Eine Parkscheibe gehört zur Grundausstattung eines Autos – sie darf auf keinen Fall fehlen. Wenn Du jedoch die Parkscheibe nutzen musst, stellst Du Dir eventuell die Frage: Wie kann ich die Parkscheibe richtig einstellen? Wir liefern Dir die Antwort auf diese Frage und erklären Dir außerdem auch noch, was beim Parken mit Parkscheibe erlaubt ist. Na, bist Du jetzt neugierig? Dann fangen wir doch direkt an!
Inhalt
Parkscheibe richtig einstellen: So geht’s laut Paragraph 13 der StVO!
Es klingt zwar einfach, aber die Parkscheibe richtig einzustellen kann trotzdem ganz schön tricky sein. Ankunftszeit angeben und Parkscheibe in das Auto legen – so viel dürfte jeder noch von der Fahrschule wissen. Jedoch spielen beim Einstellen der Parkscheibe viele Details eine Rolle und Du kannst theoretisch sogar sehr viel falsch machen. Deswegen wollen wir Dir zeigen, wie es richtig geht.
Wie stellt man eine Parkscheibe ein?
Um Deine Parkscheibe richtig einzustellen, solltest Du einige Punkte beachten. Alle wichtigen und kleinen Details, die Du zum Einstellen der Parkscheibe wissen solltest, verrät Dir §13 der StVO. Wir fassen es für Dich zusammen:
- Um die Ankunftszeit auf der Parkscheibe richtig einzustellen, solltest Du diese aufrunden.
- Die Ankunftszeit wird immer im 30-Minuten-Takt angegeben.
- Der große weiße Pfeil auf der Scheibe sollte nicht zwischen den Markierungen liegen.
- Danach musst Du die Parkscheibe so ins Auto legen, dass sie von außen gut sichtbar ist.
- Am besten bietet sich hier das Armaturenbrett an.
- Alternativ gibt es auch kleine Plastikfolien, die Du an die Windschutzscheibe kleben kannst.
Nun hast Du die Parkscheibe auch schon richtig eingestellt! Auf dem entsprechenden Verkehrszeichen kannst Du nun ablesen, wie lange Du dort parken darfst. Doch was passiert, wenn die Parkzeit der Parkscheibe überschritten ist? Wie Du dann vorgehen solltest, erfährst Du natürlich auch von uns.
Parkscheibe abgelaufen: Das solltest Du jetzt tun
Du hast die Parkscheibe überzogen und möchtest kein Bußgeld wegen Falschparken riskieren? Du bist Dir nicht sicher, ob Du einfach stehen bleiben und die Parkscheibe nachdrehen kannst? Wir verraten Dir, was nun zu tun ist!
Darf ich eine Parkscheibe nachstellen?
Deine Parkzeit ist abgelaufen und Du würdest gerne länger stehen bleiben, weil Du zum Beispiel mit dem Einkauf noch nicht fertig bist. Trotzdem darfst Du nicht einfach die Parkscheibe nachstellen. Du musst anderen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit geben, auf diesem Parkplatz zu parken. Die einzige zulässige Weise, um dort weiterhin zu parken, ist also folgende: Du musst einmal kurz wegfahren und kannst Dich anschließend wieder auf den Parkplatz stellen – sofern dieser noch frei ist. Danach musst Du die Parkscheibe nochmals richtig einstellen. Et voilà: Du kannst Deine Parkzeit wieder voll ausnutzen.
Wie Du die Parkscheibe richtig einstellst und dass Du diese nicht einfach nachstellen darfst, weißt Du nun. Jedoch gibt es beim Parken mit Parkscheibe noch einige Punkte zu beachten, welche die Straßenverkehrsordnung vorschreibt. Natürlich erklären wir Dir auch diese genauer! Bereit? Let’s go!
Parken mit Parkscheibe: So muss die Scheibe aussehen
Eine Parkscheibe ist durch die StVO genormt. Das heißt, sie muss bestimmte Anforderungen erfüllen, damit Du sie auch ordnungsgemäß nutzen darfst. Welche das sind? Das verrät Dir die Anlage 3 zur StVO. Dort findest Du unter Punkt 11 das Bild 318, das eine genormte Parkscheibe zeigt:
- Die Parkscheibe muss eine Höhe von 150 mm haben.
- Die Breite ist auf 110 mm festgelegt.
- Eine Zeiteinteilung im 30-Minuten-Takt ist ebenfalls festgelegt.
- Damit die Parkscheibe gut lesbar ist, ist die Schriftart nach DIN-1451 geregelt.
Die Parkscheibe, die in der StVO abgebildet ist, hat eine blau-weiße Farbe. Aber ist diese auch Teil der Norm? Sind andere Farben wie zum Beispiel Pink bei Parkscheiben erlaubt? Wir verraten Dir selbstverständlich auch diese Antworten!
Ist eine pinke Parkscheibe erlaubt?
Nicht nur beim Auto-Tunen wollen Autofahrer und Autofahrerinnen ihr geliebtes Auto personalisieren. Schon ein kleines Detail wie eine pinke Parkscheibe kann zum echten Hingucker werden – und das ganz ohne eine Tieferlegung oder andere technische Veränderungen am Fahrzeug. Die StVO besagt jedoch, dass die Parkscheibe blau-weiß sein muss. Somit ist eine pinke, orangene oder auch grüne Parkscheibe leider nicht zulässig.
Bei Werbegeschenken solltest Du also eher Vorsicht walten lassen: Sind sie nur hinten zusätzlich bedruckt, stellt es kein Problem dar. Hat die Parkscheibe auf der Vorderseite einen Aufdruck oder gar eine andere Farbe, ist sie nicht zulässig und das kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Ist eine digitale Parkscheibe erlaubt?
Immer beliebter werden auch moderne, digitale Parkscheiben. Du kannst es Dir bestimmt denken: Sie sehen nicht aus wie die in Anlage 3 beschriebene Parkscheibe. Ist eine elektronische Variante denn nun zulässig? Die Antwort lautet: Ja, wenn diese bestimmte Vorschriften erfüllt:
- Der Bildschirm der digitalen Parkscheibe muss ein 24-Stunden-Zeitformat haben.
- Damit die Ankunftszeit auch gut lesbar ist, ist eine Ziffernhöhe von mindestens 2 cm vorgeschrieben.
- Auch die Abbildung von einem weißen „P“ auf blauem Hintergrund auf der Vorderseite ist Pflicht.
- Dies entspricht dem Zeichen 314 (Punkt 7) der Anlage 3 in der StVO.
Wichtig: Ganz klar verboten sind Parkscheiben, welche die Ankunftszeit automatisch anpassen!
Nun weißt Du Bescheid, wie Du die Parkscheibe richtig einstellst und was es dabei zu beachten gibt! Jetzt wollen wir ein wenig von Dir erfahren: Benutzt Du regelmäßig eine Parkscheibe? Hast Du bereits gewusst, dass Du beim Einstellen aufrunden musst? Hast Du evtl. sogar schon einen Strafzettel kassiert, weil die Parkscheibe falsch eingestellt oder in einer anderen Farbe war? Erzähl uns doch in den Kommentaren von Deinen Erfahrungen!