greift das Parkverbot noch in weiteren Verkehrssituationen, die wir Dir selbstverständlich nicht vorenthalten wollen. Also: Wo ist das Parken noch verboten? Wir verraten es Dir direkt!

Wo ist das Parken verboten? Das sagt die StVO

In StVO § 12 (3) werden 5 allgemeine Verkehrssituationen genannt, in denen Parkverbot gilt:

(3) Das Parken ist unzulässig

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

5. vor Bordsteinabsenkungen.

StVO § 12 (3)

Was es mit all den darin angesprochenen Fällen auf sich hat – darauf gehen wir gleich genauer ein. Allerdings gibt es deutlich mehr Situationen, in denen das Parken verboten ist. Hierfür müssen andere Absätze herangezogen werden. So legt StVO § 12 (4) fest, wo das Parken zu erfolgen hat. Und das heißt: Hältst Du diese Regeln nicht ein, befindest Du Dich automatisch auch im Parkverbot. Logisch, oder? Der Vollständigkeit halber servieren wir Dir noch den entsprechenden Inhalt auf dem Silbertablett:

„(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg, zu benutzen.“

StVO § 12 (4)

Nun gehen wir auf ein paar spezifische Situationen näher ein, damit Du besser verstehst, was alles unter „Parkverbot“ fallen kann. Bereit? Let’s go!

Ein rotes Auto missachtet das Parkverbot und behindert den Gehweg.
Parken auf dem Gehweg? Das kann teuer werden!

Parken auf dem Gehweg

Darf man auf dem Bürgersteig parken? Nicht immer! Auf dem Gehweg parken darfst Du nur, wenn es ausdrücklich erlaubt ist, sprich: Wenn es durch ein Schild gestattet ist. Ist weit und breit kein Schild zu sehen, ist das Parken auf dem Gehweg verboten. Und selbst wenn ein solches Schild das Parkverbot auf dem Bürgersteig aufhebt, musst Du noch eines bedenken: Befindest Du Dich nicht auf einer Einbahnstraße, darfst Du immer nur am rechten Gehweg parken, also darfst Du immer nur in Fahrtrichtung Dein Auto parken und abstellen. Anders verhält es sich in Einbahnstraßen, wo das Parken auf dem Bürgersteig erlaubt ist: Dort darfst Du sowohl links als auch rechts nach einer Parklücke Ausschau halten.

Schon gewusst? Dass auf Gehwegen prinzipiell ein Parkverbot gilt, ist in der StVO verankert. Einen Paragrafen, der das Parken auf dem Bürgersteig explizit untersagt, wirst Du dort zwar nicht finden. Aber StVO § 2 (1) bildet eine unmissverständliche Rechtsgrundlage dafür: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.“ Und der Bürgersteig ist definitiv nicht Teil der Fahrbahn und, wie der Name es sagt, für Fußgängerinnen und Fußgänger gedacht.

Abgesenkter Bordstein? Parken verboten!

Selbst wenn ein Schild das Parken auf dem Gehweg ausnahmsweise erlaubt, solltest Du unbedingt eines bedenken: Ein abgesenkter Bordstein führt notgedrungen zum Parkverbot. Warum? Ganz einfach: Solche Absenkungen sind dazu da, Rollstuhlfahrern bzw. Leuten mit Kinderwagen die Nutzung des Gehwegs ungehindert zu ermöglichen. Übrigens: Das Parken am abgesenkten Bordstein ist auch vor dem eigenen Haus nicht erlaubt!

Parken gegenüber einer Einfahrt

Eine Einfahrt zuparken darfst Du bekanntlich nicht. Doch ist das Parken gegenüber einer Einfahrt auch verboten? Nicht grundsätzlich, sofern es sich nicht um eine enge Straße handelt, in der das Parken gegenüber einer Einfahrt das Ein- bzw. Ausfahren unzumutbar werden ließe. Genauso darf der Straßenverkehr durch Dein Parken gegenüber einer Einfahrt nicht beeinträchtigt werden; sprich: Der Verkehr muss weiterhin fließen können, Sicherheitsabstand links und rechts inklusive. Wird eine Mindestbreite von 3,10 m unterschritten, kann es schnell kritisch (und teuer) werden. Die Rechtsgrundlage hierfür findest Du in § 12 (3) 3. Der StVO.

Übrigens: Selbst wenn genügend Platz zum Ausfahren bleibt und der Verkehr problemlos fließen kann – gegenüber Einfahrten ist das Parken verboten, wenn Du das Auto entgegen der Fahrtrichtung abstellst (außer bei Einbahnstraßen), oder wenn der Bordsteig an der Stelle abgesenkt ist.
Vor einer engen Kurve ist ein Parkverbotsschild angebracht.
Das Parkverbotsschild solltest Du nicht ignorieren: In dieser engen Kurve ist das Parken verboten!

Parken vor Einfahrten

Das Parken vor Einfahrten ist grundsätzlich verboten. Hierzu ist StVO § 12 (3) 3. mehr als eindeutig:

„Das Parken ist unzulässig […] 3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten […]“

StVO § 12 (3) 3.

Ob das Zuparken von Einfahrten als Nötigung im Straßenverkehr zählen kann – das verraten wir in einem separaten Blogbeitrag.

Parken vor Andreaskreuz? Achtung, Parkverbot!

Das Andreaskreuz weist auf einen Bahnübergang hin. Unmittelbar vor dem Andreaskreuz herrscht sowohl innerorts als auch außerorts Parkverbot. Doch bis zu welcher Entfernung vom Andreaskreuz ist das Parken am Straßenrand verboten? Das kommt drauf an, wo Du Dich gerade befindest:

  • Außerorts darfst Du vor dem Andreaskreuz nur dann parken, wenn Du mindestens 25 Meter davon entfernt bist.
  • Innerorts musst Du eine Mindestentfernung von 5 Metern einhalten, wenn Du vor einem Andreaskreuz halten möchtest.
    • Sollte Dein Auto trotz Einhalten des Mindestabstands das Schild verdecken, musst Du noch weitere 5 Meter einberechnen.
    • In dem Fall sind also 10 Meter Abstand Pflicht.
Gut zu wissen: Die 10-Meter-Regel greift übrigens bei weiteren Verkehrszeichen, wie zum Beispiel einem Stopp-Schild oder einem Vorfahrt-Gewähren-Zeichen.

Ist an einem Haltestellenschild das Parken verboten?

Ja. Du darfst an einer Bushaltestelle nicht parken. Vor und nach dem Haltestellenschild herrscht in einem Abstand von jeweils 15 Metern Parkverbot. Schließlich müssen nicht nur die Busse unbehindert die Haltestelle anfahren können; auch die Sicht auf etwaige wartende Personen darf aus Sicherheitsgründen nicht behindert werden.

Tipp: In besonderen Verkehrssituationen kann der Mindestabstand an Bushaltestellen noch durch eine mit einer Zick-Zack-Linie gekennzeichneten Sperrfläche erweitert werden. In dem Fall greift das Parkverbot – so wie für alle anderen Sperrflächen auch.

Parken im Kreuzungsbereich

Gerade an Kreuzungen können schlechte Sichtverhältnisse verheerende Folgen haben und zu schlimmen Autounfällen führen. Noch gefährlicher wird es, wenn Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer im Spiel sind. Somit ist es wenig verwunderlich, dass das Parken im Kreuzungsbereich strengen Regeln unterliegt (StVO § 12 (3) 1.). Auch hier ist fürs Parken ein Mindestabstand einzuhalten, der sich an den Fahrbahnkanten, die am Kreuzungsbereich liegen, orientiert. Hierbei gilt:

  • In den am Kreuzungsbereich angrenzenden 5 Metern herrscht Parkverbot.
  • Ist ein Radweg im Spiel (rechts von der Fahrbahn, an der geparkt werden soll), verlängert sich der Mindestabstand um weitere 3 Meter:
    • In den letzten 8 Metern vor dem Erreichen der Kreuzung ist das Parken verboten.

Das Parkverbot gilt übrigens vor und nach der Kreuzung; schließlich ist auch für das sichere Passieren des Kreuzungsbereichs eine uneingeschränkte Sicht Richtung Gegenseite wichtig.

Parkverbot am Seitenstreifen?

Darf ich aber am Seitenstreifen parken? Am Seitenstreifen zu parken ist definitiv verboten, wenn ein entsprechendes Verkehrsschild Dich darauf hinweist. Ein solches Parkverbot am Seitenstreifen wird durch die Kombination von zwei Verkehrszeichen ausgedrückt:

  • „Eingeschränktes Halteverbot“ mit dem Zusatzzeichen „durchgestrichenes Auto parkt auf Seitenstreifen“.
  • „Absolutes Halteverbot“ mit dem Zusatzzeichen „durchgestrichenes Auto parkt auf Seitenstreifen“.
In diesem Wohngebiet ist an der Stelle das Parken verboten, und zwar auch am Straßenrand. Die Schilder sind eindeutig: Absolutes Halteverbot, Zusatzschild Parken am Straßenrand verboten plus Zusatzschild "Parkverbot".
Parkverbot! Hier ist das Parken am Straßenrand definitiv verboten!

Sind diese Schilder nicht vorhanden, darfst Du am Straßenrand parken, sofern Du rechts von der Fahrbahn das Auto abstellst und die Straße nicht behinderst. In zwei Fällen herrscht auf dem Seitenstreifen jedoch immer Parkverbot, auch wenn kein Verkehrsschild Dich ausdrücklich darauf hinweist:

  • Ob Kraftfahrstraße oder Autobahn: Der Standstreifen ist nicht zum Parken gedacht.
  • Handelt es sich nicht um eine Panne oder einen Notfall, hast Du auf dem Seitenstreifen nichts zu suchen.
Wusstest Du das? Ob Fahrbandrand, Seitenstreifen oder Straßenrand genannt: Hierbei sind weder Fahrradwege noch Gehwege gemeint. Der Seitenstreifen ist nicht baulich von der Fahrbahn abgetrennt und weder für Fahrradfahrer noch Fußgänger gedacht. Er wird lediglich mit einer durchgezogenen weißen Linie von der eigentlichen Fahrbahn getrennt.

Parken in zweiter Reihe? Auch das ist verboten!

Wenn Du kein Taxi fährst, sondern mit einem ganz normalen Pkw unterwegs bist, ist das Parken in zweiter Reihe in keinster Weise gestattet. Für Taxi-Fahrerinnen bzw. -Fahrer wird das Parkverbot in seltenen Fällen aufgehoben, zum Beispiel wenn es darum geht, Personen herein- bzw. hinauszulassen. Doch Vorsicht: Hier ist mit Parken in zweiter Reihe „länger als 3 Minuten halten“ gemeint. Das Taxi in zweiter Reihe abstellen und spazieren gehen dürfen auch Taxi-Fahrer selbstverständlich nicht. Schließlich muss nicht nur der Straßenverkehr fließen können; auch die in erster Reihe parkenden Autos müssen jederzeit hinausfahren können.

Verkehrsberuhigter Bereich: Parken verboten?

Selbst wenn das Schild mit blauem Hintergrund etwas anderes anmuten lassen könnte: Ein verkehrsberuhigter Bereich ist keine Spielstraße. Warum? Ganz einfach: Auf einer Spielstraße haben Autos gar nichts zu suchen; im verkehrsberuhigten Bereich dürfen Kraftfahrzeuge fahren – allerdings nur besonders vorsichtig, und zwar mit 5–15 Km/h (Schrittgeschwindigkeit). Doch wie sieht es mit dem Parken in solchen Straßen aus? In dem Fall herrscht überall dort Parkverbot, wo das Parken nicht ausdrücklich erlaubt ist (sei es durch ausgewiesene Parkflächen oder entsprechende Schilder).

Parkverbot an Zebrastreifen

Zebrastreifen sollen Fußgängern eine sichere Möglichkeit geben, die Straße zu überqueren. Damit Fahrzeuge rechtzeitig halten können, müssen sich nähernde Fußgänger rechtzeitig erkannt werden. Das setzt wiederum voraus, dass diese auch gesehen werden können. Das ist mithin der Grund, warum unmittelbar vor Fußgängerüberwegen ein Parkverbot gilt. Wer vor einem Fußgängerüberweg sein Auto abstellen möchte, muss einen Mindestabstand von 5 Metern einhalten. Das gilt allerdings nur für den vorderen Bereich. Unmittelbar hinter dem Zebrastreifen gilt am rechten Straßenrand kein Parkverbot.

Auf bzw. über Hydranten gilt Parkverbot!

Ob Fahrzeugbrand oder brennendes Haus: Hydranten sind im Notfall für die Feuerwehr extrem wichtig. Somit solltest Du niemals auf einem Hydranten parken. Befindet sich dieser auf dem Gehweg, ist das Parken an dieser Stelle sogar verboten, selbst wenn das Parken auf dem Gehweg dort grundsätzlich erlaubt ist.

Parkverbot an Feuerwehrzufahrten

Wo wir schon bei Hydranten sind: Auch an Feuerwehrzufahrten ist das Parken verboten. Warum das so ist, kannst Du Dir sicherlich denken. Somit solltest Du niemals das Auto dort abstellen. Selbst kurz halten solltest Du dort nicht.

Ein weißes Auto steht im Parkverbot: Es hat links von der Fahrbahn geparkt.
Vorsicht! Wenn es keine Einbahnstraße ist, darfst Du nur rechts von der Fahrbahn parken!

Parken im Parkverbot: Kosten & Strafen

Du hast nicht genau hingeschaut und wurdest bei aller sonstigen Vorsicht nun doch beim Parken im Parkverbot erwischt. Verflixt! Was passiert nun? Du ahnst es schon: Fürs Parkverbot gibt’s Strafen, die sich nach der Art und den Folgen des Falschparkens richten. Kommt es gar zu einem Autounfall, steigen die Kosten fürs Falschparken zum Teil erheblich. In der folgenden Tabelle zeigen wir Dir, wie tief Du fürs Falschparken in die Tasche greifen musst. Schlimmstenfalls gibt es noch einen Eintrag ins Verkehrsregister – samt einem lästigen Punkt in Flensburg. Hierbei führen wir nicht alle Fälle auf, sondern nur ein paar, um Dir eine Idee davon zu geben, was Dich Parken im Parkverbot kosten kann.

Was kostet Parken im Parkverbot?

Parkverbot – Art des Verstoßes Kosten (ohne Behinderung) Kosten (mit Gefährdung, Behinderung oder Unfall) Punkte in Flensburg?
Parkverbot an Zebrastreifen missachtet 35 € 55 € Nein
Parkverbot auf Gehwegen 55 € Bis zu 100 € 1 Punkt (bei Behinderung, Gefährdung oder Unfall)
In zweiter Reihe verboten geparkt 55 € Bis zu 110 € 1 Punkt (bei Behinderung, Gefährdung oder Unfall)
Parkverbot in verkehrsberuhigter Zone 10 € Bis zu 30 € Nein
Parkverbot am Seitenstreifen auf der Autobahn/Kraftfahrstraße missachtet 70 € 70 € 1 Punkt
Parkverbot im Kreuzungsbereich 10 € Bis zu 30 € Nein
Vor oder gegenüber von Einfahrten 10 € Bis zu 30 € Nein
An Bushaltestelle verboten geparkt 55 € Bis zu 100 € Nein
Mindestabstand zu Andreaskreuz missachtet 10 € Bis zu 30 € Nein
Parkverbot an Feuerwehrzufahrt missachtet 55 € 100 € 1 Punkt (bei Behinderung)
Gut zu wissen: Für Parkverbote steigen die Kosten, sobald es zu einer Behinderung, Gefährdung bzw. einem Unfall kommt. Auch wenn Du länger im Parkverbot stehst, werden die Strafen härter. Je nach Gefährdungslage kann es bereits ab 15 Minuten teuer werden!

Du siehst es: Die Kosten fürs Falschparken können schnell ansteigen und schlimmstenfalls beschert Dir das Parken im Parkverbot sogar Punkte in Flensburg.

Nun sind wir aber neugierig: Hast Du vielleicht schon mal ungewollt im Parkverbot geparkt, weil Du eine Regel nicht auf dem Schirm hattest? Wie ist es ausgegangen? Oder hast Du Dich über Falschparker geärgert, um dann festzustellen, dass in dem Fall gar kein Parkverbot galt? Wir sind sehr gespannt auf Deinen Kommentar!

Chris von ATP

BELIEBTE BEITRÄGE

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Kommentare
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare sehen