5 Mai 2021 Autowissen
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Bußgeldkatalog 2020 – Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die Gemüter waren sehr erhitzt, als das Bundesverkehrsministerium im Februar 2020 seine StVO Novelle vorstellte. Vor allem die hohen Bußgelder und das rasche Fahrverbot bei zu schnellem Fahren sorgten für Unmut. Die Änderungen am Bußgeldkatalog 2020 waren dann aber aufgrund eines Formfehlers schnell wieder vom Tisch. Jetzt, ein Jahr später, sind die Bußgeldkatalog 2020-Änderungen überarbeitet und sollen ab Spätsommer in Kraft treten. Die wichtigsten Änderungen, Neuerungen und eine Übersicht der Bußgelder gibt es hier. Bist Du bereit? Lass uns loslegen!

BUSSGELDKATALOG 2020 – ÄNDERUNGEN BEI BUSSGELD UND PUNKT

Eine gute Nachricht vorweg: Das Fahrverbot ist endgültig zurückgenommen. Es wurde bereits bei 16 km/h zu viel innerorts, und 21 km/h zu viel außerhalb geschlossener Ortschaften verhängt.

Was sich geändert hat, sind zum Teil stark angehobene Bußgelder. Zudem wird es neue Verkehrsregeln und Schilder geben.

Bußgeldkatalog 2020: Änderungen bei zu schnellem Fahren

Hier findest Du eine praktische Übersicht der Bußgelder und Punkte für zu schnelles Fahren mit einem PKW bis 3,5 t. Die Neuerungen sind nochmals in roter Schrift hervorgehoben.

Zu schnell gefahren in km/h Innerorts Bußgeld NEU Alt Punkte Fahr- verbot in Monate Außerorts Bußgeld NEU Alt Punkte Fahr- verbot in Monate
-10 30€ 15€ 20€ 10€
11-15 50€ 25€ 40€ 20€
16-20 70€ 35€ 60€ 30€
21-25 115€ 80€ 1 100€ 70€ 1
26-30 180€ 100€ 1 1* 150€ 80€ 1 1*
31-40 260€ 160€ 2 1 200€ 120€ 1 1
41-50 400€ 200€ 2 1 320€ 160€ 2 1
51-60 560€ 280€ 2 2 480€ 240€ 2 2

PKW mit Anhänger und andere Fahrzeuge über 3,5 t müssen ab Spätsommer 2021 mit folgenden Bußgeldern rechnen:

Zu schnell gefahren in km/h Innerorts Bußgeld NEU Alt Punkte Fahr- verbot in Monate Außerorts Bußgeld NEU Alt Punkte Fahr- verbot in Monate
-10 40€ 20€ 30€ 15€
11-15 60€ 30€ 50€ 25€
16-20 160€ 80€ 1 140€ 70€
21-25 175€ 95€ 1 150€ 80€ 1
26-30 235€ 140€ 2 1 175€ 95€ 1
31-40 340€ 200€ 2 1 255€ 160€ 2 1
41-50 560€ 280€ 2 1 480€ 240€ 2 1
51-60 700€ 480€ 2 2 600€ 440€ 2 2

Bußgeldkatalog 2020: Änderungen bei Falschparken

Es ist meist nicht so gefährlich wie überhöhte Geschwindigkeit. Jedoch können gerade in Großstädten und Ballungsgebieten Falschparker mit ihrem achtlos abgestellten PKW schnell für große Behinderungen sorgen. Sie zwingen Radfahrer zum Ausweichen auf die Fahrbahn – und gefährden manch einen Fußgänger.

Wenn Du also keinen Parkplatz auf der Straße findest, fahr am besten ins nächste Parkhaus. Das lohnt sich bei den neuen Bußgeldern fürs Falschparken allemal!

Verstoß Bußgeld NEU Alt Punkte
Allgemeine Halt- und Parkverstöße 55€ 15€
Parken auf Geh- und Radwegen 55€ 55€
– mit Behinderung 70€ 70€ 1
– mit Gefährdung 80€ 80€ 1
– mit Sachbeschädigung 110€ 110€ 1
Parken in zweiter Reihe 55€ 55€
 – mit Behinderung 80€ 80€ 1
– mehr als 15 min 85€ 85€
 – mehr als 15 min mit Behinderung 90€ 90€ 1
– mit Gefährdung 90€ 90€ 1
– mit Sachbeschädigung 110€ 110€ 1
Unberechtigtes Parken auf Schwerbehindertenparkplatz 55€ 35€
Unberechtigtes Parken auf E-Auto-Parkplatz 55€ NEU
Unberechtigtes Parken auf einem Carsharing-Parkplatz 55€ NEU
Parken auf Bus-Sonderstreifen und bei Haltestellen 100€ 55€
Parken im Schienenbereich 70€ 20€
– Schienenverkehr keinen Vorrang gewährt 80€ 30€
Parken an unübersichtlichen Stellen, in einer Kurve 55€ 35€

Neuerungen im Bußgeldkatalog 2020 – Blitzer-App, Auto-Posing, Rettungsgasse

Neben den bußgeld-üblichen Vergehen wie zu schnellem Fahren oder Wildparken gibt es weitere Verstöße, die mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei der Ordnungswidrigkeit ‚Auto-Posing‘ ist es abhängig vom Grad der Belästigung, wie hoch die Summe ausfällt . Bis zu 100 € können jetzt fällig werden. Neu ist, dass die sogenannten Blitzer-Apps jetzt definitiv verboten sind. Vorher befanden sie sich in einer rechtlichen Grauzone. Also schnell vom Handy löschen.

Tipp: Auch bei verpasster TÜV und HU gibt es Änderungen beim Bußgeld. Wenn Du mehr dazu erfahren willst, dann klick einfach auf den vorigen Link und erfahre alles zu den Verwarngeldern.

Verstoß Bußgeld NEU Alt Punkte Fahrverbot in Monate
Nutzung von Blitzer-Apps auf Handy oder Navi 75€ NEU 1 Kein Fahrverbot, aber Gerät wird beschlagnahmt und vernichtet!
Nichtbilden einer Rettungsgasse 320€ 200€ 1 1
Unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse 240€ NEU 2 1
– mit Behinderung 280€ NEU 2 1
– mit Gefährdung 300€ NEU 2 1
– mit Unfallfolge 320€ NEU 2 1
Auto-Posing (Lärm und unnötiges Herumfahren) 100€ 20€
LKW bei Rechtsabbiegen nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren 70€ NEU 1

Gut zu wissen: Es lohnt sich immer, wenn Du Dein Wissen rund ums Rettungsgasse bilden auffrischst – schließlich hilfst Du damit, Leben zu retten. Vielleicht eines Tages auch Deins.

Übrigens: Bei den Änderungen in der StVO gibt es auch verschärfte Strafen für Gaffer. Wir finden, richtig so! Welche Strafen und Bußgelder Gaffer erwartet, erfährst Du, wenn Du auf diesen Link klickst.

STVO-NOVELLE 2020: WEITERE ÄNDERUNGEN FÜR AUTOFAHRER

Auch wenn sie Hauptgegenstand vieler Diskussionen war, es bleibt bei der StVO-Novelle nicht nur bei Änderungen beim Bußgeld und den Punkten. Auch sonst gibt es rund ums Autofahren einige Änderungen, die für Dich wichtig sind. Diese gibt es u. a. in diesen Bereichen:

Änderungen bei der Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer

Änderungen, die sich auf die Kfz-Versicherung auswirken

Eine weitere Änderung ist, dass die für die Bemessung der Versicherungsbeiträge wichtigen Faktoren

  • Regionalklasse
  • Typenklasse

neu bewertet werden sollen.

  • Bei der Regionalklasse werden 48 Zulassungsbezirke neu eingestuft.
  • Knapp 10 Millionen Autofahrer sind hiervon betroffen.
  • 4,5 Millionen von ihnen erhalten eine bessere Regionalklasse, 4,8 Millionen eine schlechtere.
  • Inwieweit das aber den gesamten Versicherungsbeitrag beeinflusst, bleibt jeder Versicherung selbst überlassen.

Bei der Typenklasse werden mehrere PKW-Modelle vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft neu eingestuft.

  • 11 Millionen Autofahrer sind hiervon betroffen.
  • Im Gegensatz zur Regionalklasse ist hier die Verteilung nicht ganz so ausgewogen. Rund 4,6 Millionen Autofahrer können von einer besseren Typenklasse profitieren. 6,1 Millionen Fahrzeughalter hingegen erhalten eine höhere, und somit teurere, Typenklasse.

Übrigens: Weitere Infos und eine genaue Erklärung, wie die Regionalklasse und die Typenklasse die Kfz-Versicherung beeinflussen, findest Du, indem Du auf den vorigen Link klickst!

Beitagsbild CO2 ATP |

Änderungen, die sich auf die Kfz-Steuer auswirken

  • CO2-Ausstoß

Der CO2-Ausstoß, also Kohlendioxid-Ausstoß, ist nun auch ein Faktor, der stärker bei der Besteuerung von Kfz ins Gewicht fällt. Berechnet wird dies auf Basis des Kohlendioxid-Ausstoßes pro Kilometer. Emissionsärmere Autos unter 96 g CO2-Ausstoß pro Kilometer werden nicht besteuert. Autos, die über diesem Grenzwert liegen, werden sukzessive stärker besteuert. Die Hubraum-Besteuerung hingegen bleibt unverändert.

Änderungen bei Auto-Haltungskosten

1. Kraftstoffpreise

Eine weitere Änderung, die mit dem CO2-Ausstoß einhergeht, hast Du wahrscheinlich schon an der Tankstelle bemerkt. Seit Anfang 2021 gibt es einen fixen CO2-Preis, 25 € pro Tonne CO2. Das hat direkte Auswirkungen auf die Kraftstoffpreise:

  • Benzin wird rund 7 Cent/Liter teuer.
  • Diesel verteuert sich um 8 Cent pro Liter.

Bis 2025 soll der CO2-Preis auf 55 € pro Tonne angehoben werden.

Dies soll als Anreiz dienen, weniger fossilen Kraftstoff zu nutzen und emissionsärmere Fahrzeuge zu entwickeln. Im Moment bedeutet das aber vor allem eine stärkere finanzielle Belastung für Autofahrer.

2. Pendlerpauschale

Um dies ein wenig abzufedern, gibt es auch eine Anpassung bei der Entfernungspauschale.

  • Die sogenannte Pendlerpauschale soll von 30 Cent ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent erhöht werden. Ab Januar 2024 soll die nächste Anpassung auf 38 Cent ab dem 21. gefahrenen Kilometer erfolgen.

Änderungen bei Neuwagen

Es gibt unzählige Faktoren, die die Kaufentscheidung beim Neuwagen beeinflussen. Persönlicher Geschmack, Marken-Loyalität, Größe der Familie, Beruf, um nur einige zu nennen. Auf die haben Gesetzgeber keinen Einfluss. Deswegen werden Anreize geschaffen, dass Verbraucher umweltfreundlichere Modelle wählen. Auch Hersteller sollen so in die Verantwortung genommen werden, Autos für die Zukunft zu bauen.

  1. Kaufprämie

Gemeint ist die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge. Hier wird es eine Ergänzung in Form einer ‚Innovationsprämie‘ geben.

  • Mit ihr erhalten alle Käufer eines E-Autos oder Hybrid-Plug-In-Autos bis 40.000 € Nettolistenpreis
    • eine Prämie von 6.000 € bzw. 4.500 €.
  • Bei einem E-Auto oder Hybrid-Plug-In-Auto über 40.000 € Nettolistenpreis kannst Du Dich ebenfalls über eine Prämie freuen, die aber etwas geringer ausfällt
    • Hier sind es 5.000 € bzw. 3.750 €.

Gut zu wissen: Diese Prämien erhältst Du nicht automatisch – es ist ein Antrag nötig. Den kannst Du beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen!

Übrigens: Als zusätzlicher Bonus müssen alle zwischen 18.5.2011 und 31.12.2025 gekauften reinen E-Autos keine Kfz-Steuer bezahlen. Das gilt bis Ende 2030.

2. Strengere Abgasnormen

Damit Autohersteller die Abgaswerte einhalten, soll laut StVO Novelle neu die Euro 6d Regelung greifen. Sie besagt, dass die im Labor festgelegten Emissionswerte bei sogenannten RDE-Tests (Real Driving Emissions, also Schadstoffausstoß beim echten Fahren) nur um das 1,5-fache überschritten werden dürfen. So soll verhindert werden, dass Autohersteller ihre Fahrzeuge nur mit optimalen Emissionswerten aus Tests bewerben.

Außerdem soll es ein neues Kürzel in der Abgasnorm geben – ISC-FCM.

  • ISC steht dabei für In-Service-Conformity-Tests, also Konformität-während-des-Betriebs-Tests.
    • Bei diesen Tests muss der Hersteller mit Stichproben beweisen, dass das Fahrzeug nicht nur bei der Zulassung, sondern auch im späteren Betrieb alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
  • FCM steht für Fuel-Consumption-Monitoring, also Kraftstoff-Verbrauch-Überwachung.
    • Hersteller müssen dieses System in allen Neuwagen verbauen.
      • Es speichert den realen Kraftstoff-Verbrauch, der dann mit den Herstellerangaben abgeglichen werden kann.

Zusammen ist dies die 6d-ISC-FCM, die Autohersteller für Neufahrzeuge erfüllen müssen.

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Weitere Neuerungen in der StVO: Mehr Schutz für Radfahrer

Eine weitere Neuerung gibt es im Punkt ‚Abstand zu Fahrrädern beim Überholen‘. Bisher galt die etwas schwammige Regelung, man solle einfach ‚ausreichenden Seitenabstand‘ beim Überholen einhalten. Nun müssen Autofahrer folgende Abstände zu Fahrrädern einhalten:

  • innerorts 1,5 m Abstand
  • außerorts 2 m Abstand

Zudem wird ein neues Verkehrsschild eingeführt, das das Überholen von Zweirädern an kritischen Verkehrspunkten regelt. Gleich dem bestehenden Überholen-Verboten-Schild sind nun statt zwei PKWs ein PKW und ein Fahrrad und Motorrad abgebildet. Die Bedeutung ist bei dem neuen Schild allerdings eine doppelte. Sie besagt, dass

  • Zweiradfahrer nicht überholt werden dürfen.

und

  • Zweiradfahrer dürfen im Gegensatz überholen, auch wenn für Autos ein Überholverbot besteht.

Ein weiteres Verkehrszeichen, das einen Radschnellweg kennzeichnet, wird auch eingeführt. Das neue Verkehrsschild ist quadratisch mit grünem Untergrund, auf dem ein weißes Fahrrad samt zweispuriger Straße zu sehen ist.

  • Grünpfeil nun auch für Radfahrer

Ähnlich dem Grünpfeil in Schildform für Autos, wird es nun auch ein Schild geben mit Grünpfeil für Fahrräder. Der Zusatz ‚nur‘ zusammen mit einem Fahrrad-Symbol soll sicherstellen, dass Autos dieses Schild nicht für eigene Fahraktionen nutzen.

Bußgeldkatalog-Änderungen 2020 – Unser Fazit

Nach dem schnellen Ende der StVO-Novelle von 2020 waren viele überrascht über die schnelle Einigung im April 2021. Die Änderungen, die dabei am Bußgeldkatalog beschlossen wurden, sind nun weniger streng ausgefallen als in der ersten Fassung. Andere Teile der Novelle, wie etwa der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer, stimmen größtenteils mit der Fassung von 2020 überein.

Inwiefern diese Änderungen die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen werden, bleibt abzuwarten. Das Gute ist, bei fast allen Verstößen haben es Autofahrer selber in der Hand, ob sie zur Kasse gebeten werden, oder nicht.

Und wie sieht es bei Dir aus? Was ist Deine Meinung zu den Änderungen am Bußgeldkatalog? Welche Neuerungen unterstützt Du? Und welche sind Deiner Meinung nach noch überarbeitungsbedürftig? Schreib uns gerne einen Kommentar. Wir freuen uns auf Deine Meinung!

Maximilian von ATP

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