11 Apr 2022 Autowissen
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Verbandskasten im Auto: Inhalt, Haltbarkeit & Co.

Eine Rettungsdecke, eine Schere, Kompressen, Pflaster & Co.: Der Erste-Hilfe-Kasten im Auto beinhaltet alles, was Du im Notfall unbedingt parat haben solltest. Doch weißt Du auch genau, was in das Erste-Hilfe-Set alles hineingehört und wo Du den Verbandskasten im Auto aufbewahren musst? Zudem gilt seit Februar 2022 die DIN 13164:2022, die ihre Vorgängerinnen DIN 13164:1998 und DIN 13164:2014 ablöst. In diesem Beitrag erfährst Du alles, rund um den unverzichtbaren Verbandskasten im Auto – samt Inhalt, Haltbarkeit und TÜV-Relevanz. Bist Du bereit? Let’s go!

Der Erste-Hilfe-Kasten ist im Auto Pflicht!

Nicht ohne Grund gehört in jedes Auto ein Verbandskasten. Auch wenn sich niemand diese Situation wünscht: Pannen in der Kälte und Autounfälle kommen unangekündigt. Und dafür solltest Du bestens ausgerüstet sein, auch wenn Du – hoffentlich – niemals den Inhalt des Notfallsets wirst verwenden müssen. Genauso wie für die Warndreiecks- und Warnwesten-Pflicht ist das Mitführen eines vollständigen und aktuellen Verbandskastens im Auto in der Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt (StVZO, § 35h):

„(3) […] [Es] ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.

(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.“

Du siehst es: Die StVZO ist unmissverständlich und verpflichtet Dich dazu, einen Verbandskasten im Auto mitzuführen bzw. das notwendige Erste-Hilfe-Material in einem vor Staub, Feuchtigkeit & Co. schützenden Behältnis im Kfz zu haben. Doch was passiert, wenn Du dagegen verstößt und beispielsweise mit abgelaufenem Verbandskasten erwischt wirst? Das verraten wir Dir sofort!

Abgelaufener Verbandskasten beim TÜV

Ohne TÜV fahren darfst Du bekanntlich nicht; ohne Notfall-Kasten auch nicht. Was passiert also, wenn der Verbandskasten beim TÜV beanstandet wird? Die gute Nachricht ist:

  • Ein unvollständiger, fehlender bzw. abgelaufener Verbandskasten im Auto wird vom TÜV als „geringer Mangel“ eingestuft.
  • Somit kann der Kasten alleine die HU nicht gefährden.
  • Zur Nachprüfung musst Du dafür nicht.
Tipp: Dass Du mit neuer TÜV-Plaketten-Farbe die Prüfstelle verlassen kannst, bedeutet aber nicht, dass Du den monierten Mangel einfach ignorieren darfst. Auch in dem Fall hast Du maximal einen Monat Zeit, um die verfallenen Materialien bzw. den vollständigen Verbandskasten zu erneuern. Bei einer Verkehrskontrolle musst Du mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von bis zu 10 Euro rechnen.
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Prüfe regelmäßig, ob Der Verbandskasten im Auto vollständig ist. Auch das Verfallsdatum von Verbandszeug & Co. solltest Du checken!

Kfz-Verbandskasten nach DIN 13164

In der StVZO wird nicht nur das Mitführen eines Notfall-Kastens gesetzlich vorgeschrieben. Zudem muss der Verbandskasten im Auto bestimmten Standards genügen. In dem Zusammenhang ist die DIN 13164 ausschlaggebend, in der der Inhalt des Erste-Hilfe-Kastens definiert ist. Allerdings passen sich auch Normen stets den aktuellen Bedingungen an. Deswegen gibt es verschiedene Abwandlungen einer und derselben DIN 13164. Und der besagte § 35h (3) der StVZO hinkt sogar hinterher. Warum? Das erklären wir Dir:

  • Bis vor Kurzem (bis Januar 2022) galten die Fassungen DIN 13164:1998 und DIN 13164:2014.
  • Im Februar 2022 ist eine abgewandelte Version in Kraft getreten – die DIN 13164:2022.
  • Diese ist jedoch noch nicht im ausschlaggebenden Gesetzestext verankert, da dieser noch von anderer Seite zunächst überarbeitet werden muss.
  • Somit wurde ein Übergangszeitraum von einem Jahr festgelegt:
    • Bis zum 31.01.2023 kannst Du nicht nur weiterhin Verbandskasten nach DIN 13164:2014 bzw. DIN 13164:1998-Nothilfe-Sets erwerben.
    • Du darfst sie auch über diesen Zeitraum hinaus mitführen, sofern Du das Verfallsdatum der darin enthalten Kompressen & Co. nicht überschreitest.
    • Denn austauschen musst Du den bereits vorhandenen Erste-Hilfe-Kasten nicht, sofern er den zwei Vorgänger-DIN 13164-Normen entspricht.
Tipp: Es kann durchaus sein, dass mit der Gesetzesänderung des StVZO § 35(h) weitere Einschränkungen bezüglich der „älteren“ Notfallsets auf Dich zukommen. Bis dahin sind die Vorgängernormen in der StVZO verankert und somit noch rechtsbindend.

Verbandskasten im Auto nach DIN 13164:2022

Die im Februar 2022 in Kraft getretene DIN 13164:2022 unterscheidet sich nur minimal von ihren Vorgängerinnen. Die zentrale Änderung geht auf die Corona-Pandemie zurück:

  • Nach DIN 13164:2022 muss der Verbandskasten im Auto 2 chirurgische Masken beinhalten.
  • Die anderen Änderungen befreien Dich sogar von zwei Pflichten:
    • Von nun an muss der Erste-Hilfe-Kasten nur noch eins der früheren zwei Dreieckstücher enthalten.
    • Das 40 x 60 cm-große Verbandtuch muss nicht mehr vorhanden sein.
  • Somit reicht es aus, wenn Du Dein DIN 13164:2014-Notfallset um zwei medizinische Masken erweiterst.
    • In Bezug auf die betreffenden Tücher ist Dein Verbandskasten sogar üppiger ausgestattet als die neueren.
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Für den Verbandskasten im Auto gibt es einen vorgeschriebenen Inhalt – nach DIN 13164:2014 bzw. DIN 13164:2022.

Verbandskasten im Auto: Inhalt & Haltbarkeit

Wichtig ist vor allem, dass der Erste-Hilfe-Kasten immer vollständig ist und nur brauchbare Materialien enthält. Denn was nützt es Dir, einen Verbandskasten im Auto zu haben, wenn Du in einen Dooring-Unfall verwickelt wirst und dem verletzten Fahrradfahrer keine ordentliche Wundversorgung anbieten kannst, weil Pflaster und Verbandzeug fehlen? Nicht besser sieht es aus, wenn Du bei einem Autounfall die Rettungskette nicht einhalten kannst und Dich am Ende der Fahrlässigkeit bzw. unterlassenen Hilfeleistung schuldig machst, weil Du keinen bzw. einen abgelaufenen Verbandskasten im Auto hast.

Verbandskasten: Haltbarkeit von Inhalt prüfen

Bestimmte Dinge verfallen nie – wie zum Beispiel eine Schere oder eine Rettungsdecke. Klar, die Schere kann rosten und unbrauchbar werden, die Rettungsdecke kann reißen oder stark verschmutzt werden, wenn Du sie bereits verwenden musstest. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass eine unbenutzte Schere bzw. Rettungsdecke verfällt, ist extrem gering. Ganz anders sieht es mit dem Verbandsmaterial aus:

  • Pflaster, Wundschnellverbände oder Feuchttücher haben ein Verfallsdatum.
  • Ist letzteres überschritten, kann es durchaus passieren, dass sie ihre Anwendbarkeit verlieren (zum Beispiel, weil die Feuchttücher ausgetrocknet sind oder die Pflaster nicht mehr kleben).

Verbandskasten im Auto: Inhalt auf Vollständigkeit prüfen

Doch nicht nur das Verfallsdatum kann Dir einen Strich durch die Rechnung machen. Auch ein fehlendes Verbandtuch, eine abhandengekommene Schere oder eine verschwundene Rettungsdecke können im Notfall verheerende Folgen haben. Daher solltest Du unbedingt den Inhalt des Erste-Hilfe-Kastens regelmäßig auf Vollständigkeit prüfen. Ein paar Tipps geben wir Dir noch:

  • Wenn Du den Verbandskasten im Auto öffnest und ein Pflaster oder Ähnliches benutzt, solltest Du das entsprechende gute Stück möglichst zeitnah ersetzen.
  • Auch die Schere solltest Du direkt wieder einpacken, solltest Du sie – aus welchen Gründen auch immer – anderweitig brauchen.

Was muss im Erste-Hilfe-Kasten sein?

Wenn Du einen DIN 13164:2014-Erste-Hilfe-Kasten kaufst, musst Du lediglich zwei chirurgische Masken dazu packen. Der restliche Inhalt ist standardmäßig dabei. Darunter fallen unter anderem:

  • Verbandpäckchen und Pflaster verschiedener Größen
  • Wundschnellverbände
  • Fixierbinden unterschiedlicher Größen
  • 1 Rettungsdecke
  • 1 Schere
  • Handschuhe
  • Feuchttücher
  • u. v. m.
Tipp: Solltest Du etwas verwendet haben, musst Du nicht den kompletten Verbandskasten ersetzen. Hierfür lohnt es sich, ein Erste-Hilfe-Set zu kaufen, um den fehlenden Inhalt nachrüsten zu können.

Wo muss der Erste-Hilfe-Kasten im Auto sein?

Last but not least: Der Verbandskasten im Auto muss jederzeit griffbereit sein. Somit solltest Du das Notfallset an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahren. Vor allem im Kofferraum ist Vorsicht geboten: Hier solltest Du den Erste-Hilfe-Kasten beim Urlaubscheck stets auf dem Schirm haben. Unter dem Sitz oder an einer anderen, leicht erreichbaren Stelle im Fahrzeuginnenraum ist der Verbandskasten auch gut aufgehoben – vorausgesetzt, es ist keiner Sitzheizung bzw. irgendwelchen Wärmequellen ausgesetzt. Letzteres würde sich negativ auf die Klebstoffe & Co. auswirken. Nur wenn der Erste-Hilfe-Kasten im Auto griffbereit ist, kannst Du bei einem Autounfall Deiner Handlungspflicht nachkommen und mit der Wundversorgung den richtigen Ablauf der Rettungskette gewährleisten.

So, nun weißt Du, was im Erste-Hilfe-Kasten nicht fehlen darf. Nun wollen wir es aber wissen: Wo bewahrst Du den Verbandskasten im Auto auf? Wie häufig kontrollierst Du dessen Vollständigkeit und Haltbarkeit? Bist Du schon mal mit abgelaufenem Notfallset beim TÜV negativ aufgefallen? Oder hast Du weitere Erfahrungen rund um den Erste-Hilfe-Kasten, die Du gerne mit der Community teilen möchtest? Wir sind sehr gespannt auf Deinen Kommentar!

Chris von ATP  

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