Elektroautos: Die geräuscharme und umweltfreundliche Alternative zu Verbrennern. Allerdings bedeutet „weniger Geräusche“ nicht nur Positives. Aus diesem Grund wurde das sogenannte AVAS erfunden und eingeführt. Wofür diese Abkürzung steht, welche Vor- und Nachteile das System mit sich bringt und vieles mehr, erfährst Du natürlich von uns! Bereit? Let’s go!
Inhalt
AVAS – Bedeutung
E-Autos gelten als geräuscharme Fahrzeuge, weil der Elektromotor keine lauten Sounds erzeugt – vor allem im Vergleich zu herkömmlichen Dieseln oder Benzinern. Auch wenn weniger Verkehrslärm sehr angenehm ist, kann dies jedoch sehr gefährlich sein und im schlimmsten Fall sogar zum Autounfall führen. Deshalb haben Fahrzeughersteller mit Hilfe von professionellen Sounddesignern das AVAS erfunden. Was genau das ist – das verraten wir Dir jetzt!
Was ist AVAS?
Die Abkürzung AVAS steht für Acoustic Vehicle Alerting System – auf Deutsch: Akustisches Fahrzeug-Warnsystem. Es sorgt dafür, dass Elektrofahrzeuge bei niedrigen Geschwindigkeiten ein künstliches Motorgeräusch erzeugen, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.
Den genauen Hintergrund und die Vor- und Nachteile eines AVAS zeigen wir Dir natürlich auch – direkt als Nächstes! Bereit? Dann geht es gleich weiter!
Warum gibt es AVAS?
Wir haben es bereits kurz angeschnitten: Dass Elektroautos geräuscharm sind, hat auch negative Aspekte. Da die umweltfreundlichen Fahrzeuge so leise sind, können diese beispielsweise von Fußgängern erst spät wahrgenommen werden. Beispiel: Ein Fußgänger möchte die Straße überqueren, sichert sich links und rechts ab. Jedoch kommt ein E-Auto angefahren und er hört dies nicht – es kommt zum Autounfall. Nach dem gleichen Prinzip kann es auch schnell zu Parkremplern kommen, weil Elektroautos beim Ausparken nicht gehört werden. Deshalb gibt es inzwischen auch eine AVAS-Pflicht. Was genau diese besagt und ab wann diese gilt – das verraten wir Dir jetzt!
AVAS beim Elektroauto: Geräusch-Pflicht
Vorher gehörte das AVAS zur Sonderausstattung bei E-Autos – seit dem 1. Juli 2021 ist das Erzeugen künstlicher Geräusche bei einem Hybrid- oder Elektro-Fahrzeug zur Pflicht geworden. So beschloss es das Europäische Parlament, um die Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern und Co. weiterhin zu gewährleisten. Grundlage hierfür ist die Verordnung Nr. 540/2014 Artikel 8, welche Folgendes besagt:
„Bis spätestens 1. Juli 2019 bauen die Hersteller in neuen Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein AVAS ein, das die Anforderungen des Anhangs VIII erfüllt. Bis spätestens 1. Juli 2021 bauen die Hersteller in allen neuen Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein AVAS ein.“
Ein AVAS muss allerdings auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Selbstverständlich verraten wir Dir, welche das sind!
Das besagt die AVAS-Pflicht!
Im Anhang VIII ist geregelt, was das Acoustic-Vehicle-Alerting-System leisten muss:
- Mindestens im Geschwindigkeitsbereich vom Anfahren bis zu ungefähr 20 km/h und auch beim Rückwärtsfahren muss ein Geräusch erzeugt werden.
- Eine Ausnahme bilden hierbei Fahrzeuge, die bereits über eine eigenständige Soundanlage verfügen, die beim Rückwärtsfahren einspringt.
- Zudem muss auch ein leicht erreichbarer Schalter zur Ausstattung des Elektroautos gehören, der es ermöglicht, das AVAS zu aktivieren bzw. deaktivieren.
- Hier ist allerdings die Voraussetzung, dass dieser Schalter bei Neustart des Fahrzeugs automatisch auf „EIN“ gestellt wird.
Die AVAS-Pflicht besagt jedoch nicht nur, wann das Warnsystem einsetzen muss, sondern auch welche Art von Geräusch erzeugt werden und wie laut dieses sein darf:
- Das Schallzeichen muss vom Fahrzeugverhalten abhängig sein.
- Das heißt: Wenn Du beschleunigst, muss auch das künstliche Motorgeräusch lauter werden.
- Außerdem muss dieses Geräusch mit dem eines Verbrenners der gleichen Klasse vergleichbar sein.
- Das Gleiche gilt auch für die Lautstärke: Diese muss ähnlich zu dem eines mit Verbrennungsmotor ausgestatteten Fahrzeugs der Klasse M1 sein und darf dessen Geräuschpegel nicht überschreiten.
Darf ich das AVAS abschalten?
Zwar ist die Ausstattung mit einem AVAS inzwischen vorgeschrieben, Du kannst das Warngeräusch der E-Autos aber auch abschalten. Doch darfst Du das überhaupt? Ein Schalter zur Aktivierung bzw. Deaktivierung ist Pflicht beim Acoustic-Vehicle-Alerting-System – das heißt: Es ist Dir auf jeden Fall möglich, das Geräusch abzustellen. Legal gesehen, darfst Du das auch. Du bist als Besitzer bzw. Besitzerin nicht dazu verpflichtet, das AVAS auch zu nutzen. Das heißt: Du kannst es direkt nach dem Starten des Motors auch wieder abschalten und das geräuscharme Fahren genießen – jedoch stellt dies eine Gefahr für manche Verkehrsteilnehmer dar.
AVAS-Förderung durch BAFA
Elektromobilität ist die Zukunft und deshalb sollen durch staatliche Förderung auch der Kauf von Hybrid- oder Elektro-Fahrzeugen beliebter gemacht werden. Damit auch weiterhin die Sicherheit im Straßenverkehr im Vordergrund steht, wird auch die Ausstattung mit einem AVAS gefördert:
- Sofern die Erstzulassung noch vor Juli 2021 erfolgt ist, wird diese Ausstattung mit 100 € bezuschusst.
- Da seit diesem Zeitpunkt das AVAS sowieso verpflichtend geworden ist, brauchst Du dementsprechend auch keine Förderung mehr, wenn Du Dir erst später Dein Auto gekauft oder geleast hast.
Nun kennst Du die Theorie zum akustischen Warnsystem von E-Autos, aber wie hört sich das Ganze in der Praxis an? Auch das verraten wir Dir natürlich.
Elektroauto-Geräusche: So klingt das AVAS
Für die einen ist es nervig, aber vor allem für blinde und sehbehinderte Menschen ist das AVAS ein Segen: Eine kurze Zusammenfassung über das Acoustic-Vehicle-Alerting-System liefert Dir ElectrifyMe auf YouTube – inklusive dem E-Auto-Sound in Action:
Jetzt bist Du dran: Wie stehst Du zum Thema AVAS? Findest Du die Ausstattung für E-Autos hilfreich oder eher weniger? Fährst Du ein Elektroauto, das mit dem Warnsystem ausgestattet ist? Schaltest Du es gleich wieder ab, sobald Du den Motor startest oder nutzt Du es auch tatsächlich? Wir sind gespannt auf Deine Meinung in den Kommentaren!