12 Mai 2021 Autowissen
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Corona und Auto fahren – Das gilt jetzt!

Ob es uns gefällt oder nicht, Corona hat unser Leben fest im Griff. Klare Regeln, wie etwa die Maskenpflicht oder der Mindestabstand, sollen dazu beitragen, dass bald wieder Normalität Einzug in unseren Alltag halten kann. Andere Regelungen und Vorschriften rund um Corona sind weniger eindeutig, wie in Sachen Corona und Auto fahren. Was ist erlaubt, was nicht? Welche Regeln Du einhalten musst, was es zu beachten gilt, und hilfreiche Infos gibt’s hier. Lass uns loslegen!

Inhalt

  1. Corona und Auto fahren – Das gilt im Lockdown
  2. Corona und Auto fahren – Ausgangssperre und Reisebeschränkungen
  3. Corona und Reisen im In- und Ausland
  4. Autofahren mit Mundschutz – Das ist erlaubt
  5. Corona und Auto fahren – Unser Fazit

Corona und Auto fahren – Das gilt im Lockdown

Auch wenn die Bundesregierung sich bemüht, ein einheitliches Regelwerk zu finden, so ist Gesundheit am Ende Sache der einzelnen Bundesländer. Das hat mit der Eigenstaatlichkeit der Länder zu tun und ist in unserem Grundgesetz verankert. Das ist der Grund, warum es bisher keine bundesweit geltenden Regeln gab.

Hier kommt nun die Corona-Notbremse ins Spiel: Sie wurde ins Leben gerufen und ist seit Ende April 2021 gültig. Sie soll ein bundeseinheitliches Regelwerk darstellen und helfen, einen dritten Lockdown zu verhindern. Diese Notbremse bestimmt vorübergehend die Maßnahmen und Grenzwerte, die bis dahin die einzelnen Bundesländer festgesetzt hatten. Sie soll noch bis Ende Juni 2021 gelten und umfasst Regeln zu:

  • Ausgangssperren
  • Kontaktbeschränkungen von Haushalten
  • Öffnungen von Geschäften
  • Erlaubnis von Dienstleistungen
  • Reisen und Tourismus
Achtung: Auch wenn die Corona-Notbremse gilt, musst Du immer noch auf die Regelungen der Länder achten. In einzelnen Bundesländern können zum Teil noch strengere Regeln als auf Bundesebene gelten – wie beispielsweise eine strengere Ausgangssperre.

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Corona und Auto fahren – Ausgangssperre und Reisebeschränkungen

Gerade für Autofahrer sind die Ausgangssperre und Reisebeschränkungen wichtige Themen, bei denen man sich Klarheit wünscht. Wann darf man Autofahren? Welche Regeln gelten? Das erfährst Du jetzt!

Ausgangssperre und Auto fahren – das gilt

Die Ausgangssperre wird in allen Städten und Gemeinden verhängt, deren Inzidenzwert über einem bestimmten Wert liegt.

Gut zu wissen: Dieser Wert war bisher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Beispielsweise lag der Wert bei über 100 in Bayern, Sachsen oder Brandenburg. In Niedersachen oder Baden-Württemberg lag dieser sogar bei 150, bevor eine Ausgangssperre verhängt wurde.

Jetzt gibt es im Zuge der Notbremse einen einheitlichen Inzidenzwert:

  • Bei 100 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen gibt es ab dem nächsten Tag eine generelle Ausgangssperre.
  • Diese wird aufgehoben, wenn an 5 Folgetagen ein Wert von unter 100 festgestellt wurde.
Tipp: Hier fährst Du am besten mit tagesaktuellen Informationen. Diese findest Du u. a. auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts (RKI). Das RKI bietet aktualisierte Fallzahlen für alle Bundesländer an. Noch detaillierter ist folgendes Dashboard des RKI, bei dem Du nach einzelnen Landkreisen filtern kannst.
RKI-Dashboard_Inzidenzwerte_ATP

Das bedeutet die Ausgangssperre für Autofahrer

Normalerweise darf man bei bestehender Ausgangssperre nach 22 Uhr die Wohnung nicht mehr verlassen. Das gilt auch fürs Autofahren! Ohne triftigen Grund darfst Du während einer Ausgangssperre nicht mit dem Auto fahren.

  • Die Ausgangssperre gilt in der Regel bis 5 Uhr morgens.

Es gibt allerdings Ausnahmen, z. B.:

  • Bei einem medizinischen Notfall oder einer nicht verschiebbaren Behandlung
  • Bei Gefahr für Leib und Leben
  • Um Deinen Beruf ausüben zu können
  • Zur Pflege und Betreuung Minderjähriger oder pflegebedürftiger Menschen
  • Zur Tierversorgung
Tipp: Wenn Du das noch nicht gemacht hast, dann lass Dir von Deinem Arbeitgeber am besten eine Bestätigung ausstellen. Sie muss besagen, dass Du für die Ausübung Deines Berufes vor Ort und zur Zeit der Ausgangssperre anwesend sein musst. So sparst Du Dir unnötigen Ärger, sollte die Polizei auf Dich aufmerksam werden.
Gut zu wissen: Wenn in Deinem Bundesland keine Ausgangssperre mehr gilt, aber Du durch ein Gebiet fährst, indem sie noch aktiv ist, ist die Durchfahrt erlaubt!

Auto fahren trotz Ausgangssperre: Diese Strafen drohen

Wenn Du nach Beginn der Ausgangssperre grundlos mit dem Auto unterwegs bist – und erwischt wirst – kann das teuer werden. 500 € sind hier der Regelsatz.

Übrigens: Es kann noch um einiges teurer werden. Etwa, weil es eine Wiederholungstat ist oder Du gegen das Infektions-Schutz-Gesetz (IfSG) verstoßen hast. Z. B. durch unerlaubtes Versammeln, Verletzung der Maskenpflicht, oder Ähnliches. Dann greift der Bußgeldkatalog des IfSG.

  • Je nach Art der Ordnungswidrigkeit kann nach IfSG ein Bußgeld zwischen 2.500 € bis 25.000 € fällig werden.
  • Vorsatz und Fahrlässigkeit werden gleich geahndet.
  • Wenn Du mehr dazu lesen willst, klick einfach auf vorigen Link.
Tipp: Wir raten dringend, im Moment auf private Reisen und Urlaub zu verzichten!

Corona und Reisen im In- und Ausland

Ist das Ziel Deiner Autofahrt kein anderes Bundesland, sondern eines unserer Nachbarländer, ist die Sache noch komplizierter. Für den Grenzverkehr gelten strenge Corona-Regeln. Zudem musst Du neben den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland auch die Gesetze und Bestimmungen des anderen Reiselandes berücksichtigen. Welche Regeln für welche Länder gelten, erfährst Du beim Auswärtigen Amt.

Einreise nach Deutschland – Das gilt für Pendler und Co.

Je nachdem, aus welchem EU-Land Du einreist und in welches Bundesland die Autofahrt geht, gelten unterschiedliche Bestimmungen. So kann neben Quarantäne, einem negativen Corona-Test vor Abreise und vielen anderen Maßnahmen auch eine Digitale Einreiseanmeldung nötig sein. Letztere musst Du auf Aufforderung durch Kontrollbehörden vorzeigen können.

Fährst Du aus dem Ausland zurück, kann es bei Reisen aus Ländern, die sogenannte Hochinzidenzgebiete sind, noch strengere Einreiseregeln geben.

Laut RKI sind die derzeitigen (Stand: 11.05.2021) Hochinzidenzgebiete in Europa:

  • Polen
  • Tschechien
  • Frankreich
  • Niederlande
Tipp: Die Einstufung, welches Land ein Risikogebiet ist, erfährst Du beim RKI. Hier findest Du aktuelle Infos zu allen Ländern! Für genauere Informationen zur Einreise nach Deutschland wendest Du Dich am besten ans Bundesinnenministerium, hier findest Du die wichtigsten Infos zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen.
Gut zu wissen: Für Pendler gibt es Ausnahmeregelungen, die eine reibungslosere Fahrt von und zur Arbeitsstätte sicherstellen sollen. Dies gilt aber vor allem für Beschäftigte, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit eines Betriebes unverzichtbar sind.

Es wird unterschieden nach:

  • Tagespendler: Du reist für die Arbeit innerhalb von 24 Stunden nach Deutschland ein bzw. wieder aus.
  • Grenzpendler: Du hast Deinen Wohnsitz in Deutschland, arbeitest oder studierst jedoch im EU-Ausland. Dabei kehrst Du aber regelmäßig, mindestens 1x die Woche, nach Deutschland zurück.
  • Grenzgänger: Du hast Deinen Wohnsitz im EU-Ausland, aber arbeitest oder studierst in Deutschland. Du fährst regelmäßig, mindestens 1x die Woche, nach Hause.
Tipp: Zusätzlich zum Bundesinnenministerium hat auch das Bundesgesundheitsministerium eine Übersicht zu den Pflichten und Regeln beim Einreisen erstellt.

Um sicherzustellen, dass Du problemlos einreisen kannst, musst Du die Informationen beider Ministerien kennen!       

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Autofahren mit Mundschutz – Das ist erlaubt

Dass Du beim Einkaufen und in Öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maske tragen musst, ist hinlänglich bekannt. Aber wie sieht es im eigenen Auto aus? Musst Du am Steuer auch zur Maske greifen? Das erfährst Du jetzt. Also schnell weiterlesen!

Maskenpflicht für Autofahrer: Diese Masken sind erlaubt

Maske ist nicht gleich Maske. Und nicht alle Arten von Masken sind erlaubt!

    • Fährst Du Auto und trägst eine handelsübliche Gesichtsmaske, z. B. eine FFP2-Maske oder grüne bzw. weiße Einwegmasken (chirurgische Masken), ist dies erlaubt.
    • Hier kann man trotz verdecktem Mund-Nase-Bereich die Augen und den Stirnbereich erkennen. Und das reicht zur Identifikation Deiner Person im Straßenverkehr.

Andere Masken, wie z. B.:

  • Selbstgenähte Masken, die große Teile des Gesichts verdecken
  • Sturmhauben
  • Gasmasken o.Ä.

sind verboten. Sie verhüllen das Gesicht zu sehr, sodass Du nicht mehr identifiziert werden kannst. Hier wird bei Erwischen ein Bußgeld in Höhe von 60 € fällig.

Maske tragen, wenn Du alleine Auto fährst

Man vergisst sie manchmal abzunehmen, wenn man aus dem Geschäft kommt – und fährt dann mit Maske alleine im Auto. Keine Sorge, diese kleine Unachtsamkeit fällt nicht unters Vermummungsverbot. Du darfst also auch mit Maske Auto fahren, selbst wenn Du alleine unterwegs bist – Du musst es aber nicht. Es ist hier sogar meist besser, die Maske abzunehmen. Gerade Brillenträger können durch Beschlagen der Gläser in ihrer Sicht eingeschränkt werden.

Tipp: Viele hängen die Maske am Rückspiegel auf, wenn sie sie nicht nutzen. Davon raten wir ab! Es sollte nichts am Rückspiegel oder überhaupt im Sichtfeld baumeln. Warum? Ganz einfach: Das Gehirn gewöhnt sich an die ständige Bewegung im äußeren Sichtfeld. Das hat zur Folge, dass Du dann im Ernstfall langsamer auf andere Verkehrsteilnehmer, wie Radfahrer oder Fußgänger, reagierst.
Noch ein Tipp: Wenn Du die Maske gerade nicht brauchst, lagerst Du sie am besten mit der Innenseite nach oben in einer Schale oder Ähnlichem ab. Die Schale solltest Du regelmäßig reinigen.
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Fahren mit Mundschutz – Mehrere Personen im Auto

Wenn Du nicht alleine im Auto unterwegs bist, kann je nach Umstand die Maskenpflicht greifen. Denn: Die normalen Kontaktbeschränkungen für Haushalte gelten auch in Deinem PKW.

Liegt die Inzidenz unter dem gegebenen Richtwert, gilt die Regel:

  • Zwei Haushalte – aber maximal fünf Personen – dürfen in der Öffentlichkeit oder privat zusammenkommen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht gezählt. Du kannst also auch in Deinem PKW bis zu vier weitere Personen Vorausgesetzt natürlich, Dein Auto hat die erforderlichen Sitze dafür.
  • Meist gibt es hier keine Maskenpflicht. Aber gerade wenn haushaltsfremde Personen mitfahren, ist es empfehlenswert, einen Mundschutz im Auto zu tragen.

Liegen die Inzidenzzahlen über diesem Wert, darf höchstens eine weitere haushaltsfremde Person mitfahren. Personen Deines eigenen Hausstands dürfen weiterhin mitfahren.

  • Je nach Bundesland gibt es dann eine generelle Maskenpflicht im Auto, wenn mehr als eine Person befördert wird.
  • Aktuell schreiben folgende Bundesländer eine Maskenpflicht im Auto vor:
    • Berlin
    • Hamburg
    • Saarland
    • Sachsen
  • Zudem musst Du bei gewerblichen Fahrten wie Fahrschule, Taxifahrten o. Ä. eine Maske tragen.
Tipp: Wenn Du Personen aus anderen Haushalten befördert hast, lohnt es sich immer, Dein Fahrzeug innen gründlich zu reinigen. So schützt Du Dich und andere! Wie das geht, erfährst Du, wenn Du auf vorigen Link klickst.

Auch hier herrscht Maskenpflicht

Außerdem besteht weiterhin Maskenpflicht:

  • An der Tankstelle, beim Tanken und im Geschäft.
  • Bei der Autowäsche, während Du wartest.
  • Bei der Autoreinigung, beim Reifendruck-Prüfen o.Ä. auf Tankstellen-Gelände.
  • Wenn Du von der Polizei angehalten wirst und mit den Beamten sprichst.

Maskenknigge: Wenn Du durch einen Drive-In oder zu einer personenbetriebenen Mautstelle oder Ähnlichem fährst, freut sich Dein Gegenüber, wenn Du eine Maske trägst!

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Gut zu wissen: Wir haben es beim Punkt ‚Auto fahren trotz Ausgangssperre – Diese Strafen drohen‘ bereits erwähnt. Manch einer der Verstöße, wie z. B. die Verletzung der Maskenpflicht, kann ein Verstoß gegen das Infektions-Schutz-Gesetz sein – was richtig teuer werden kann. Deswegen solltest Du im Zweifelsfall lieber eine Maske aufsetzen!

Corona und Auto fahren – Unser Fazit

Es herrscht viel Verwirrung – und das nicht grundlos. Die Regeln und Ausnahmen ändern sich gefühlt jede Woche. Zwei Dinge solltest Du beachten, um so sicher wie möglich durch diese verrückte Zeit zu kommen:

  • Wenn es sich vermeiden lässt, empfehlen wir, nur die nötigsten Fahrten zu unternehmen – und ansonsten Dein Vehikel stehen zu lassen. Ist doch auch die perfekte Gelegenheit für ein paar einfache Autoreparaturen oder etwas Auto tunen, oder?
  • Wenn Du Auto fahren musst, informiere Dich immer so gut es geht, vor der Abreise. Vor allem, wenn die Fahrt in ein Gebiet mit anderen Bestimmungen und Corona-Regeln geht.

So bist Du immer auf der sicheren Seite! Wir hoffen, wir konnten mit dieser Übersicht ein klein wenig Licht ins Dunkel bringen.

Und wie ist es bei Dir? Wie stehst Du zu Corona und Autofahren? Lässt Du Dein Auto öfter stehen? Schreib uns Deine Erfahrungen. Wir freuen uns auf Deinen Kommentar!

Maximilian von ATP

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