Wer kennt das nicht? Du musst dringend zur Arbeit oder zu einem wichtigen Arzttermin – aber nichts da! Schon wieder ist die Einfahrt zugeparkt. Was tun? Auch wenn der Ärger groß sein mag, ist die Lage gar nicht so einfach, wie Du vielleicht denkst. Denn selbst wenn Du, verständlicherweise, die Schnauze voll hast, weil die Einfahrt immer zugeparkt ist – abschleppen darfst Du den Falschparker nicht einfach so. Was erlaubt ist und was nicht – das erfährst Du hier!
INHALT
Falschparken: Auf die Situation kommt es an
Trotz ellenlangem Bußgeldkatalog und etablierter StVO – in Sachen Falschparker sind die Regeln alles andere als klar. Das erklärt mitunter, warum es zahlreiche Gerichtsurteile zu dem Thema gibt, die für eine entsprechend zum Teil widersprüchliche Rechtsprechung verantwortlich sind. Und warum ist die Lage so kompliziert? Ganz einfach: Weil je nach Situation das Falschparken ganz anders gewertet wird. Gerne zählen wir ein paar Szenarien für Dich auf:
Ein- oder Ausfahrt zugeparkt?
Ein Falschparker hat das Auto auf der Straße so ungünstig abgestellt, dass Deine Einfahrt blockiert ist. In dem Fall kommst Du nicht auf Deinen Stellplatz bzw. in Deine Garage. Es kann aber auch sein, dass Dein geparktes Auto blockiert wird, weil die Ausfahrt zugeparkt ist. Bei diesem Szenario bist Du de facto gezwungen, länger als erwünscht auf dem angemieteten bzw. eigenen Stellplatz zu verweilen.
Größere Tiefgarage oder Feuerwehrzufahrt zugeparkt
Ist hingegen eine größere Tiefgarage betroffen, wird das Ausmaß des Falschparkens deutlich größer. In dem Fall bist nicht nur Du betroffen, sondern auch alle anderen Mieterinnen und Mieter von der zugeparkten Ein- bzw. Ausfahrt leiden unter den Folgen der einen Verkehrssünde. Und wenn jemand eine Einfahrt blockiert, die zugleich eine Feuerwehrzufahrt darstellt, wird das Szenario noch heikler.
Privatparkplatz zugeparkt: öffentlicher Raum vs. Privatgrundstück
Schließlich macht es auch noch einen Unterschied, wo genau der Übeltäter seinen Wagen falsch geparkt hat:
- Im öffentlichen Raum gelten andere Regeln als auf Privatgrundstücken.
- Auch Gehwege und abgesenkte Bordsteige spielen dabei eine Rolle.
Schnauze voll! Die Einfahrt ist immer zugeparkt!
Dass Du die Schnauze voll hast, weil Deine Einfahrt immer zugeparkt wird – das können wir sehr gut nachvollziehen. Und dennoch gilt auch hier: Atme kurz durch und versuche Deinen – verständlichen – Ärger in Schach zu halten. Warum? Ganz einfach: Eine unüberlegte Reaktion kann sehr schnell unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen – von Bußgeldern, über Punkte in Flensburg bis hin zur Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr. Deswegen fassen wir nochmals zusammen, was Du definitiv nicht tun solltest, wenn zum wiederholten Male ein Falschparker Deinen Privatparkplatz zugeparkt hat.
Privatparkplatz zugeparkt? Diese Handlungen solltest Du Dir verkneifen!
Wie Du mir, so ich Dir – denkst Du vielleicht in dem Augenblick. Ganz nach dem Motto, wer falsch parkt, muss damit rechnen, dass er bei seiner Rückkehr das Gleiche erleidet und sein Auto zugeparkt vorfindet. Im Grunde ein nachvollziehbarer Gedankengang. Und dennoch gilt auch hierzulande: Selbstjustiz ist keine Option und wird dementsprechend bestraft. Drei Beispiele, die Dir teuer zukommen können:
- Wenn Du den Falschparker damit „bestrafst“, dass Du sein Auto zuparkst, dann wird er zum Opfer – und Du zum Täter.
- In dem Fall machst Du Dich der Nötigung schuldig.
- Auch Gewalt ist keine Lösung:
- Erzwingst Du Dein Parkrecht, indem Du das falsch parkende Fahrzeug rammst oder Ähnliches, musst Du mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung rechnen.
- Und wenn Du jetzt denkst, dass Du den Mittelfinger im Straßenverkehr zeigen kannst – auch da müssen wir Dich enttäuschen
- Falschparker hin oder her: Beleidigungen jeglicher Art sind ebenfalls strafbar.
Allerdings heißt es nicht, dass Du nichts unternehmen kannst, um Deinen Ärger Luft zu lassen. Abgesehen von den rein rationalen Reaktionen (dazu kommen wir auch gleich), gibt es jede Menge Möglichkeiten, zukünftige Falschparker ganz legal wachzurütteln bzw. abzuschrecken. Wie? Mit einem entsprechenden, leicht humoristisch angehauchten Schild. Ein paar Ideen haben wir für Dich gesammelt. Bist Du bereit? Let’s go!
Einfahrt zugeparkt? Sprüche als vorbeugende Maßnahme
Eine originelle Idee, um potenzielle Falschparker in Zukunft davon abzuhalten, Deine Einfahrt zuzuparken, sind Sprüche, die, mit Humor, angehende Verkehrssünder bzw. Verkehrssünderinnen umstimmen sollen. Ein paar Beispiele, gefällig? Wir haben recherchiert und folgende TOP-5 gefunden:
- Für alle Autofahrer, die nur „Singen und Klatschen“ in der Schule hatten: Dies ist eine EINFAHRT! Hier fahren 🚗 rein! Auch wenn Du Deinen Namen tanzen kannst, hier ist: PARKEN VERBOTEN!!!
- Wer hier parkt, fährt auf Felgen heim.
- Einfahrt freihalten, sonst…
- PARKEN VERBOTEN! Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostengünstig in den Innenhof geschleppt, zerlegt und die Teile bei Ebay.pl versteigert!
- HIER PARKEN! Nur 150 Euro pro angefangene Minute!
Aber was kannst Du tun, wenn die Ausfahrt bzw. die Einfahrt zugeparkt ist und Du zeitnah Deinen Wagen bewegen möchtest? Das erfährst Du jetzt!
Einfahrt zugeparkt – was tun?
Im Falle einer zugeparkten Einfahrt bzw. Ausfahrt solltest Du Dich zunächst wie folgt verhalten:
- Gib dem Falschparker ein paar Minuten, um zum Auto zurückzukehren – 5–10 Minuten Geduld solltest Du mitbringen.
- Schau parallel nach, ob der Verkehrssünder bzw. die Verkehrssünderin einen Zettel mit einer Telefonnummer hinterlassen hat.
- Wenn ja, starte einen Anruf-Versuch.
- Mit etwas Glück taucht damit der Übeltäter bzw. die Übeltäterin im Nu wieder auf – und Du kannst wieder frei rausfahren.
- Ist die Zeit verstrichen, wird die Lage ernster.
- Befindet sich das Auto des Falschparkers im öffentlichen Raum (Gehweg oder Straße), solltest Du das Ordnungsamt oder die Polizei rufen.
- Ist Dein Privatparkplatz zugeparkt, musst Du selbst den Abschleppdienst rufen –die Polizei und das Ordnungsamt sind hierfür meistens nicht zuständig.
Privatparkplatz zugeparkt – auf Privatgrundstück
Ist die private Einfahrt zugeparkt und befindet sich der Falschparker auf einem Privatgrundstück, kommt die Polizei nicht in Frage:
- Nur Mieter, Pächter bzw. Eigentümer des betreffenden Parkplatzes können den Abschleppdienst anrufen.
- Aber Vorsicht! Bevor Du das tust, solltest Du abwägen, ob es wirklich unvermeidbar ist, dass Du zu solchen Maßnahmen greifst.
- Warum? Weil Du nicht nur in Vorkasse treten musst und die Beweislast bei Dir liegt.
- Obendrein hast Du dafür zu sorgen, dass keine unnötigen Kosten entstehen.
- Ansonsten kann Dir ein „Mitverschulden“ vorgeworfen wird, sodass Du einen Teil der Abschleppkosten übernehmen musst.
Dabei macht es einen Unterschied, ob die Einfahrt oder die Ausfahrt blockiert ist.
- Bei einer blockierten Ausfahrt darfst Du sofort den Abschleppdienst rufen.
- Ist hingegen die Einfahrt zugeparkt, ist das Anrufen des Abschleppdienstes risikoreicher.
- Ohne triftigen Grund solltest Du hier lieber anderweitig parken und versuchen, den Falschparker in der Nachbarschaft zu ermitteln.
Privatparkplatz zugeparkt – auf öffentlichem Raum
Auch das Szenario ist bestens bekannt. Du hast einen angemieteten Stellplatz, der in regelmäßigen Abständen blockiert wird – durch Falschparker, die an der Straße auf dem Gehweg oder sogar auf der Straße selbst ihr Auto abstellen. In dem Fall kommen sowohl die Polizei als auch das Ordnungsamt in Frage – je nach Uhrzeit und Bundesland. Wir fassen das Wichtigste dazu zusammen:
- Ist nur die Einfahrt zugeparkt, hast Du in den meisten Fällen zunächst schlechte Karten.
- In dem Fall kannst Du nicht sofort die Polizei oder das Ordnungsamt rufen.
- Stattdessen solltest Du nach einem freien Parkplatz in der Umgebung Ausschau halten.
- Anschließend solltest Du versuchen, den Übeltäter bzw. die Übeltäterin ausfindig zu machen und die Person bitten, die zugeparkte Einfahrt wieder frei zu geben.
- Bei einer zugeparkten Ausfahrt sieht die Lage anders aus, denn in dem Fall wirst Du in Deiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
- Hier macht der Anruf bei der Polizei bzw. beim Ordnungsamt, immer dann Sinn, wenn es hierfür einen ernsthaften Grund gibt.
- Ein wichtiger Arzttermin, ein medizinischer Notfall mitten in der Nacht oder ein anstehender Abflug am helllichten Tag usw. sind ausreichend triftig, um ein Abschleppen durch die Polizei sofort in die Wege leiten zu lassen.
Darf ich meine eigene Einfahrt zuparken?
Die Antwort lautet: Jein. Denn auch hier kommt es ganz darauf an, wo das falsch parkende Auto genau steht. Was Du definitiv nicht darfst:
- Ist der Bordstein abgesenkt, darfst Du selbst Deine eigene Einfahrt nicht zuparken.
- In dem Fall würdest Du nämlich den Gehweg für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen & Co. behindern.
- Apropos Gehweg: Vor der eigenen Einfahrt bzw. Ausfahrt auf dem Bürgersteig zu parken, ist auch nicht erlaubt.
- Denn auch hier führt es eindeutig zu einer Behinderung.
- Last but not Least: Feuerwehrzufahrten sind absolut tabu.
- Bildet die eigene Einfahrt zugleich eine Zufahrt für Rettungsdienste und Feuerwehr, ist das Falschparken an der Stelle ebenfalls tabu.
Falschparken: Kosten und Strafen
Wo Verbote ausgesprochen werden, sind Bußgelder und Strafen bekanntlich nicht weit. Das gilt selbstverständlich auch für Falschparker. Die Kosten und Strafen hängen maßgeblich davon ab, welche Situation im Konkreten vorliegt. Wir fassen die Lage kurz zusammen.
Verwarnungsgeld fürs Falschparken
Wird die Behinderung als nur minimal eingestuft, gibt es von offizieller Seite zunächst nur ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Reizt der Falschparker allerdings den Geduldsfaden zu sehr aus bzw. liegt eine Behinderung vor, kann das Verwarnungsgeld schon nach 3 Stunden auf bis zu 30 Euro steigen. Hinzukommen, je nach Situation, noch die entstandenen Kosten für den Abschleppdienst bzw. für die Taxi-Fahrt des zugeparkten Autofahrers. Mit einem Verwarnungsgeld können nur Falschparker rechnen, die ihr Auto vor einer privaten Ausfahrt & Co. abstellen.
Feuerwehrzufahrt zugeparkt: Bußgeld & Punkte in Flensburg
Bei zugeparkten Feuerwehrzufahrten fallen die Strafen deutlich härter aus. Blockierst Du eine als solche gekennzeichnete Zufahrt wird direkt ein Bußgeld von 55 Euro fällig. Solltest Du damit auch noch tatsächlich Feuerwehr bzw. Rettungsdienst im Wege stehen, wird es deutlich teurer: In dem Fall kostet Dich die zugeparkte Zufahrt 100 Euro und beschert Dir auch noch 1 Punkt in Flensburg. Und auch hier gilt: Es drohen noch zusätzliche Kosten für ein eventuelles Abschleppen sowie Schadensersatzansprüche, wenn dadurch ein Personenschaden zustande kommt.
Zugeparkte Einfahrt: Polizei oder Ordnungsamt rufen?
Wer ist aber der richtige Ansprechpartner, wenn es darum geht, einen Falschparker zu melden bzw. eine blockierte Ausfahrt möglichst schnell frei räumen zu lassen? Gerade im öffentlichen Raum kannst Du nicht einfach so den Abschleppdienst rufen. Hier ist der Umweg über die zuständige Behörde notwendig. Aber sollst Du lieber die Polizei oder das Ordnungsamt rufen? Wir klären auf:
- Ob Du Dich bei blockierten Einfahrten an die Polizei oder an das Ordnungsamt wenden solltest, hängt zum Teil von der Kommune bzw. der Stadt ab, in der Du lebst.
- Meistens ist jedoch das Ordnungsamt zunächst die richtige Adresse.
- Allerdings ist das Ordnungsamt nicht rund um die Uhr erreichbar, da die Telefonleitungen nur zu bestimmten Öffnungszeiten aktiv sind.
- Kannst Du niemanden erreichen, kannst Du Dich an die Polizei wenden.
So, nun weißt Du, wie Du Dich bei einer blockierten Einfahrt bzw. Ausfahrt (nicht) verhalten solltest. Jetzt sind wir aber wie immer neugierig: Hast Du auch schon unangenehme Erfahrungen mit Falschparkern gesammelt? Konntest Du die Ruhe bewahren? Wie ist es ausgegangen? Musstest Du die Polizei oder das Ordnungsamt rufen? Wie ist es mit dem Abschleppdienst und der Rückerstattung der entstandenen Kosten gelaufen? Wir sind sehr gespannt auf Deinen Bericht!