Herbstaktion 2017
- Geltung: Die folgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Einbaurechnungs-Verlosung im Rahmen der ATP Herbstkampagne vom 23. Oktober bis einschließlich 05. November 2017. Es wird von der ATP Auto-Teile-Pöllath Handels GmbH (nachfolgend ATP genannt) veranstaltet.
- Teilnahme: Die Teilnahme erfolgt durch die Einsendung der Einbaurechnung inklusive der ATP-Kundenummer an die e-Mail Adresse atp.marketing@atp-autoteile.de. Durch die Einsendung nimmt der Kunde automatisch an der Verlosung teil. Berücksichtigt werden alle Teilnehmer bis einschließlich 05. November 2017, 23:59 Uhr. Jeden Tag werden fünf Gewinner gezogen. Berücksichtigt werden nur Teilnehmer, die die verbauten Teile innerhalb der letzten 2 Jahre (ab 23.10.2015) im ATP-Onlineshop (www.atp-autoteile.de) erworben haben. Teilnehmen darf jede volljährige natürliche Person. Minderjährige sind soweit zur Teilnahme berechtigt, wenn ATP dies zulässt und der gesetzliche Vertreter der Teilnahme zustimmt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von ATP, verbundener Unternehmen und eventueller Kooperationspartner, sowie deren Angehörige. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen und pro Verlosung nur einmal teilnehmen.
- Gewinn: Der Gewinn besteht nur in dem von ATP angegebenen Umfang. ATP behält sich das Recht vor, die Gewinner zu kontaktieren und die Rückabwicklung persönlich zu klären. Eventueller Aufwand, der dem Gewinner durch Nutzung des Gewinns entsteht, wie z. B. Unterhalt oder Steuern – ist nicht vom Gewinn umfasst, soweit nicht anders angegeben. ATP haftet außerhalb von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Schäden, die einem Teilnehmer oder Dritten durch die Annahme oder Nutzung des Gewinns entstehen. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes und ein Umtausch des Gewinns sind ausgeschossen. Kann der Gewinner den Gewinn nicht nutzen oder unterlässt er es, verfällt er ersatzlos.
- Ziehung: Die Ermittlung der Gewinner erfolgt zeitlich nach Auswertung der teilnehmenden Personen, und zwar durch ATP, ihre Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder von ATP beauftragte Dritte. ATP haftet nicht für leicht fahrlässiges Verhalten dieser Personen bei der Gewinner-Ermittlung. Die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinner wird persönlich kontaktiert. Jede als Gewinner ermittelte Person hat ATP unverzüglich mitzuteilen, ob sie den Gewinn annimmt. Falls ATP innerhalb einer angemessenen Wartezeit von mindestens einer Woche nach Absendung der Benachrichtigung keine solche Mitteilung zugeht, kann ATP einen anderen Gewinner ermitteln und benachrichtigen. Der ursprünglich ermittelte Teilnehmer kann keinen Ersatz verlangen. ATP kann den Gewinn auch direkt mit der Benachrichtigung an den Gewinner verschicken. Teilnehmer können insbesondere, auch nachträglich, ausgeschlossen werden, wenn sie gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder das Gewinnspiel zu manipulieren versuchen. In solchen Fällen kann ATP Gewinne aberkennen und zurückfordern.
- Vorzeitige Beendigung der Verlosung: ATP kann die Verlosung jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Ersatzansprüche für die Teilnehmer beenden, etwa falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.
- Datenschutz: Zur Durchführung der Verlosung erhobene Daten gibt ATP nicht an Dritte weiter, sofern nicht zur Ermittlung des Gewinners und der Überlassung des Gewinns notwendig ist. Die Daten werden weder verkauft noch zu Marketingzwecken an Dritte weitergegeben. Nach Durchführung der Verlosung und dem Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen löscht ATP die Daten. ATP kann unter Umständen gesetzlich dazu verpflichtet sein, den Namen von Gewinnern öffentlich bekannt zu geben. ATP wird dies nach Möglichkeit nur in einer abgekürzten Form tun. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass ATP die der Teilnahme übermittelten persönlichen Daten aufzeichnen und nach Ablauf der Verlosung speichern und gegebenenfalls zuständigen Aufsichtsbehörden offenlegen muss.

