Raser donnert durch Mittelfranken, Raser drängelt auf der B48, Autorennen in Bochum… Meldungen über illegale Straßenrennen und Raser-Unfälle gibt’s hierzulande wie Sand am Meer. Harmloser wird das Verhalten dadurch natürlich nicht – ganz im Gegenteil: Aus gegebenem Anlass hat sich die Gesetzeslage in den letzten Jahren deutlich verschärft. Doch ab wann gilt man überhaupt als Raser? Und wie sieht die Gesetzeslage in Deutschland aus? In diesem Beitrag erfährst Du alle, was Du zum Thema Rasen wissen musst. Bist Du bereit? Let’s go!
Raser: Definition
Nicht nur in Europa, sondern auch weltweit ist Deutschland für sein fehlendes Tempolimit auf der Autobahn bekannt. Somit bringt die Bundesrepublik die besten Voraussetzungen mit, um Dir Raser auf der Autobahn zu bescheren. Bereits in den 1980er Jahren wurde Deutschland mit dem Namen „Raser-Republik“ umgetauft. Doch ab wann wird man zum Raser bzw. zur Raserin? Und was steckt hinter diesem Begriff? Wir verraten es Dir!
Was Raser mit Autorennen zu tun haben
Zugegeben, der Gedanke liegt nahe. Man könnte meinen, Raser hat etwas mit „Race“ zu tun und wäre somit mit Autorennen direkt verwandt. Aber nix da! Raser kommt nicht aus dem Englischen und findet seinen Ursprung im Mittelhochdeutschen. Die Bedeutung leitet sich von dem unkontrollierten bzw. unaufhaltsamen Verhalten, das immer schneller wird. Und im Grunde geht es auch bis heute genau darum: Wer innerorts, außerorts oder auf der Autobahn rast, lässt sich von der Geschwindigkeitssucht treiben und wird immer schneller. Eines haben alle Raser-Fahrten gemeinsam: Sie gehen mit einer übermäßig hohen Geschwindigkeit und einer erheblichen Gefährdung des Straßenverkehrs einher.
Autorennen & Raser-Fahrten: Gefahren
Laut einer statista-Umfrage zählten im März 2009 Raser (und Drängler) zu den größten Störfaktoren auf der Autobahn – so 38 % der Befragten. Denn Raser bedeuten nicht nur mehr Stress und Unruhe auf den Straßen. Durch die häufige Kombination von Rasen plus Drängeln kommt es zur Nötigung im Straßenverkehr, was zu schwersten Autounfällen führen kann. Selbst die besten Assistenzsysteme helfen dann in dem Fall nicht mehr.
Innerorts stellen Raser und Raserinnen ebenfalls eine erhebliche Gefahr dar: In dem Fall werden zusätzlich noch Fußgänger und Fahrradfahrer in Mitleidenschaft gezogen – sei es, weil sie zu spät gesehen werden; sei es, weil die Rasenden Rotlichtverstöße begehen und Fußgängerampeln ignorieren.
Raser in der Schweiz
In Deutschland wirst Du aktuell keine klare Raser-Definition finden, die eindeutig festlegt, ab welcher Geschwindigkeitsüberschreitung man zum echten Raser mutiert. Ganz anders verhält es sich in der Schweiz: Dort hat der Bundesrat bereits 2012 ein Maßnahmenpaket namens „Via Sicura“ verabschiedet. Hierin kommen Raser auch nicht zu kurz und es werden klare Werte genannt:
- Wer in der Tempo-30-Zone mit 70 Km/h unterwegs ist, gilt notgedrungen als Raser bzw. Raserin.
- Gilt Tempo 50 und es werden stattdessen 100 Km/h innerorts gemessen, dann ist das auch ein klarer Raser-Fall.
- Außerorts, wo in der Schweiz 80 Km/h vorgeschrieben sind, fängt das Rasen mit 140 Km/h an.
- Und auf der Autobahn, wo 120 Km/h gelten, wird man ab 200 Km/h als Raser eingestuft.
Im Unterschied zur Rechtslage in der Schweiz gibt es in Deutschland bislang kein Gesetz, das den Begriff „Raser“ klar definiert. Somit sind hierzulande auch keine konkreten Richtwerte vorhanden, die den Unterschied zwischen Geschwindigkeitsüberschreitung und Rasen festlegen. Dennoch gibt es seit 2017 eine Rechtsgrundlage, die sogenannte verbotene „Kraftfahrzeugrennen“ sanktioniert und für Raser-Prozesse herangezogen werden kann.
Illegales Straßenrennen: §315d StGB
Wenn das Rasen als Autorennen interpretiert wird, greift das Strafgesetzbuch. Hierfür ist der §315d StGB maßgeblich. Was darin steht, verraten wir Dir sofort!
„Raserparagraf“ §315d StGB: Verbotene Kraftfahrzeugrennen
Mit §315d StGB werden verbotene Kraftfahrzeugrennen unter Strafe gestellt. Selbstverständlich sind offizielle Autorennen am Nürburgring oder anderswo hiervon nicht betroffen. Was unter Strafe steht, sind illegale Straßenrennen. Sprich: Verboten sind Rennen, die auf offener Straße ohne jegliche Genehmigung stattfinden. §315d (1) bringt es auf den Punkt:
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(StGB §315d)
Illegales Straßenrennen: Strafe
Kommt es aufgrund eines illegalen Straßenrennens zu Sachbeschädigungen bzw. Personenschäden, wird das Strafmaß dementsprechend härter. Verursacht das illegale Straßenrennen sogar den Tod eines anderen Menschen, werden bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe fällig. Die genaueren Strafmaße sind in §315d (2)–(5) definiert:
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(§315d StGB)
Raser vs. illegales Straßenrennen gegen sich selbst
Seit seiner Einführung im Jahr 2017 erfreut sich der Paragraph §315d StGB großer Beliebtheit. Dieser wird immer häufiger in Raser-Prozessen herangezogen, um den Tatbestand des illegalen Straßenrennens gegen sich selbst zu werten. Das ist mithin der Grund, warum der §315d StGB von vielen als „Raser-Paragraf“ benannt wird. Seine Auslegung hat für viel Diskussionsstoff unter Juristen gesorgt. Denn so einfach ist die Auslegung nicht: Im Grunde müsste nicht nur die Absicht nachgewiesen werden, dass der Angeklagte ein illegales Straßenrennen gegen sich selbst veranstalten wollte. Auch das Ziel, eine „höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen“ zu wollen, lässt zahlreiche Interpretationen zu:
- Veranstaltet jemand, der unter Zeitdruck steht und deswegen fahrlässig extrem aufs Gaspedal tritt, ein Autorennen gegen sich selbst? Oder gegen die Zeit?
- Was ist mit höchstmöglicher Geschwindigkeit gemeint?
Dennoch wurde der Raser-Paragraf im Februar 2022 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform bestätigt (siehe 2 BvL 1/20). Somit reicht zukünftig die abstrakte Gefahr aus, um den §315d StGB bei übertrieben hoher Geschwindigkeit heranzuziehen – illegales Autorennen hin oder her.
Du siehst es: Die Raser-Gefahr ist alles andere als gebannt und beschäftigt weiterhin die Gerichte. Nun sind wir aber neugierig: Bist Du schon mal aufgrund eines Rasers in eine gefährliche Lage geraten? Oder wurdest Du vielleicht Zeuge einer brenzlichen Situation? Wie ist es ausgegangen? Wir sind sehr gespannt auf Deinen Kommentar!