4 Feb 2022 Autowissen
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Mittelfinger im Straßenverkehr & Co.: Beleidigungen mit Folgen!

Zeitdruck, dichter Berufsverkehr, Stress auf der Arbeit oder daheim – bisweilen reicht nur ein falsches Manöver des Vordermanns, um das Fass zum Überlaufen zu bringen. Und dennoch: Wer den Mittelfinger im Straßenverkehr zeigt, den Scheibenwischer wedelt oder herabsetzende Äußerungen von sich gibt – dem droht eine Anzeige wegen Beleidigung. Welche Folgen obszöne Gesten und verbale Beleidigungen im Straßenverkehr haben können, welches Strafmaß hierfür angesetzt wird und vieles mehr – das erfährst Du hier! Bist Du startklar? Los geht’s!

Beleidigungen im Straßenverkehr: Das fällt darunter

Den Mittelfinger im Straßenverkehr zu zeigen gilt nicht direkt als verkehrssicherheitsgefährdend. Daher wirst Du im Bußgeldkatalog weder vorgesehene Punkte in Flensburg noch feste Bußgelder finden. Das heißt jedoch bei Weitem nicht, dass Beleidigungen im Straßenverkehr keine Konsequenzen hätten. Ganz im Gegenteil: Eine Scheibenwischergeste, eine unüberlegte Äußerung à la „Fahr doch, Du Arschloch!“, vielleicht auch noch in Verbindung mit dem Arschloch-Zeichen – das sind allesamt Handlungen, die strafrechtlich verfolgt werden können. Aber was gilt alles als Beleidigung? Das verraten wir Dir jetzt!

Beleidigung als Straftat

Die Beleidigung ist eine Straftat, dessen Strafmaß im Strafgesetzbuch verankert ist – und zwar in §185 StGB:

„Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

§185 StGB
Wusstest Du das? Beleidigungen im Straßenverkehr gelten immer als öffentlich, sofern sie nicht in den eigenen Blechwänden Deines Autos stattfinden – versteht sich. Warum ist das so? Weil prinzipiell Unbeteiligte die Ehrverletzung (zum Beispiel einen Mittelfinger) im Straßenverkehr mitbekommen könnten. Ob tatsächlich Zeuginnen bzw. Zeugen da sind, spielt für den Öffentlichkeitscharakter keine Rolle.

Mittelfinger im Straßenverkehr: Keine freie Meinungsäußerung

Doch warum darf ich nicht mein Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5, GG) ausleben und auch im Straßenverkehr Beleidigungen aussprechen, wenn es meiner persönlichen Meinung entspricht? Genau: Weil Kränkungen keine Meinungen mehr sind und ich hiermit ein besonders schützenwertes Rechtsgut verletzen würde, das im Grundgesetz verankert ist. Hier ist das Deutsche Grundgesetz unmissverständlich, wenn es um die Grenzen der Meinungsfreiheit geht:

„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

Art. 5 GG, (2)

Beleidigungen fallen unter die sogenannten Ehrverletzungsdelikte, zusammen mit anderen Straftaten wie Verleumdungen, übler Nachrede oder sogar Hetze.

Gut zu wissen: Laut Rechtsprechung stellt die Ehre einen zentralen Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Das hat vorrangig mit der menschlichen Würde (Art. 1 (1) GG) und dem Recht auf freie Entfaltung (Art. 2 (1) GG) zu tun, die im deutschen Grundgesetz verankert sind. Schließlich hat jede Person hierzulande das Recht, selbst zu bestimmen, wie sie in der Öffentlichkeit dargestellt werden möchte.
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Den Stinkefinger im Straßenverkehr zu zeigen – das kann teuer werden!

Was ist eine Beleidigung?

Auch hierzu gibt es zig Auslegungen mit entsprechend vielen Gerichtsurteilen. Warum so viel Gerede um eine Straftat? Weil interessanterweise §185 StGB eine Tat unter Strafe stellt, ohne diese konkret zu definieren. Somit mussten sich bereits viele Gerichte mit der Frage beschäftigen, woran man eine Beleidigung denn nun dingfest machen könnte. Schließlich können auch harmlose Äußerungen wie „Busfahrer“ in bestimmten Situationen als beleidigend empfunden werden. Hingegen ist es durchaus möglich, dass ein „Arschloch“ oder „Schlampe“ unter Freunden als bloßes freundschaftliches Necken problemlos durchgeht.

Verbale Beleidigungen, beleidigende Gesten & Tätlichkeiten

Außerdem gibt es verschiedene Möglichkeiten, Beleidigungen zum Ausdruck zu bringen:

  • Wer mit „Schlampe“, „Arschloch“ oder „Dummkopf“ seinen Vordermann beschimpft, bewegt sich im Rahmen der verbalen Beleidigung.
  • Allerdings gibt es noch Gesten, die ein hohes Beleidigungspotenzial in sich tragen.
    • Ob die Vogelgeste, die Scheibenwischergeste oder der Mittelfinger – im Straßenverkehr sind sie als Beleidigungen zu werten.
  • Noch heikler wird es, wenn Du eine Kombination aus beidem machst:
    • Wer „Arschloch“ brüllt und dabei noch das Arschloch-Zeichen zeigt, dürfte eher schlechte Karten haben, den Beleidigungsvorwurf zurückzuweisen.
  • Schlimmer geht immer: Beleidigungen mit Tätlichkeiten sollten auch im Straßenverkehr tabu sein.
    • Wer die Fahrertür aufmacht, den in der Dooring-Zone vorbeieilenden Fahrradfahrer nicht nur als „Opfer“ beschimpft, sondern auch noch anspuckt, dürfte sich über eine Anzeige nicht wundern.

Verhetzende Beleidigungen im Straßenverkehr

Im September 2021 ist StGB §192a in Kraft getreten. Damit steht nun auch die sogenannte „verhetzende Beleidigung“ unter Strafe:

„Wer einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, die Menschenwürde anderer dadurch anzugreifen, dass er eine durch ihre nationale, rassische, religiöse oder ethnische Herkunft, ihre Weltanschauung, ihre Behinderung oder ihre sexuelle Orientierung bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, an eine andere Person, die zu einer der vorbezeichneten Gruppen gehört, gelangen lässt, ohne von dieser Person hierzu aufgefordert zu sein, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

§192a StGB

Wie sich das auf Beleidigungen im Straßenverkehr konkret auswirken wird, bleibt abzuwarten.

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Selbst wenn Du Dir das „F… Dich!“ verkneifst – der Mittelfinger im Straßenverkehr ist die schlimmste beleidigende Geste, die Du wählen kannst!

Beleidigungen im Straßenverkehr: Das Wichtigste auf einen Blick

Aber woran kann man messen, wo die freie Meinungsäußerung aufhört und wo die Ehrverletzung beginnt? Hierzu gibt es bereits eine sehr lange Rechtsprechung mit unterschiedlichen Urteilen. Bevor wir auf typische beleidigende Gesten sowie auf folgenschwere Schimpfwörter eingehen, zeigen wir Dir kurz, was Du in Puncto Beleidigungen berücksichtigen solltest:

  • Beleidigungen sind Antragsdelikte – sprich: Wo kein Kläger, auch kein Richter.
  • Wenn Du einen solchen Antrag stellst, liegt die Beweislast bei Dir.
    • Du musst also präzise belegen können, dass es tatsächlich zu einer Verletzung Deiner Ehre gekommen ist.
Gut zu wissen: Wenn Du Dich fragst, ob Dashcams erlaubt sind bzw. als Beweismittel zulässig sind – hierzu gibt es einige Dinge zu beachten. Mehr dazu erfährst Du in einem separaten Beitrag.
  • Zeigst Du den Mittelfinger im Straßenverkehr und verwendest auch noch dazu entsprechende Kraftausdrücke, die die volle Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer auf Dich ziehen, wird es besonders heikel.
    • Je größer die Anzahl der Zeugen, desto höher das Ehrverletzungsrisiko.
    • Somit können Beleidigungen im Straßenverkehr besonders folgenschwer werden, wenn die beleidigte Person vor versammelter Mannschaft im Berufsverkehr bloßgestellt wird.
  • Lässt Du Dich von jemandem mitreißen, kannst Du Dein Recht auf Gegenschlag geltend machen.
    • Das setzt voraus, dass Deine Beleidigung sich proportional zur vorangegangenen, an Dich gerichteten Ehrverletzung verhält.
Wusstest Du das? Auch bei Beleidigungen greift das Recht auf Gegenschlag. Hiermit ist natürlich nicht gemeint, dass Du Deine Ehre mit einer Faust ins Gesicht wiederherstellen darfst. Es geht vielmehr darum, auf die Beleidigung „passend“ zu reagieren. Zeigt Dir jemand den Vogel und reagierst Du mit einem Arschloch-Zeichen, dürfte Dein Gegenüber mit einer Anzeige wegen Beleidigung nicht sehr weit kommen.

Gibt es Beamtenbeleidigungen?

In Deutschland macht es an sich keinen wirklichen Unterschied, ob Du einen Polizisten oder einen anderen Autofahrer beleidigst. Allerdings musst Du Dich darauf einstellen, dass Du bei Beamtenbeleidigungen eine viel höhere Wahrscheinlichkeit hast, dass die Beleidigung zur Anzeige gebracht wird. Und sollten keine weiteren Zeugen dabei sein:

  • Wenn es um Aussage gegen Aussage geht, hast Du bei einer Beamtenbeleidigung ganz schlechte Karten.
  • Schließlich macht es für den Richter einen großen Unterschied, ob Du einem öffentlichen Amtsträger den Mittelfinger im Straßenverkehr zeigst oder ob Du Deinem ständig falsch parkenden Nachbarn eine entsprechende Nachricht auf der Heckscheibe hinterlässt.
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Auch wenn die Versuchung manchmal groß ist – Beleidigungen im Straßenverkehr können böse Folgen haben!
Wusstest Du das? In unserem Nachbarland Frankreich bildet die Beamtenbeleidigung einen eigenen Strafbestand. In dem Fall ist nicht mehr die Rede von „injure“ (Beleidigung), sondern von „outrage (à agent public)“ – was man mit „Verachtung eines Amtsträgers“ übersetzen könnte. Wer als Einzelperson einen Polizisten in seiner Funktion beleidigt, muss mit 1 Jahr Freiheitsstrafe und 15.000 Euro Strafgeld rechnen. Erfolgt die Beleidigung durch mehrere Personen, dann steigen die Strafen dementsprechend – 2 Jahre Freiheitsstrafe und 30.000 Euro Strafgeld werden fällig!
Auch interessant: In Frankreich steigt das Strafmaß erheblich, wenn die Beleidigung einen diskriminierenden bzw. rassistischen Beigeschmack hat. Nur zum Vergleich: Bei Nicht-Beamten drohen bei einer öffentlichen Beleidigung mit rassistischen oder homophoben Zügen ein Strafgeld von 45.000 Euro und eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr. Bei Beleidigungen im Straßenverkehr ohne rassistischen Touch sind „nur“ 12.000 Euro fällig. (Quelle: Service-Public.fr)

Mittelfinger im Straßenverkehr zeigen & Co.:
Gesten mit Beleidigungspotenzial

Aber welche Gesten gelten denn überhaupt als Beleidigungen? Im Straßenverkehr sind manche Bewegungen besonders gefährlich – auch wenn sie Dir vielleicht harmlos erscheinen. Welche das sind – das verraten wir Dir jetzt!

Mittelfinger im Straßenverkehr zeigen

Selbst wenn die Geste bei vielen Jugendlichen Gang und Gäbe ist – der Stinkefinger ist definitiv keine gute Idee. Zudem gilt es als eine der schlimmsten Beleidigungen, die Du im Straßenverkehr wählen kannst. Wird das zur Anzeige gebracht, droht Dir eine Geldstrafe von bis zu 4000,–€.

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Den Vogel zeigen und dabei fluchen? Auch im Straßenverkehr solltest Du das lieber lassen!

Den Vogel zeigen

Auch sehr verbreitet und dennoch nicht viel besser: Wenn Du den Vogel zeigst, drückst Du unmissverständlich aus, dass Du Dein Gegenüber für „bekloppt“, „dumm“ oder „bescheuert“ hältst. Somit tastest Du auch mit dieser Bewegung dessen Ehre an – und machst Dich der Beleidigung strafbar. Begleitest Du den Vogel auch noch mit ausdrucksstarken Schimpfwörtern, reitest Du Dich nur noch mehr in den Schlamassel hinein. Hier musst Du allein für die Geste mit bis zu 700 € rechnen. Für „Blöde Schlampe“ oder „Du bist ja total bescheuert“ kannst Du jeweils bis zu 1000 € draufpacken.

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Definitiv auch eine beleidigende Geste mit Konsequenzen – das Arschloch-Zeichen.

Arschloch-Zeichen

Auch besonders ausdrucksstark und dennoch strafbar. Wer anderen Autofahrern das Arschloch-Zeichen zeigt, muss mit einer Anzeige wegen Beleidigung rechnen. Die vorgesehenen Strafen sind zwar nicht so hoch wie bei einem Mittelfinger im Straßenverkehr – dennoch können bis zu 300 Euro fällig werden. Rutscht Dir dabei auch noch das Wort „Arschloch“ raus, musst Du Dich mit einer Strafe von 1.300 Euro anfreunden.

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Nicht so harmlos wie viele vielleicht denken: Mit dem Scheibenwischer wedeln solltest Du lieber nicht.

Scheibenwischer zeigen

Selbst für überzeugte Hobbyschrauber: Den Scheibenwischer zeigen solltest Du im Straßenverkehr lieber nicht – außer natürlich Du präsentierst Deinen frisch ergatterten Scheibenwischer. Die beleidigende Scheibenwischer-Geste ist hingegen tabu – denn diese kann Dich bis zu 1000 Euro kosten!

Gut zu wissen: Es gibt auch noch weitere Gesten mit beleidigendem Potenzial – wenn Du Deinen Unmut zum Ausdruck bringst, indem Du die lange Nase machst oder die Kozakiewicz-Geste (mit oder ohne Mittelfinger) im Straßenverkehr ausführst, musst Du mit einer Anzeige wegen Beleidigung und entsprechenden Strafen rechnen.

Mittelfinger im Straßenverkehr, Arschloch-Zeichen, Vogel zeigen & Co.: Strafen

Wir haben es bereits erwähnt: Für Beleidigungen im Straßenverkehr gibt es keine Punkte in Flensburg, allerdings erst seit der Punkte-Reform im Jahr 2014. Warum? Weil der Stinkefinger & Co. nicht als „sicherheitsrelevante“ Straftaten gelten und somit im neuen Flensburg-Register nicht erfasst werden. Einen entsprechenden Bußgeldkatalog gibt es ebenfalls nicht. Allerdings orientieren sich die Richter an die geltende Rechtsprechung, um Geldstrafen zu verhängen. Letztere hängen maßgeblich vom Einkommen der angezeigten Person sowie von der Schwere der erfolgten Beleidigung.

Beleidigungen im Straßenverkehr: So setzen sich die Strafen zusammen

Da es keinen etablierten Bußgeldkatalog für Schimpfwörter & Co. gibt, werden die richterlichen Entscheidungen individuell angepasst. Dabei spielen natürlich auch das Vorstrafenregister eine Rolle, aber auch die Gesamtumstände. Sollte noch Alkohol am Steuer oder Drogenkonsum beim Autofahren im Spiel sein, kann eine Anzeige wegen Beleidigungen härtere Strafen nach sich ziehen. Schlimmstenfalls können die im Strafgesetzbuch vorgesehenen Freiheits- und Geldstrafen um ein Fahrverbot mit MPU-Anordnung ergänzt werden.

Gut zu wissen: In der Regel setzen Richter bei Beleidigungen im Straßenverkehr einen Tagessatz von 20–30 Tagen an. Die tatsächliche Tagessatzhöhe richtet sich dann nach Deinem Nettoeinkommen, das hierfür durch 30 geteilt wird. Je höher das Gehalt, desto höher das Strafgeld.
Auch interessant: Den Mittelfinger im Straßenverkehr gegen eine (Radar-)Kamera zu richten ist genauso strafbar. Das ist im August 2020 einem deutschen Autofahrer in Frankreich passiert: Aus einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 Km/h wurden 1.500 Euro Strafgeld – mit einem Monat Fahrverbot! Für damalige Verhältnisse entspricht es einem 75-mal höheren Bußgeld als üblich!

So, nun weißt Du alles, was Du rund um das Thema Mittelfinger im Straßenverkehr & Co. wissen solltest. Jetzt bist Du aber an der Reihe: Hast Du schon mal im Eifer des Gefechts jemandem den Vogel gezeigt oder dem Vordermann die Scheibenwischer-Geste spontan gewidmet? Waren vielleicht auch Schimpfwörter im Spiel? Oder hast Du bereits Beleidigungen zur Anzeige gebracht? Wie ist das Ganze ausgegangen? Wir sind sehr gespannt auf Deinen Bericht!

Chris von ATP

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