2 Jul 2021 Autowissen
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Fahrerflucht: Strafen, Folgen & Co.

Fahrerflucht, Unfallflucht – zwei Begriffe für ein und dasselbe Verhalten. Ob Mini-Kratzer, kleine Delle an der Beifahrertür oder größere Unfälle mit erheblichem Sach- bzw. Personenschaden: Wer sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt, setzt sich vielfachen Strafen aus. Was alles unter Unfallflucht fällt, welche Strafen drohen und wie Du Fahrerflucht vermeiden kannst – das erfährst Du hier! Bist Du startklar? Na dann lass uns direkt loslegen!

Fahrerflucht: Das sagen die Zahlen

Einen Unfall bauen und sich anschließend wortlos aus dem Staub machen? Ein absolutes No-Go – würde man meinen. Und dennoch… Wenn Du Dir die Zahlen anschaust, wird Dir schnell klar, dass Fahrerflucht gar nicht so selten ist, wie Du vielleicht denkst.

Gut zu wissen: Das, was Du umgangssprachlich als „Fahrerflucht“ bezeichnest, wird bisweilen auch „Unfallflucht“ genannt. Und offiziell ist die Bezeichnung wiederum eine andere. Das Strafgesetzbuch spricht von „unerlaubtem Entfernen vom Unfallort“. Gemeint ist aber immer das gleiche rechtswidrige Verhalten.

Unfallflucht im Jahr 2019 in Deutschland

  • Laut einer Statista-Umfrage waren 35.925 der im Jahr 2019 in Deutschland registrierten Verkehrsverstöße Unfallflucht-Straftaten!
  • Dabei scheinen Männer deutlich häufiger die Biege zu machen:
    • So entfernten sich 26. 782 Männer unerlaubt von der Unfallstelle.
    • Hingegen waren es „nur“ 9. 143 Frauen, die sich der Fahrerflucht schuldig machten.

Klar. Ob mit oder ohne größeren Schaden: Unfallflucht bleibt Unfallflucht. Aber wenn Du jetzt denkst, dass die Zahlen „harmlose“ Straftaten widerspiegeln – hier kommt die ernüchternde Nachricht:

Fahrerflucht mit Personenschaden: Die Zahlen bleiben konstant

  • Laut einer weiteren Statista-Umfrage gab es hierzulande im Jahr 2019 sogar 26.172 Unfallflüchtige bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden!
Gut zu wissen: Eine deutlich sinkende Tendenz lässt sich über die Jahre nicht feststellen. So bleibt die Zahl der Fahrerflucht-Delikte über die Jahre konstant hoch. Zur Veranschaulichung: Im Jahr 2012 gab es hierzulande 26.635 Unfallflüchtige (bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden). 2015 waren es 26.360 und 2018 sogar 27.069

Fahrerflucht: Das sagt die StVO

§ 34 StVO beschreibt, wie Du Dich bei einem Unfall zu verhalten hast. Und vom richtigen Verhalten lässt sich die Bedeutung der sogenannten Fahrerflucht ableiten. Denn nur wenn klar ist, was im Fall eines Unfalls zu tun ist, können auch entsprechende Konsequenzen fallen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere § 34 (1) 6. wichtig:

„(1) Nach einem Verkehrsunfall hat, wer daran beteiligt ist, […]
6. 
a) so lange am Unfallort zu bleiben, bis zugunsten der anderen Beteiligten und Geschädigten die Feststellung der Person, des Fahrzeugs und der Art der Beteiligung durch eigene Anwesenheit ermöglicht wurde oder
b) eine nach den Umständen angemessene Zeit zu warten und am Unfallort den eigenen Namen und die eigene Anschrift zu hinterlassen, wenn niemand bereit war, die Feststellung zu treffen, […].“

Und wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du an einem Verkehrsunfall beteiligt bist oder nicht – hier ist § 34 StVO (2) unmissverständlich formuliert:

„Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jede Person, deren Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann.“

Wie Du siehst, ist die Definition der an einem Verkehrsunfall beteiligten Personen sehr weit gefasst. Somit begehst Du auch dann Fahrerflucht, wenn Du nur am Rande an einem Unfall beteiligt warst und einfach weiterfährst.

Beispiel: Du setzt den Blinker nicht und wechselst die Spur. Dadurch irritierst Du den Hintermann. der auf die Bremse tritt. In der Folge kommt es zu einem Auffahrunfall zwischen den Fahrzeugen hinter Dir. In dem Fall kannst Du nicht einfach weiterfahren, da Du der Auslöser des Unfalls warst. Ansonsten machst Du Dich der Fahrerflucht schuldig.
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Unfallflucht! Eine Frau rennt aus dem Auto und entfernt sich von der Unfallstelle.

Unfallflucht: Diese Strafen drohen!

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) setzt den gesetzlichen Rahmen für das Verhalten auf den Straßen. Somit sind auch dort die zu erwartenden Verhaltensweisen je nach Verkehrssituation genau definiert. Bist Du in einen Unfall verwickelt und erfüllst nicht die in §34 StVO festgesetzten Kriterien, machst Du Dich der Unfallflucht strafbar. Was dann geschieht – das regelt das Strafgesetzbuch. Dort sind auch für die Fahrerflucht Strafen definiert. Welche das sind – das verraten wir Dir jetzt.

Fahrerflucht im StGB

Wie Du Dir unschwer vorstellen kannst: Unfallflucht ist strafbar. Und was dann passiert – das steht in §142 StGB. Dort findest Du nicht nur die Wiederholung mancher Punkte aus der StVO. Obendrein wird Dir klar, was die Fahrerflucht für Strafen nach sich zieht. Und wie Du es dem Strafmaß entnehmen kannst, ist das „unerlaubte Entfernen vom Unfallort“ alles andere als ein Kavaliersdelikt:

  • Unfallflucht kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.
  • Alternativ sieht das StGB auch eine Geldstrafe vor.
Gut zu wissen: Dass Fahrerflucht im StGB verankert ist, heißt nicht, dass das unerlaubte Verlassen des Unfallortes „nur“ mit dem Paragraphen 142 StGB geahndet wird. Warum? Ganz einfach: Je nach angerichtetem Schaden kommen weitere Straftaten dazu – wie zum Beispiel Sachbeschädigung, unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung usw.

Unfallflüchtigen drohen auch zivilrechtliche Folgen!

Und wie das so häufig ist: Wer Fahrerflucht begeht, muss nicht nur mit strafrechtlichen Folgen rechnen. Auch zivilrechtliche Ansprüche können daraus resultieren. Welche das sein können, das verraten wir Dir jetzt!

  • Fordert der Geschädigte (Unfallgegner) Schadensersatz, dann können Dir obendrein zivilrechtliche Folgen drohen.
  • Deine Versicherung kann nämlich den Schaden regulieren und anschließend Regressansprüche bei Dir geltend machen.
  • Dass es je nach entstandenem Schaden teuer werden kann – das kannst Du Dir vorstellen.
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Nach Fahrerflucht: Eine Frau blickt verzweifelt auf ihr beschädigtes Fahrzeug

Fahrerflucht: Bußgeld, Punkte & Co.

Dass Du Dich immer dann strafbar machst, wenn Du Dich unerlaubt vom Unfallort entfernst – das dürfte Dir nun klar sein. Aber wie sieht es mit den verkehrsrechtlichen Folgen aus? Du musst auch bei Fahrerflucht mit Bußgeldern, Punkten und sogar dem Entzug Deiner Fahrerlaubnis rechnen. Wie hoch die Strafen für die Unfallflucht liegen – das hängt von der Schwere des Verstoßes ab.

Unfallflucht bei Schäden unter 1.300 EURO

Entfernst Du Dich unerlaubt von der Unfallstelle und es ist ein Schaden entstanden, der unter 1.300 EURO liegt, dann drohen Dir wegen Fahrerflucht folgende Strafen:

  • 2 Punkte in Flensburg
  • Zwischen 1 Monat und 3 Monaten Fahrverbot – je nach Schwere.
Interessant: Schlägt das schlechte Gewissen schnell genug Alarm und Du outest Dich binnen 24 Stunden als unfallflüchtig – dann kann es durchaus zu milderen Strafen führen.

Fahrerflucht bei Schäden über 1.300 EURO

Aua. Jetzt wird es richtig böse. In dem Fall kommt Folgendes auf Dich zu:

  • Du erhältst 3 Punkte in Flensburg.
  • Den Führerschein musst Du abgeben.
  • Erst nach 6 Monaten wirst Du frühestens einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen dürfen (Sperrfrist).
    • Dabei kann es durchaus sein, dass Du zur MPU gehen musst.
Gut zu wissen: Nicht nur beschädigte Fahrzeuge und verletzte Insassen zählen. Auch in Mitleidenschaft gezogene Straßenlaternen, Schilder, Hausfassaden & Co. fließen in die Rechnung mit ein.

Unfallflucht vermeiden: So verhältst Du Dich richtig

Ein kaputter Seitenspiegel, ein kleiner Rempler oder was auch immer. Wie verhältst Du Dich richtig, wenn der Halter des beschädigten Wagens nicht vor Ort ist? In den relevanten Gesetzestexten ist die Rede von „angemessener Wartezeit“. Was ist denn damit gemeint? Was gilt als angemessen? Und was passiert, wenn ich nach der Wartezeit den Unfallort verlasse? Wir klären auf!

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Damit es gar nicht zur Fahrerflucht kommt: Angemessene Wartezeit einhalten!

Keine Fahrerflucht nach angemessener Wartezeit?

Als Faustformel gilt: Du solltest solange warten, bis es unwahrscheinlich wird, dass der Halter des beschädigten Wagens wiederauftaucht. Doch wie lange solltest Du denn warten? Die Antwort lautet: Es kommt drauf an:

  • Du hast am helllichten Tag an einer Tankstelle, auf einer Raststätte bzw. auf dem Supermarktparkplatz einen Kratzer am Nachbarsauto verursacht?
    • Dann kannst Du davon ausgehen, dass der Halter in der Nähe ist und bald wieder aufkreuzen wird.
    • In dem Fall ist eine längere Wartezeit (bis zu einer Stunde) durchaus zumutbar.
  • Ereignet sich der Unfall mitten in der Nacht auf einer verlassenen Straße, wo weit und breit niemand zu sehen ist:
    • Hier ist eine kürzere Wartezeit von 15 Minuten durchaus vertretbar.
Gut zu wissen: Bei schweren Unfällen gilt auch eine höhere Wartezeit als zumutbar. Hier sind zwei Stunden durchaus okay.

Unfallflucht nach angemessener Wartezeit? So vermeidest Du böse Überraschungen!

Du wartest, wartest und es kommt niemand. Darfst Du dann einfach so gehen? Natürlich nicht! Denn ansonsten begehst Du weiterhin Fahrerflucht – angemessene Wartezeit hin oder her. Damit der absolute Worst Case nicht eintrifft, solltest Du nach dem Warten Folgendes tun:

  • Melde den Unfall der Polizei.
  • Zusätzlich kannst Du selbstverständlich noch einen Zettel mit Telefonnummer und Namen an der Windschutzscheibe (eventuell mit Visitenkarte) hinterlassen.
Zettel_an_Windschutzscheibe_nach_Unfallflucht_ATP
Vorsicht: Mit nur einem Zettel an der Windschutzscheibe droht Fahrerflucht!

Wichtig: Wenn Du die Polizei nicht anrufst und nur einen Zettel hinterlässt, machst Du Dich der Unfallflucht strafbar und musst mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen. Also bitte immer die Polizei rufen und den Schaden dort melden!

Noch ein Tipp: Bei einem Wildunfall sieht die Sache etwas anders aus. Wie Du Dich in dem Fall richtig verhältst – das erfährst Du mit einem Klick auf den vorigen Link!

Zivilrechtliche Folgen wegen Fahrerflucht vermeiden: So machst Du alles richtig

So viele Jahre schadensfrei und nun sowas. Rückstufung hin oder her: Du solltest auf jeden Fall Deine Versicherung unverzüglich über den Unfall informieren.

  • Am besten tust Du dies noch direkt am Unfallort, nachdem Du die Polizei informiert hast.
  • Theoretisch hast Du hierfür noch eine Woche Zeit – aber je schneller Du das hinter Dir hast, desto besser.
Tipp: Am besten erstellst Du Fotos, bevor Du den Unfallort verlässt. So stellst Du sicher, dass eventuell später entstandene Schäden bzw. bereits vorhandene Kratzer & Co. Dir nicht zur Last gelegt werden können.

So, jetzt bist Du aber an der Reihe: Hast Du bereits Erfahrungen in Sachen Fahrerflucht gesammelt? Wie ist es ausgegangen? Wir sind sehr gespannt auf Deinen Kommentar!

Chris von ATP

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