Ob DDR-Führerschein, grauer bzw. rosa Papierführerschein oder vor 2013 ausgestellter Kartenführerschein – mehr als 40 Millionen Dokumente sind von dem EU-weiten Umtausch betroffen. Doch wer sollte seinen Führerschein erneuern? Und was hat es mit dem EU-Führerschein überhaupt auf sich? Welche Fristen gelten für den Fahrerlaubnis-Umtausch? In diesem Beitrag erfährst Du alles, was Du dazu wissen musst!
INHALT
Fahrerlaubnis umtauschen und EU-Führerschein erhalten: Das steckt dahinter
Eigentlich war der 19.01.2022 für die Generation mit Geburtsjahr 1953–1958 der wichtige Stichtag: Bis dahin sollten alle ihren alten Führerschein erneuert haben und den neuen EU-Führerschein erhalten. Du hast den Termin verschwitzt? Keine Panik: Corona-bedingt wurde die Deadline auf den 19.07.2022 verschoben. Somit hast Du noch ein paar Monate Zeit, um den alten Führerschein erneuern zu lassen. Aber warum der ganze Spuk um diesen EU-Führerschein? Das erklären wir Dir jetzt!
Der Führerschein-Umtausch kommt nicht von ungefähr. Dahinter steckt eine EU-Richtlinie, und zwar die 2006/126/EG, die am 20.12.2006 veröffentlicht worden ist. Sie ist für alle EU-Mitglieder bindend und hat einen klar nachvollziehbaren Hintergrund:
„unterschiedliche Regelungen der einzelnen Mitgliedstaaten [bestehen] nebeneinander […] und in den Mitgliedstaaten [sind] mehr als 110 verschiedene Führerscheinmuster gültig […]. Dies führt zu Transparenzproblemen für Bürger, Ordnungskräfte und Führerscheinbehörden und zur Fälschung von Dokumenten, die zuweilen Jahrzehnte alt sind.“
2006/126/EG (3)
Neuer EU-Führerschein – fälschungssicher wie nie zuvor
Warum die EU-Bürgerinnen und Bürger den Führerschein erneuern sollen, liegt also auf der Hand:
- Aktuell haben Führerscheine in der EU mehr als 110 Gesichter.
- Allein in Deutschland ist die Dokumentenlandschaft kunterbunt:
- Manche besitzen noch DDR-Führerscheine – in Grau oder Rosa.
- In ganz Deutschland sind noch zahlreiche alte Papierführerscheine in Rosa und Grau im Umlauf.
- Wer seine Fahrerlaubnis zwischen dem 01.01.1999 und dem 31.12.2012 erhalten hat, besitzt einen Kartenführerschein.
- Seit dem 19.01.2013 sind auch noch EU-Führerscheine im Umlauf.
Alte Fahrerlaubnis, neuer EU-Führerschein?
Wenn Du jetzt denkst, dass Du die Führerscheinprüfung nochmals ablegen musst, um in den Genuss des neuen EU-Führerscheins zu kommen: Da können wir Dich nochmals beruhigen! Du musst zwar den Führerschein erneuern – die Fahrerlaubnis bleibt prinzipiell unberührt:
„Vor dem Beginn der Anwendung dieser Richtlinie erteilte oder erworbene Fahrerlaubnisse sollten unberührt bleiben.“
2006/126/EG (5)
Alle 15 Jahre gilt: Führerschein erneuern
Selbst wenn Du nach 2013 die Fahrerlaubnis erworben hast und stolzer Besitzer bzw. stolze Besitzerin eines EU-Führerscheins bist: Auch Du wirst alle 15 Jahre den Führerschein erneuern müssen.
Mit Schikane hat es nichts zu tun – es geht darum, alle 15 Jahre die Dokumente auf ihre Gültigkeit zu überprüfen und mit neuesten Mitteln die bestmögliche Fälschungssicherheit zu gewährleisten:
„Die Einführung einer Gültigkeitsdauer für neue Führerscheine sollte es ermöglichen, anlässlich der regelmäßigen Erneuerung die neuesten Maßnahmen zum Schutz gegen Fälschungen anzuwenden und ärztliche Untersuchungen oder andere von den Mitgliedstaaten vorgeschriebene Maßnahmen durchzuführen.“
2006/126/EG (5)
So weit, so gut. Nun weißt Du, was es mit dem EU-Führerschein auf sich hat und warum Du alle 15 Jahre – wenn nicht alle 5 Jahre – diesen Führerschein erneuern musst. Aber wie sieht es aus mit den alten Papier- und Kartenführerscheinen? Welche davon müssen umgetauscht werden? Das erfährst Du jetzt!
Führerschein erneuern: Wen betrifft es?
Nun stellst Du Dir sicherlich die Frage: Muss ich auch meinen Führerschein erneuern? Oder bin ich von dem EU-weiten vorgesehenen Führerschein-Umtausch nicht betroffen? Wir liefern Dir die Antworten!
Welche Führerscheine müssen umgetauscht werden?
Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, müssen – früher oder später – erneuert werden. Das trifft auf folgende Dokumente zu:
- DDR-Führerscheine (ob grau oder rosa – das spielt keine Rolle)
- Alle anderen Papierführerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgehändigt worden sind.
- Kartenführerscheine, die zwischen dem 01. Januar 1999 unddem 18.01.2013 ausgestellt worden sind.
- EU-Führerscheine, wenn das Ausstellungsdatum länger als 15 Jahre her ist (mit wenigen Ausnahmen) – also frühestens 2028.
Führerschein-Umtausch – aber bitte ohne Chaos
Laut KBA-Statistik waren allein in Deutschland zum 1.01.2021 insgesamt 42.876.945 Fahrerlaubnisse im Umlauf. Wenn wir nun davon ausgehen, dass alle Personen ihren Führerschein mit 18 Jahren erlangt haben, dürften alle Altersgruppen ab 25+ ihren Führerschein vor dem Stichtag 19.01.2013 erhalten haben. Und das bedeutet: 38.632.539 Personen müssten in den nächsten Jahren, spätestens bis zum 19.01.2033, ihren Führerschein erneuern lassen.
Nun kannst Du Dir unschwer vorstellen, dass die Führerschein-Stellen kaum in der Lage sein dürften, einen solchen massiven Andrang zu bewältigen. Um das Ganze nicht in pures Chaos ausarten zu lassen, gibt es für den Führerschein-Umtausch gestaffelte Fristen. Je nach Geburtsjahr bzw. je nach „Alter“ Deiner Fahrerlaubnis gelten andere Fristen. Was auf Dich zutrifft? Das verraten wir Dir sofort!
Führerschein erneuern: Diese Fristen gelten
Die Fristen für den Führerschein-Austausch richten sich nach zwei verschiedenen Kriterien:
- Deinem Jahrgang
- Dem Ausstellungsdatum des Führerscheins
Was auf Dich zutrifft, das erfährst Du jetzt!
Welche Jahrgänge müssen den Führerschein zuerst umtauschen?
Der Führerschein-Umtausch nach Jahrgängen betrifft nur diejenigen, die ihr Dokument vor dem 01.01.1999 erhalten haben. Eine einzige Ausnahme gibt es dennoch:
- Wenn Dein Geburtsjahr vor 1953 liegt, spielt das Ausstellungsdatum keine Rolle.
- In dem Fall kannst Du die maximale Frist ausreizen – solange Du vor dem Stichtag 19.01.2033 Deinen Führerschein erneuern lässt.
Doch für welche Jahrgänge eilt die Zeit für den Führerschein-Umtausch? Das ist klar geregelt – mit folgender Staffelung:
- Die Gruppe Jahrgang1953–1958 ist zuerst an der Reihe.
- Ursprünglich war die Deadline der 19.01.2022.
- Dank Corona geht es in die Verlängerung – bis zum 19.07.2022.
- Danach wird der Führerschein-Umtausch für die Gruppe Jahrgang 1959–1964 fällig.
- Spätestens bis zum 19.01.2023 müssen alle Mitglieder dieser Gruppe den Führerschein erneuert haben.
- Im nächsten Jahr ist die Generation Jahrgang 1965–1970 dran – bis zum 19.01.2024.
- Für die nächste Altersgruppe Jahrgang 1971+ gilt der 19.01.2025 als Deadline.
Führerschein umtauschen – Fristen je nach Ausstellungsdatum
Für die ab Januar 1999 erteilten Fahrerlaubnisse richten sich die Fristen für den Führerschein-Umtausch nicht mehr nach Deinem Geburtsjahr. Entscheidend ist nun das Ausstellungsdatum. Auch hier soll eine Staffelung allen Betroffenen dazu verhelfen, möglichst stressfrei in den Genuss des fälschungssicheren EU-Führerscheins zu kommen. Welche Fristen Du für den Umtausch einhalten musst? Hierfür ist ein stufenweiser Umtausch vorgesehen. Wie dieser genau ausschaut – das haben wir Dir in folgender Tabelle zusammengefasst (Quelle: BMVI):
Führerschein-Ausstellungsdatum | Fristen für Führerschein-Umtausch |
---|---|
01.01.1999–31.12.2001 | 19.01.2026 |
01.01.2002–31.12.2004 | 19.01.2027 |
01.01.2005–31.12.2007 | 19.01.2028 |
01.01.2008–31.12.2008 | 19.01.2029 |
01.01.2009–31.12.2009 | 19.01.2030 |
01.01.2010–31.12.2010 | 19.01.2031 |
01.01.2011–31.12.2011 | 19.01.2032 |
01.01.2012–18.01.2013 | 19.01.2033 |
So, nun weißt Du bestens Bescheid, wer, wann seinen Führerschein erneuern lassen sollte. Aber mit welchen Kosten ist der Führerschein-Umtausch verbunden? Und wie und wo kannst Du den EU-Führerschein beantragen? Der Vollständigkeit halber beantworten wir Dir auch diese Fragen in aller Kürze.
Führerschein-Umtausch: Kosten & Antragstellung
Keine Sorgen: Der Führerschein-Umtausch hat nichts mit einem Entzug der Fahrerlaubnis (mit oder ohne MPU-Anordnung) zu tun. Dementsprechend wirst Du den Führerschein erneuern können, ohne hohe Kosten befürchten zu müssen:
- Der normale Führerschein-Umtausch an sich kostet Dich circa 25 Euro (mit kleinen Unterschieden je nach Führerschein-Stelle).
- In Köln kannst Du für 25,30 Euro den Führerschein erneuern lassen.
- Hinzu kommen nur noch die Kosten für das aktuelle biometrische Passbild, das Du hierfür vorlegen musst.
- Etwas teurer wird es, wenn Du es eiliger hast und eine Express-Ausstellung beantragst.
- In dem Fall kommen, je nach Führerschein-Stelle, noch 9–20 Euro dazu.
- Die Führerschein-Stellen in Köln verlangen zum Beispiel hierfür 9,75 Euro.
Führerschein erneuern: Das brauchst Du für die Antragstellung
Vielerorts kannst Du den Führerschein-Umtausch online beantragen – wie zum Beispiel in Köln oder München. Ob offline oder online – Folgendes wirst Du für die Antragstellung brauchen:
- Deinen Personalausweis bzw. Reisepass (als Identitätsnachweis)
- Eventuell Nationalpass (mit Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger)
- Den alten Führerschein
- Ein aktuelles biometrisches Passbild von Dir.
- Eventuell eine Karteikartenabschrift der Führerschein-Stelle, die Dir den alten Führerschein ausgehändigt hatte.
- Das trifft nur zu, wenn Du den alten Führerschein in einer anderen Stadt beantragt hattest.
Nach dem Umtausch den alten Führerschein behalten? Das geht!
Du möchtest nach dem Umtausch den alten Führerschein behalten? Auch das geht – sofern Du damit leben kannst, dass Dein guter alter DDR-Führerschein etwas „entstellt“ wird. Das alte Dokument kannst Du nämlich nur dann behalten, wenn es zuvor unbrauchbar gemacht worden ist. Hierfür werden entweder die Ecken des Führerscheins abgeschnitten oder Löcher in das Dokument eingestanzt.
So, nun haben wir aber genug erzählt. Nun bist Du an der Reihe! Hast Du schon einen EU-Führerschein? Oder musst Du noch Deinen „alten“ Papier- bzw. Karten-Führerschein erneuern lassen? Welche Fristen treffen auf Dich zu? Wir sind sehr gespannt auf Deinen Kommentar!