Du darfst Dein Auto nicht einfach nach Belieben abstellen – denn an manchen Stellen gilt Halteverbot. Doch wo ist das Halten verboten? Woran erkennst Du das und was ist der Unterschied zwischen Halten und Parken? In manchen Fällen ist es sogar möglich, als Privatperson ein temporäres Halteverbot zu beantragen. Worum es sich hierbei handelt und wie Du dabei vorgehst – das erfährst Du bei uns. Bereit? Dann lass Dich nicht aufhalten!
Inhalt
Halteverbot in der StVO: Wo ist das Halten verboten?
Spätestens in der Fahrschule hast Du bereits von Halteverboten gehört. Um den Verkehrsfluss nicht zu stören, werden größtenteils in § 12 der StVO das Halteverbot und nähere Regeln zum Parken definiert. Warum größtenteils? Weil es an einzelnen Verkehrszeichen verboten ist zu halten. Dies wird allerdings in der 3. Spalte der Anlage 2 der StVO reguliert. Dort kannst Du alle Ge- bzw. Verbote zu den jeweiligen Verkehrszeichen nachlesen – inkl. deren Bezeichnung. Um es Dir einfacher zu machen, haben wir Dir im Folgenden nochmal zusammengefasst, wo das Halten verboten ist:
- An engen & unübersichtlichen Straßenabschnitten
- In scharfen Kurven
- An Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
- Vor Bahnübergängen
- Vor Feuerwehrzufahrten
- Auf Autobahnen (geregelt in § 18)
- Innerhalb eines Kreisverkehrs
- An Taxiständen
- 5 m vor & auf Fußgängerüberwegen
- 10 m vor folgenden Verkehrszeichen, wenn die Sicht blockiert wird:
- Andreaskreuz
- Vorfahrt gewähren
- Stoppschild
- Ampel bzw. entsprechendes Verkehrsschild
Wenn Du bereits einen Blick in den § 12 der StVO geworfen hast, wird Dir aufgefallen sein, dass dort das Halten vom Parken unterschieden wird. Wir wollen Dir nun kurz und knackig erklären, wie Halten laut StVO überhaupt definiert wird und worin der Unterschied zum Parken liegt.
Was ist der Unterschied zwischen Halten und Parken?
Die StVO definiert das Halten als „[…] eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist“. So weit, so gut – aber wie unterscheiden sich jetzt Halten und Parken? Ganz einfach:
„Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“ (§ 12, Abs. 2)
Im Klartext heißt das: Unterbrichst Du Deine Fahrt für maximal 3 Minuten gilt das als Halten. Alles, was darüber hinausgeht, gilt als Parken – auch wenn Du Dein Fahrzeug verlässt und Dich davon entfernst, sodass Du nicht mehr jederzeit wegfahren kannst, zählt dies als Parken.
Abgesehen von den oben beschriebenen Situationen herrscht auch noch Halteverbot, wenn dieses durch bestimmt Schilder gekennzeichnet wird. Dabei wird unterschieden zwischen absolutem und eingeschränktem Halteverbot. Was Du hier jeweils beachten musst, erklären wir Dir jetzt!
Absolutes & eingeschränktes Halteverbot: Schilder richtig deuten
Die Verkehrszeichen 286 und 283 stehen für das eingeschränkte bzw. absolute Halteverbot. Beide Schilder sehen sich sehr ähnlich: Es handelt sich um ein rundes Schild mit blauem Hintergrund und roter Umrandung. Beim eingeschränkten Halteverbot zieht sich eine diagonale rote Linie quer über den Kreis. Das Schild für das absolute Halteverbot hingegen hat zwei solcher diagonalen Linien, die miteinander ein X in der Mitte bilden.
Natürlich gelten bei den Schildern unterschiedliche Regeln: Ist ein absolutes Halteverbot ausgeschildert, darfst Du mit Deinem Auto gar nicht halten. Im eingeschränkten Halteverbot hingegen darfst Du bis zu 3 Minuten halten – Deinen Wagen darfst Du aber nicht verlassen.
Halteverbot: Anfang und Ende
Oft ist es gar nicht so einfach einzugrenzen, wo das Halteverbot gilt. In der Regel gilt: Das Halten ist nur auf der beschilderten Straßenseite verboten. Die Halteverbotszone erstreckt sich dann vom Schild bis zur nächsten Kreuzung bzw. Einmündung. Manchmal ist der Bereich, in dem das Halteverbot gilt, noch detaillierter begrenzt – mithilfe von weißen Pfeilen auf den Schildern:
- Siehst Du einen Pfeil am oberen Rand des Verkehrsschildes, zeigt das den Beginn der Halteverbotszone an.
- Dabei zeigt die Pfeilspitze in Richtung der Fahrbahn.
- Der untere Pfeil hingegen kennzeichnet das Ende des Halteverbots.
- Logisch: Der Pfeil zeigt von der Fahrbahn weg.
- In diesem Fall darfst Du zwischen den Schildern nicht Halten – bzw. bei einem eingeschränkten Halteverbot nur für kurze Zeit.
Halteverbot mit Zusatzschild – Das musst Du beachten!
Manchmal gelten in Halteverbotsbereichen gesonderte Regelungen: Beispielsweise können oft Anwohner trotzdem dort halten bzw. sogar parken oder das Halten wird nur zu bestimmten Zeiten verboten. Diese Einschränkungen werden durch kleine Zusatzschilder unterhalb des Halteverbotsschildes gekennzeichnet.
Verstoß gegen Halteverbot: Strafen & Co.
Ob Handy am Steuer, zu schnell gefahren oder das Überholverbot missachtet – bei Verstößen gegen die StVO drohen Dir nun mal Strafen. So auch, wenn Du gegen das Halteverbot verstößt. Welche Strafen auf Dich zukommen? Wir verraten es Dir:
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Halten bei absolutem Halteverbot | 20 € |
– mit Behinderung | 35 € |
Parken bei absolutem Halteverbot | 25 € |
– mit Behinderung | 40 € |
– länger als eine Stunde | 40 € |
– länger als eine Stunde mit Behinderung | 50 € |
Parken im eingeschränkten Halteverbot | 25 € |
– mit Behinderung | 40 € |
– länger als eine Stunde | 40 € |
– länger als eine Stunde mit Behinderung | 50 € |
Beim Halten im Halteverbot kann also je nach Vergehen recht teures Bußgeld auf Dich zukommen. Achte also darauf, wo das Halten verboten ist und ob ein eingeschränktes oder absolutes Halteverbot gilt – so riskierst Du einen Strafzettel wegen Halten im Halteverbot!
Halteverbot beantragen: So geht’s!
Wenn Du bereits umgezogen bist, kennst Du das Problem: Du willst die Möbel aus dem Transporter ausladen. Aber sobald Du am neuen Zuhause angekommen bist, sind alle Plätze direkt vor dem Haus besetzt. Und nun? Für die Zukunft kannst Du Dir merken: Du kannst in gewissen Fällen ein Halteverbot beantragen – auf bestimmte Zeit selbstverständlich – zum Beispiel für einen Umzug oder größere Lieferungen. Was Du beim Beantragen einer temporären Halteverbotszone beachten musst, erfährst Du jetzt:
- Beantragen kannst Du das Halteverbot bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde – mindestens 14 Tage im Voraus
- Das Halteverbotsschild muss spätestens 3 Tage vorher aufgestellt werden.
- Außerdem musst Du ein Protokoll führen:
- Wo wurden die Schilder aufgestellt?
- Welche Fahrzeuge haben sich in der späteren Halteverbotszone befunden?
Hast Du Dein Auto denn schon einmal im Halteverbot abgestellt? Warst Du nur kurz weg oder hast Du für längere Zeit geparkt? Welche Konsequenzen sind auf Dich zugekommen? Wir sind wie immer neugierig: Erzähl uns doch in den Kommentaren von Deinen Erfahrungen!