Spätestens wenn die Theorieprüfung für den Führerschein ansteht, musst Du Dich mit dieser Frage beschäftigen: Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts oder außerorts benutzt werden? Aber was ist denn nun erlaubt und was nicht? Die Antwort erhältst Du von uns! Wir erklären Dir, wann Du die Hupe einsetzen darfst – und wann nicht. Bereit? Dann kann’s losgehen!
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Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts benutzt werden?
Sei es bei einer Hochzeit oder auch nach einem Fußballspiel während der WM oder EM – hier gibt es gerne Hupkonzerte. Aber ist das tatsächlich erlaubt? Die Antwort: Nein! Laut § 16 Abs. 1 StVO darfst Du innerorts nur aus folgenden Gründen hupen:
- Hupen ist innerorts nur als Warnzeichen vor Gefahren erlaubt.
- Zum Beispiel, wenn ein Fußgänger einfach die Straße überquert und dadurch eine gefährliche Situation entsteht.
Du fragst Dich jetzt warum, das so ist? Ganz einfach:
- Durch lautes Hupen können sich Anwohner durch den Lärm belästigt fühlen.
- Das Risiko, dass durch Erschrecken ein Unfall passiert, ist viel zu hoch.
Jedoch bekommt man trotzdem immer wieder laute Hupkonzerte mit. Das liegt daran, dass die Polizei meist bei so besonderen Anlässen ein Auge zudrückt.
Wie sieht das Ganze dann außerorts aus? Kurzer Spoiler vorweg: Hier ist ein wenig mehr erlaubt. Finde mehr heraus, indem Du weiterliest!
Zu welchem Zweck darf die Hupe außerorts benutzt werden?
Was innerhalb geschlossener Ortschaften gilt, hat ebenso außerorts Gültigkeit. Aber wie wir schon angemerkt haben: Hier darfst Du die Hupe auch zu anderen Zwecken einsetzen. Das sind folgende:
- Dass Du hupen darfst, um vor Gefahren zu warnen, weißt Du bereits.
- Zusätzlich darf die Hupe aber außerorts auch als Überholsignal eingesetzt werden.
- Dadurch können nämlich Unfälle durch Überholmanöver vermieden werden.
Wenn Du die Hupe innerorts oder auch außerorts zu anderen Zwecken als den oben genannten benutzt, zählt das laut Verkehrsrecht als Ordnungswidrigkeit. Demnach drohen Dir in diesem Fall auch Strafen – welche das sind verraten wir Dir jetzt!
Falsch eingesetztes Hupen – Strafen
Solltest Du sowohl innerorts als auch außerhalb einer geschlossenen Ortschaft einfach nur hupen, um jemanden zu grüßen oder auch auf eine grüne Ampel hinzuweisen, verstößt Du gegen die StVO. Somit musst Du mit folgenden Strafen rechnen:
- Du hast ohne zulässigen Anlass gehupt? Dann werden 5 € Verwarnungsgeld fällig.
- Wenn dadurch zusätzlich noch andere Leute belästigt wurden, musst Du sogar 10 € dafür bezahlen.
So. Das war jetzt genug von uns – wie schaut es denn mit Dir aus? Was hältst Du persönlich von Hupkonzerten zu besonderen Anlässen wie Hochzeiten? Musstest Du vielleicht selbst schon einmal Bußgeld bezahlen, weil Du die Hupe falsch eingesetzt hast? Verrate es uns gerne in den Kommentaren!