14 Mai 2021 Autowissen
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Katze überfahren? Das musst Du tun!

Eine Katze überfahren – das möchte wirklich niemand. Und trotzdem passieren Unfälle mit Haustieren regelmäßig im Straßenverkehr. Nicht alle davon enden tödlich – jedoch werfen solche Unfälle die Frage auf: Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich einen Hund oder eine Katze angefahren bzw. überfahren habe? In diesem Beitrag erfährst Du alles, was Du rund um das Thema Unfall mit Haustieren wissen musst. Let’s go!

 
Inhalt

  1. Katze überfahren oder angefahren: So verhältst Du Dich richtig
  2. Katze überfahren: Die Polizei rufen solltest Du, wenn…
  3. Hund oder Katze angefahren: Wer haftet eigentlich?

Katze überfahren oder angefahren: So verhältst Du Dich richtig

Haustiere sind keine wildlebenden Tiere: Sie haben einen Halter, der für Sie Sorge trägt. Somit macht es verkehrsrechtlich (und versicherungstechnisch) einen großen Unterschied, ob Du an einem Wildunfall beteiligt bist oder ob Du beispielsweise eine Katze überfahren hast.

Unfall mit Katze oder Hund: Erste Schritte

Das Unvermeidbare ist geschehen. Aus dem Nichts springt ein Kater auf die Straße, Du kannst nicht mehr rechtzeitig bremsen und Du erwischst das arme Tier. Ob die Katze angefahren oder komplett überfahren wurde, spielt zunächst keine Rolle. Denn nach gesundem Menschenverstand sollten die ersten Schritte jedem einleuchten:

  • Anhalten, Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit Warndreieck absichern.
  • Nach dem Tier schauen:
    • Ist es nur leicht oder schwer verletzt?
    • Gibt es keinerlei Lebenszeichen mehr?
  • Tierarzt (bzw. Tiernotdienst) und Polizei verständigen.
Gut zu wissen: Wie grausam es auch klingt – wenn Du eine Katze überfahren hast, besteht meistens keine Meldepflicht. Allerdings appellieren wir an Deinen gesunden Verstand: Es geht um ein Wesen, das zu jemandem gehört. Daher raten wir Dir, immer die Polizei zu verständigen.
Übrigens: Ist das Tier verletzt und Du überlässt es schutzlos seinen Qualen, verstößt Du gegen das Tierschutzgesetz. Und das kann Dir bis zu 5.000 Euro kosten – wegen Tierquälerei.
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Katze überfahren: Die Polizei rufen solltest Du, wenn…

Liegt die überfahrene Katze auf der Straße, besteht eine Meldepflicht. Warum? Ganz einfach: Weil sie den Straßenverkehr behindert – und weil dadurch eine potenzielle Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer entsteht. Ob Hund oder Katze überfahren, das Prozedere ist im Fall einer Behinderung des Straßenverkehrs das gleiche:

  • Auch hier gilt: Anhalten, Warnblinklicht einschalten
  • Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern
  • Polizei verständigen

Katze oder Hund angefahren: Unfallflucht?

Nicht nur wenn eine Gefährdung des Straßenverkehrs durch die angefahrene Katze besteht, solltest Du die Polizei informieren. In manchen Situationen besteht eine Meldepflicht – wenn Du Dich nicht der Fahrerflucht schuldig machen möchtest.

Wusstest Du das? Fahrerflucht und Unfallflucht meinen ein und dieselbe Sache. Was der Gesetzgeber darunter versteht – das ist im Strafgesetzbuch festgelegt (StGB §142). Laut Strafgesetzbuch liegt immer dann eine Fahrerflucht vor, wenn Du einen Unfallort verlässt, an dem Du einen Personen- oder Sachschaden verursacht hast. Die überfahrene Katze (oder der Hund) gilt in dem Fall zwar weder als Personen- noch als Sachschaden. Jedoch kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen Probleme bekommen, wenn Du Dich von der Unfallstelle entfernst, ohne die Polizei zu verständigen.

Katze oder Hund angefahren: Unfallflucht liegt in folgenden Fällen vor

Hast Du eine Katze oder einen Hund angefahren, begehst Du Unfallflucht, wenn eins der folgenden Szenarien zutrifft:

  • Wenn durch das verletzte bzw. tote Tier ein Sachschaden entsteht.
    • Unter einen Sachschaden fallen zum Beispiel Blechschäden an anderen Autos, die durch Dich entstanden sind.
    • Das kann zum Beispiel passieren, wenn Du eine Katze überfahren hast und ohne weitere Vorkehrungen Dich vom Unfallort entfernt hast.
  • Bei einem Personenschaden ist die Lage ebenfalls heikel:
    • Sind Personen verletzt, darfst Du die Unfall-Stelle nicht ohne Weiteres verlassen.
Profi-Tipp: Bei einem Wildunfall sieht die rechtliche Lage wiederum anders aus. Wie es in dem Fall um die Meldepflicht steht und was Du noch alles hierzu wissen solltest – das erfährst Du mit einem Klick auf vorigen Link!
Noch ein Tipp: Hast Du ein Haustier angefahren, solltest Du nicht nur aufgrund einer möglichen Fahrerflucht die Polizei verständigen. Denn solltest Du im Nachhinein Schäden an Deinem Auto entdecken, könntest Du – ohne entsprechende Unfallaufnahme – auf dem Schaden sitzen bleiben. Außer Du hast eine Vollkasko-Versicherung, die das übernimmt.
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Hund oder Katze angefahren: Wer haftet eigentlich?

Hunde und Katzen laufen in Deutschland nicht wild durch die Straßen. Sie gehören immer einem Halter bzw. einer Halterin, der bzw. die auch für ihr Tierwohl zu sorgen hat. Somit tragen die Besitzer des angefahrenen Haustiers die volle Verantwortung für den entstandenen Schaden. So traurig es auch klingen mag:

  • Wenn Du einen Hund oder eine Katze überfahren hast, musst Du die Tierarzt-Kosten nicht übernehmen.
    • Dem Hunde- bzw. Katzenhalter stehen in dem Fall keinerlei Entschädigung zu.
  • Auch für die weiteren entstandenen Schäden werden die Halter ordentlich zur Kasse gebeten.
    • Dabei haften die Katzen-Besitzer nicht nur für entstandene Sachschäden.
    • Es bestehen auch Schadensersatz-Ansprüche für Verdienstausfälle oder weitere Gesundheitseinschränkungen.
Gut zu wissen: Für Hundehalter mit entsprechender Haftpflichtversicherung springt die Versicherung meistens ein. Bei einer angefahrenen Katze ist die private Haftpflicht des Haustier-Besitzers die richtige Adresse (vorausgesetzt die Katze wurde richtig mitversichert). Ob Hundehalter-Haftpflicht oder private Haftpflicht: Die Grundvoraussetzung für die Kostenübernahme ist die erfolgreiche Ermittlung des betreffenden Halters.

Katze überfahren: Schadensbegrenzung betreiben

Nach dem ersten Schock und den eingeleiteten Sicherheitsmaßnahmen solltest Du in Richtung Schaden und Haftung denken. Ob Sach- oder Personenschaden: Je nach Unfallhergang können hohe Folgekosten entstehen. Bist Du in einem solchen Unfall verwickelt, solltest Du den entstandenen Schaden dementsprechend dokumentieren. Denn auch die beste Versicherung zahlt nur, wenn der entstandene Schaden im Rahmen des Versicherungsumfangs sich bewegt. Und dafür musst Du zeigen können, dass die angefahrene Katze bzw. der überfahrene Hund etwas mit den angezeigten Schäden zu tun hat. Daher haben wir noch folgende Tipps an Dich:

  • Bist Du an einem Unfall beteiligt, an dem eine Katze überfahren wurde, solltest Du – falls noch nicht geschehen – immer die Polizei verständigen.
  • Fotografiere am besten den Unfallort so, dass der Tathergang ersichtlich ist.
  • Halte dabei eventuelle Schäden am eigenen Wagen unbedingt fest.
  • Lass Dir eine Kopie der Unfallaufnahme (Unfallanzeige) ausstellen.
Letzter Tipp: Und last but not least: Gesetzgebung hin oder her – vergiss bitte nicht, dass Du nicht irgendeine unbelebte Sache über den Haufen gefahren hast. Die überfahrene Katze oder der angefahrene Hund spürt die zugefügten Verletzungen und gehört obendrein auch noch jemandem. Also: Kontaktiere immer direkt den Tiernotruf, um dem verletzten Haustier unnötige Qualen zu ersparen!

So, nun bist Du aber an der Reihe: Bist Du schon mal in einen Unfall mit einem Haustier verwickelt worden? Oder hast Du vielleicht sogar mal einen Hund oder eine Katze überfahren? Oder besitzt Du selbst einen Hund, der angefahren wurde? Hinterlasse und gerne einen Kommentar mit Deinen Erfahrungen!

Chris von ATP

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