28 Jun 2021 Autowissen
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Rettungsgasse bilden: So geht’s richtig!

Die Rettungsgasse ist vielen bekannt. Was einige aber nicht wissen: Eine Rettungsgasse bilden musst Du schon, wenn Fahrzeuge auf Autobahnen oder mehrspurigen Außerortsstraßen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Denn wenn alles steht und die Rettungskräfte von hinten kommen, ist es oftmals schon zu eng und zu spät für die Bildung einer Rettungsgasse. Dabei können bei einem Unfall wenige Minuten bereits über Leben und Tod entscheiden. Also: Damit die Rettungskräfte schnell am Unfallort eintreffen, musst Du als Autofahrer im Stau eine Rettungsgasse bilden. Wie das funktioniert und wie Du es richtig machst – das erfährst Du hier!

In folgenden Fällen musst Du eine Rettungsgasse bilden

Rettungsgassen sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die Du als Autofahrer unbedingt kennen solltest. Und wir helfen Deinem Gedächtnis gerne etwas auf die Sprünge. Also: Wann musst Du eine Rettungsgasse bilden? Ganz einfach: Immer dann, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Rettungsgassen müssen auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen gebildet werden.
  • Es sind mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung vorhanden.
  • Fahrzeuge fahren mit Schrittgeschwindigkeit.
  • Die Fahrzeuge befinden sich bereits im Stillstand.
  • Die Bildung einer Rettungsgasse dient der Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen.
Gut zu wissen: Die Regelung gilt nicht auf innerörtlich mehrspurigen Kraftfahrtstraßen. Jedoch kann ein Fahrzeug mit Blaulicht und Sirene anordnen, unverzüglich freie Bahn zu schaffen, da diese das Wegerecht besitzen. Übrigens: Wann und wo Du eine Rettungsgasse bilden solltest – das ist in §11 Abs. 2 StVo 2016 hinterlegt.

So bildest Du die Rettungsgasse richtig!

Das Missachten der Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, geschieht oftmals aus reinem Unwissen. Gehörst Du zu den Autofahrern, die nicht wissen, wie sie sich im Ernstfall verhalten sollen? Dann erfährst Du jetzt genau, wie Du die Rettungsgasse richtig bildest:

  • Gerät der Verkehr ins Stocken, musst Du auf Autobahnen und mindestens zweispurigen Straßen eine Rettungsgasse bilden.
  • Wenn Du Dich einem Stau näherst, dann schalte das Warnblinklicht ein.
  • Sofern möglich, solltest Du die Rettungsgasse bilden, solange die Fahrzeuge noch rollen.
  • Fährst Du auf dem linken Fahrstreifen, so weichst Du nach links aus.
  • Fährst du auf den übrigen Fahrstreifen, so weichst Du nach rechts aus.
  • Du solltest erst den Blinker setzen, dann zur Seite fahren. Sonst drohen weitere Unfälle.
  • Außerdem solltest Du ausreichend Abstand zum vorderen Fahrzeug halten.
  • Die Standspur auf Autobahnen musst Du freihalten.
Gut zu wissen: Die Regelung gilt nicht auf innerörtlich mehrspurigen Kraftfahrtstraßen. Jedoch kann ein Fahrzeug mit Blaulicht und Sirene anordnen, unverzüglich freie Bahn zu schaffen, da diese das Wegerecht besitzen. Übrigens: Wann und wo Du eine Rettungsgasse bilden solltest – das ist in §11 Abs. 2 StVo 2016 hinterlegt.
Rettungsgasse_gebildet_auf_zweispuriger_Autobahn_mit_Nutzung_der Nothaltespur_ATP
Rettungsgasse bilden mit Befahren der Standspur

Rettungsgasse bei drei oder mehr Spuren

  • Auf dreispurigen Autobahnen gilt:
    • Wer auf der äußersten linken Spur fährt, weicht nach links aus.
    • Wer auf der mittleren oder rechten Spur unterwegs ist, fährt nach rechts.
  • Sind vier oder mehr Spuren vorhanden, gilt im Prinzip das Gleiche:
    • Autofahrer auf der äußersten linken Spur fahren nach links, die auf den übrigen Spuren nach rechts.
Wusstest Du das? Die bisherige Regelung, dass auf vierspurigen Autobahnen die Rettungsgasse in der Mitte gebildet wird, gilt seit 2017 nicht mehr.

Rettungsgasse bilden: Autobahn-Auffahrt

Damit die Einsatzkräfte schnell am Unfallort eintreffen, fahren sie an der nächstgelegenen Einfahrt auf die Autobahn. Deshalb solltest Du Autobahn-Auffahrten unbedingt freihalten. Wenn es sich bereits bis zu dieser Einfahrt angestaut hat, dann musst Du in der rechten Spur eine Lücke frei lassen. Nur so können die Rettungsfahrzeuge ungehindert zur Rettungsgasse und letztendlich zum Unfallort gelangen.

Rettungsgasse bilden: Baustelle

Eine Rettungsgasse an Baustellen zu bilden, kann sehr schwierig werden. Grundsätzlich solltest Du möglichst weit links bzw. rechts fahren. Bei sehr engen Fahrstreifen ist es aber oftmals ratsam, den Mittelstreifen auf der linken Seite bzw. die Standspur auf der rechten Seite mitzubenutzen.

Tipp: Achte besonders darauf, genug Abstand zum Vordermann zu lassen!

Darfst Du bei einer Rettungsgasse den Standstreifen befahren?

Grundsätzlich musst Du den Standstreifen frei lassen. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO § 2 (1)) gilt der Seitenstreifen nicht als Bestandteil der Fahrbahn. Zudem ist er gar nicht zum Befahren ausgelegt – und das bedeutet, dass Du die Standspur im Regelfall nicht befahren darfst. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen, z. B. wenn Dich die Polizei zum Befahren des Standstreifens auffordert oder Platzmangel besteht und es keine anderen Möglichkeiten gibt, eine Rettungsgasse zu bilden. Wenn keine Ausnahme vorliegt und Du die Standspur trotzdem benutzt, musst Du mit einem Bußgeld, einem Punkt oder sogar mit einem Fahrverbot rechnen.

Gut zu wissen: Es gibt auch Verkehrszeichen, die das Befahren des Standstreifens ausdrücklich erlauben. Dabei kann die Ausnahme nur für besondere Stoßzeiten gelten oder dauerhaft gelten. Ist das Befahren nur zu bestimmten Tageszeiten erlaubt, werden meistens Bildschirme mit Lichtanzeigen hierfür verwendet.
Verkehrsschild_Befahren_des_Standstreifens_erlaubt_ATP
Befahren des Standstreifens für Rettungsgasse erlaubt

Überholen bei einer Rettungsgasse

Vielleicht hast Du Dich auch schon einmal gefragt, ob Du bei der Bildung einer Rettungsgasse andere Fahrzeuge überholen darfst. Auch hier schaffen wir gerne Klarheit:

  • Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren und somit andere Fahrzeuge überholen.
    • Hilfsfahrzeuge sind z. B. Feuerwehr- und Krankenwagen sowie Arzt- und Abschleppfahrzeuge.
  • In der Rettungsgasse gilt ein striktes Überholverbot für alle anderen Fahrzeuge.
  • Auch das Überholen von langsam fahrenden oder stehenden Fahrzeugen auf der Standspur ist rechtswidrig.
  • Weiterhin ist es streng untersagt, den Einsatzfahrzeugen hinterherzufahren, dies gilt sowohl für Auto- als auch für Motorradfahrer.
  • Weitere Behinderungen entstehen zudem auch durch Spurwechsel, weshalb Du auch darauf unbedingt verzichten solltest.

Unzulässige Verhaltensweisen bei der Bildung einer Rettungsgasse

Was bei einer Rettungsgasse erlaubt ist und was nicht – das fasst folgende Grafik zusammen:

Gebote_und_Verbote_bei_der_Bildung_einer_Rettungsgasse_ATP
Das darfst Du bei einer Rettungsgasse nicht!

Hast Du schon mal etwas von der sogenannten „Rechte-Hand-Regel“ gehört? Diese soll Dir dabei helfen, die Rettungsgasse richtig zu bilden. Wie das geht? Ganz einfach:

  1. Du schaust auf die rechte Hand.
  2. Die Finger symbolisieren die Fahrspuren, die vor Dir liegen.
  3. Der Daumen ist die linke Spur, auf der Du etwas weiter nach links fahren solltest.
  4. Die „Lücke“ zwischen Daumen und Zeigefinger ist die Rettungsgasse, die Du bilden musst.

Rettungsgasse: Ausnahmeregelungen für Motorräder

Grundsätzlich dürfen weder die Rettungsgasse noch der Standstreifen befahren werden. Eine Ausnahmeregelung für Motorradfahrer besteht nicht. Das heißt alle Regelungen gelten sowohl für Kraftfahrzeuge als auch für Motorräder.

Motorraeder_bei_Stau_auf_mehrspuriger_Strasse_ATP
Stau ohne Rettungsgasse – Motorräder auf mehrspuriger Straße

Auflösen der Rettungsgasse: Das musst Du beachten!

Auch wenn ein Einsatzfahrzeug bereits vorbeigefahren ist, solltest Du nicht direkt weiterfahren, da noch weitere Fahrzeuge folgen könnten. Wenn die Straßen wieder frei sind und der Verkehrsstau beendet ist, wird die Rettungsgasse von den Rettungskräften aufgelöst. Deshalb solltest Du eine Rettungsgasse nicht eigenmächtig auflösen!

Tipp: Für Neugierige gilt: Bitte beim Passieren der Unfallstelle unbedingt der Versuchung standhalten! Ansonsten drohen weitere Unfälle. Mehr zum Thema Gaffen erfährst Du mit nur einem Klick.

Rettungsgasse nicht gebildet? Diese Bußgelder drohen!

Das Bilden einer Rettungsgasse ist eine Pflicht für jeden Autofahrer. Wer bei stockendem Verkehr aber keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld und Punkten rechnen. Wenn Rettungskräfte dadurch behindert werden oder es zu Sachbeschädigungen kommt, kann es zu noch höheren Kosten und sogar zu einem Fahrverbot kommen.

Mit welchen Strafen und Bußgeldern Du rechnen musst – das kannst Du folgender Tabelle entnehmen:

Tatbestand Bußgeld Punkte Fahrverbot
Rettungsgasse nicht gebildet 200 € 2
…mit Behinderung 240 € 2 1 Monat
…mit Gefährdung 280 € 2 1 Monat
…mit Sachbeschädigung 320 € 2 1 Monat
Einsatzfahrzeug mit Blaulicht keine freie Bahn geschaffen 240 € 2 1 Monat
…mit Gefährdung 280 € 2 1 Monat
…mit Sachbeschädigung 320 € 2 1 Monat
Achtung: Eine Erhöhung des Bußgeldes im Spätsommer 2021 ist bereits in Planung. Das hat das Bundesverkehrsministerium bekannt gegeben. Jetzt gelten aber noch die aktuellen Regelungen aus der Tabelle oben. Du willst weitere Informationen zu den neuen Regelungen? Dann schau doch mal in unseren Beitrag zum Thema Änderungen im Bußgeldkatalog 2020 rein!
Verkehrschaos_statt_Rettungsgasse_ATP
Chaos statt Rettungsgasse bei Stau auf vierspuriger Straße

Rettungsgasse in anderen europäischen Ländern

Wie Du mittlerweile erfahren hast, wird in Deutschland die Rettungsgasse zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Zudem musst Du hierzulande bereits eine Rettungsgasse bilden, wenn der Verkehr sehr stockend ist bzw. wenn in Schrittgeschwindigkeit gefahren wird. Doch wie sieht es in anderen Ländern aus? Im Ausland gelten oft andere Regeln, teilweise existieren gar keine festgelegten Regelungen. Wir informieren Dich über die Regelungen im Ausland, die Du auch direkt zum anstehenden Urlaubscheck packen kannst.

Rettungsgasse in Österreich

Hier ist es ähnlich wie bei uns geregelt. Seit dem 1. Januar 2012 gilt auch in Österreich die Verpflichtung zur Bildung der Rettungsgasse. Dabei ist die Regelung die gleiche wie in Deutschland:

  • Die Fahrzeuge auf der linken Spur orientieren sich nach links, die Fahrzeuge auf den anderen Spuren nach rechts.
  • Und das gilt für Fahrbahnen, die zwei oder mehr Spuren besitzen.
  • Im Gegensatz zur deutschen Verordnung gilt diese Regelung aber auch auf innerörtlichen Schnellstraßen.
Wichtig: Bei Missachtung der Vorschriften drohen empfindliche Strafen. Die Bußgelder fallen hier wesentlich höher als in Deutschland aus. Seit September 2019 wird unter Umständen, beim unerlaubten Befahren der Rettungsgasse, eine Vormerkung im Führerscheinregister erfolgen. Zum Beispiel bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen ist nicht nur eine Verwaltungsstrafe die Folge, sondern auch ein Eintrag im Vormerksystem. Dieser wird für zwei Jahre gespeichert. Bei einspurigen Fahrzeugen gilt das unzulässige Befahren der Rettungsgasse nur dann als Vormerkdelikt, wenn Einsatzfahrzeuge behindert werden.

Nach der Einführung in Österreich, folgten einige andere europäische Länder dem Beispiel.

Rettungsgasse in der Schweiz

  • Auf Autobahnen mit zwei Fahrstreifen muss eine Rettungsgasse in der Mitte der zwei Fahrstreifen frei bleiben.
  • Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen wird die Gasse zwischen dem linken und dem zweiten Fahrstreifen von links gebildet.
  • Wer das Ende eines Staus erreicht, muss nachfolgende Fahrzeuglenker mit der Warnblinkanlage warnen.

Du siehst es: In Sachen Rettungsgasse bilden gelten auch in der Schweiz die gleichen Vorschriften wie hierzulande.

Rettungsgasse_bilden_bei_Regen_auf_dreispuriger_Autobahn_ATP
Rettungsgasse bilden auf dreispuriger Autobahn

Rettungsgasse in Frankreich

Eine Regelung wie in Deutschland gibt es in Frankreich (noch) nicht. Allerdings müssen Einsatzfahrzeuge an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeifahren können. Die Bildung einer Rettungsgasse ist aber keine Pflicht. Somit gibt es für die Nicht-Bildung von Rettungsgassen in Frankreich weder Bußgelder noch Strafen.

Rettungsgasse in Luxemburg

Auf einer zweispurigen Straße musst Du in der Mitte eine Rettungsgasse bilden. Bei drei Fahrstreifen wird die Gasse zwischen der linken und den übrigen Spuren gebildet. Die Autofahrer dürfen dabei sogar auf den Pannenstreifen ausweichen.

Rettungsgasse in Italien

In Italien gibt es hierzu keine speziellen Vorschriften.

Rettungsgasse in Tschechien, Slowenien, Ungarn & Kroatien

In diesen Ländern gilt in Sachen Rettungsgasse Folgendes:

  • Eine Fahrspur muss bei Stau immer für die Rettungskräfte frei gelassen werden.
  • Hier gelten eigentlich die gleichen Regeln wie in Österreich:
    • Wenn es sich um eine zweispurige Fahrbahn handelt, musst Du die Rettungsgasse in der Mitte bilden.
    • Bei mehrspurigen Straßen, wird die Rettungsgasse zwischen der linken und den anderen Spuren gebildet.
Rettungsgasse_fuer_freie_Durchfahrt_der_Einsatzkraefte_ATP
Rettungsgasse für freie Durchfahrt der Einsatzkräfte

Bußgelder im Ausland

In der Regel fallen die Bußgelder im Ausland höher als in Deutschland aus:

  • Beispielsweise in Österreich:
    • Dort kannst Du mit einer Strafe von bis zu 726 € rechnen…
    • Wenn es zusätzlich zu einer Behinderung von Einsatzfahrzeugen kommt, dann kann sich Deine Geldstrafe auf bis zu 2180 € belaufen…!
  • Für die Schweiz entscheiden die Behörden wiederum von Fall zu Fall, wie hoch das Bußgeld angesetzt wird.
    • Für das Nicht-Bilden einer Rettungsgasse gibt es keinen festgelegten Bußgeldkatalog.
  • Und solltest Du in Luxemburg gegen die Vorschriften der Rettungsgasse verstoßen:
    • Hier liegt das Bußgeld zwar „nur“ bei 145 €.
    • Jedoch musst Du mit 2 Punkten rechnen.

So, nun bist Du aber an der Reihe: Warst Du schon einmal in der Situation, dass Du eine Rettungsgasse bilden musstest? Oder hast Du vielleicht schon einmal miterlebt, dass die Rettungskräfte bei einem Einsatz von anderen Autofahrern behindert wurden? Teile gerne Deine Erfahrungen mit uns und hinterlasse uns einen Kommentar!

Andy von ATP

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